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   VGH Bayern, 07.12.1998 - 24 ZS 98.2972   

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https://dejure.org/1998,6004
VGH Bayern, 07.12.1998 - 24 ZS 98.2972 (https://dejure.org/1998,6004)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.12.1998 - 24 ZS 98.2972 (https://dejure.org/1998,6004)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 1998 - 24 ZS 98.2972 (https://dejure.org/1998,6004)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 13; BayPAG Art. 4, 9, 25, 28

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1130
  • NVwZ 1999, 563 (Ls.)
  • NZV 1999, 440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Bremen, 19.11.2009 - 5 K 1116/09

    Zu den Abschleppkosten bei Parken mit abgelaufenem Parkschein

    Gerade das Belegen und Freiwerden von Parkplätzen im stark frequentierten Innenstadtbereich, zu denen der Park-streifen in der Straße Am Wall gehört, unterliegt einer stetigen Fluktuation, so dass die Rechtmäßigkeit der Abschleppanordnung in Bezug auf einen seit mehreren Stunden verbotswidrig geparkten Pkw nicht davon abhängig sein kann, ob momentan zufällig mehrere andere Parkplätze kurzfristig frei sind (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; VGH München, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 Zs 98.2972; st. Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. Urteile v. 23.06.2005, Az. 5 K 410/05 und v. 09.10.2003, Az. 8 K 1862/02).

    Auch bei vorangegangener Auferlegung eines Verwarngeldes ist die Ersatzvornahme verhältnismäßig, da das Verwarngeld und der Kostenersatz für die Verwaltungsvollstreckung zwei unterschiedliche Rechtskreise betreffen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 ZS 98.2972).

  • VG Bremen, 25.08.2008 - 5 K 1644/08

    Das Nachlösen von Parkscheinen ist unzulässig - Abschleppen an

    Gerade das Belegen und Freiwerden von Parkplätzen im stark frequentierten Innenstadtbereich, zu denen der Parkplatz in der Ernst-Glässel-Straße gehört, unterliegt einer stetigen Fluktuation, so dass die Rechtmäßigkeit der Abschleppanordnung in Bezug auf einen seit mehreren Stunden verbotswidrig geparkten Pkw nicht davon abhängig sein kann, ob momentan zufällig mehrere andere Parkplätze kurzfristig frei sind (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; VGH München, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 Zs 98.2972; st. Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. Urteile v. 23.06.2005, Az. 5 K 410/05 und v. 09.10.2003, Az. 8 K 1862/02).

    Auch bei vorangegangener Auferlegung eines Verwarngeldes ist die Ersatzvornahme verhältnismäßig, da das Verwarngeld und der Kostenersatz für die Verwaltungsvollstreckung zwei unterschiedliche Rechtskreise betreffen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 ZS 98.2972).

  • VG Aachen, 10.05.2006 - 6 K 3362/04

    Keine Erstattung von Abschleppkosten für ein Kfz, das an einem Parkscheinautomat

    Dieses in dem Parkscheinautomaten zum Ausdruck kommende Haltverbot und Wegfahrgebot stellt einen Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung dar, der in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 2 Nr. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sofort vollziehbar ist, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 7. Dezember 1998 -24 ZS 98.2972-, NJW 1999, 1130; Hessischer VGH (HessVGH), Urteil vom 11. November 1997 -11 UE 3450/95-, NVwZ-RR 1999, 23; sowie zu Parkuhren: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschlüsse vom 26. Januar 1988 -7 B 189/87-, NVwZ 1988, 623, und vom 6. Juli 1983 -7 B 182/82-, DVBl. 1983, 1066.

    Es kommt hingegen angesichts der wesentlichen Beeinträchtigung der verkehrsregelnden Funktion des Parkscheinautomaten nach dem zuvor Gesagten nicht entscheidend darauf an, ob während der Dauer des verbotswidrigen Parkens eine konkrete Behinderung durch die rechtswidrige Inanspruchnahme des Parkplatzes durch den Kläger für andere Verkehrsteilnehmer deswegen nicht eintrat, weil zufällig noch andere Parkplätze im gleichen Zeitraum unbelegt waren, vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 1998 -24 ZS 98.2972-, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 11. November 1997 -11 UE 3450/95- a.a.O.; vgl. zum Abschleppen eines in einem Anwohnerparkbereich ohne konkrete Verkehrsbehinderung abgestellten Fahrzeuges auch: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Januar 1995 -1 S 3083/94-, ZfSch 1995, 237.

  • VG Bremen, 12.11.2009 - 5 K 252/09

    Zum kostenpflichtigen Abschleppen bei Parken in einer Straßenverengung

    Auch bei vorangegangener Auferlegung eines Verwarngeldes ist die Ersatzvornahme verhältnismäßig, da das Verwarngeld und der Kostenersatz für die Verwaltungsvollstreckung zwei unterschiedliche Rechtskreise betreffen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 ZS 98.2972).
  • VG Aachen, 02.04.2008 - 6 K 80/08

    Zum Abschleppen eines auf einem öffentlichen Parkplatz rechtswidrig abgestellten

    vgl. VG Aachen, Urteil vom 10. Mai 2006 - 6 K 3362/04 -, juris Rn. 17 unter Hinweis auf BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 24 ZS 98.2972 -, NJW 1999, 1130; HessVGH, Urteil vom 11. November 1997 - 11 UE 3450/95 -, NVwZ-RR 1999 23; sowie zu Parkuhren: BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1988 - 7 B 189.87 -, NVwZ 1988, 623, und vom 6. Juli 1983 - 7 B 182.82 -, DVBl. 1983, 1066.
  • VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09

    Parken an enger Stelle - Abschleppen rechtmäßig?

    Auch bei vorangegangener Auferlegung eines Verwarngeldes ist die Ersatzvornahme verhältnismäßig, da das Verwarngeld und der Kostenersatz für die Verwaltungsvollstreckung zwei unterschiedliche Rechtskreise betreffen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 ZS 98.2972).
  • VG Neustadt, 12.08.2008 - 5 K 408/08

    Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für das Abschleppen eines verbotwidrig

    Entscheidend ist vielmehr, dass hier nicht nur eine geringfügige, sondern eine mehrstündige Überschreitung der zulässigen Parkzeit vorlag (so VGH München, NJW 99, 1130).
  • VG München, 11.03.2015 - M 7 K 14.5068

    Abschleppkosten; Parken auf einem Taxenstand; Kontaktaufnahme mit

    Darauf, ob er das Fahrzeug bewusst oder unbewusst auf dem Taxenstand geparkt hat, kommt es vorliegend nicht an, da es nicht um die Ahndung eines Fehlverhaltens geht, sondern um die Beseitigung der vom Kläger verursachten, verschuldensunabhängigen Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.1998 - 24 ZS 98.2972 - NJW 1999, 1130).
  • VG Bremen, 14.07.2008 - 5 K 124/07

    Zur Abschleppberechtigung bei abgelaufenem Parkschein

    Auch bei vorangegangener Auferlegung eines Verwarngeldes ist die Ersatzvornahme verhältnismäßig, da das Verwarngeld und der Kostenersatz für die Verwaltungsvollstreckung zwei unterschiedliche Rechtskreise betreffen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 ZS 98.2972).
  • VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 2046/09

    Parken im Halteverbot - Abschleppen

    Auch bei vorangegangener Auferlegung eines Verwarngeldes ist die Ersatzvornahme verhältnismäßig, da das Verwarngeld und der Kostenersatz für die Verwaltungsvollstreckung zwei unterschiedliche Rechtskreise betreffen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 ZS 98.2972).
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