Rechtsprechung
   AG Freiburg, 21.11.2022 - 24 Cs 450 Js 18098/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,38729
AG Freiburg, 21.11.2022 - 24 Cs 450 Js 18098/22 (https://dejure.org/2022,38729)
AG Freiburg, Entscheidung vom 21.11.2022 - 24 Cs 450 Js 18098/22 (https://dejure.org/2022,38729)
AG Freiburg, Entscheidung vom 21. November 2022 - 24 Cs 450 Js 18098/22 (https://dejure.org/2022,38729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,38729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Pressebericht, 06.01.2023)

    Pluralismus am AG Freiburg: Eine Blockade: Zwei Urteile

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    Auszug aus AG Freiburg, 21.11.2022 - 24 Cs 450 Js 18098/22
    Die vom BGH entwickelten Maßstäbe sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und werden Art. 103 Abs. 2 GG gerecht (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 07.03.2011 - 1 BvR 388/05).

    Auch ist ein Sachbezug nicht nur dann anzunehmen, wenn die Versammlung an Orten abgehalten wird, an denen sich die verantwortlichen Entscheidungsträger und Repräsentanten für die den Protest auslösenden Zustände aktuell aufhalten oder institutionell ihren Sitz haben (BVerfGE Beschluss vom 07.03.2011 - 1 BvR 388/05 -, 1, [43]).

    Zunächst war zu konstatieren, dass alle drei Versammlungen (Ziffern III. 1.-3.) jeweils unter Anwendung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 07.03.2011 (BVerfGE Beschluss vom 07.03.2011 - 1 BvR 388/05 -, 1, [32]) unter den Versammlungsbegriff des Art. 8 GG fallen.

    Auch hält das Bundesverfassungsgericht in eben diesem Beschluss fest, dass eine Sitzblockade, die die Erregung öffentlicher Aufmerksamkeit für bestimmte politische Belange bezweckt, den Schutz der Versammlungsfreiheit eben nicht entfallen lässt (BVerfGE Beschluss vom 07.03.2011 - 1 BvR 388/05 -, 1, [35]).

    Nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts sind dabei insbesondere die Art und das Maß der Auswirkungen auf betroffene Dritte und deren Grundrechte zu berücksichtigen: Wichtige Abwägungselemente sind hierbei die Dauer und die Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten über andere Zufahrten, die Dringlichkeit eines blockierten Transports, aber auch der Sachbezug zwischen den in ihrer Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigten Personen und dem Protestgegenstand (BVerfGE, Beschluss vom 07.03.2011 - 1 BvR 388/05 -, 1, [39]).

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus AG Freiburg, 21.11.2022 - 24 Cs 450 Js 18098/22
    Für die Feststellung eines Verhaltens als "verwerflich" bedarf es einer "wertenden Gesamtbetrachtung des Nötigungsmittels und des Nötigungszwecks, die zueinander in Relation zu setzen sind (sog. "Zweck-Mittel-Relation"), so dass die Verwerflichkeit nicht allein nach dem eingesetzten Mittel oder dem angestrebten Zweck zu beurteilen ist" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.07.1990 - 1 BvR 237/88; BVerfG, Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u. a.; Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Auflage 2017, Rdnr. 28).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zum Schutz der Versammlungsfreiheit vor übermäßigen Sanktionen für die Anwendung und Auslegung der Verwerflichkeitsklausel nach § 240 Abs. 2 StGB besondere Anforderungen aufgestellt (vgl. BVerfGE 69, 315; BVerfGE 87, 399; BVerfGE 104, 92).

    Demnach ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und inwieweit die Wahl des Demonstrationsortes und der konkreten Ausgestaltung sowie der betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (BVerfGE 104, 92 [112]).

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus AG Freiburg, 21.11.2022 - 24 Cs 450 Js 18098/22
    Unter Anwendung der sogenannten "Zweiten-Reihe-Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofs (BGHSt 41, 182; nachfolgend bestätigt durch BGH, NJW 1995, 2862; NStZ-RR 2002, 236) lag in den Fällen Ziffer III. 1.-3.

    Nach Auffassung des BGH benutzen Demonstranten bei einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße den aufgrund des psychischen Zwangs anhaltenden Fahrzeugführer und das Fahrzeug bewusst als Werkzeug zur Errichtung eines physischen Hindernisses für nachfolgende Fahrzeugführer (vgl. BGHSt 41, 182, 197).

  • BGH, 23.04.2002 - 1 StR 100/02

    Nötigung (Versperren einer Fahrbahn; verfassungskonforme Auslegung der Gewalt);

    Auszug aus AG Freiburg, 21.11.2022 - 24 Cs 450 Js 18098/22
    Unter Anwendung der sogenannten "Zweiten-Reihe-Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofs (BGHSt 41, 182; nachfolgend bestätigt durch BGH, NJW 1995, 2862; NStZ-RR 2002, 236) lag in den Fällen Ziffer III. 1.-3.
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88

    Täuschung über Beweislage

    Auszug aus AG Freiburg, 21.11.2022 - 24 Cs 450 Js 18098/22
    Bei der anschließenden Einzelfallabwägung war auch der Rechtsprechung des BGH zur Außerachtlassung von "Fernzielen" des Sitzblockierers durch das Gericht Rechnung zu tragen (vgl. BGHSt 35, 328 = NJW 1988, 1739).
  • BVerfG, 26.07.1990 - 1 BvR 237/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Gewalt i.S. des § 240

    Auszug aus AG Freiburg, 21.11.2022 - 24 Cs 450 Js 18098/22
    Für die Feststellung eines Verhaltens als "verwerflich" bedarf es einer "wertenden Gesamtbetrachtung des Nötigungsmittels und des Nötigungszwecks, die zueinander in Relation zu setzen sind (sog. "Zweck-Mittel-Relation"), so dass die Verwerflichkeit nicht allein nach dem eingesetzten Mittel oder dem angestrebten Zweck zu beurteilen ist" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.07.1990 - 1 BvR 237/88; BVerfG, Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u. a.; Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Auflage 2017, Rdnr. 28).
  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus AG Freiburg, 21.11.2022 - 24 Cs 450 Js 18098/22
    Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst in seinem Beschluss vom 24.3.2021 - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20 - klargestellt, dass Art. 20a GG eine justiziable Rechtsnorm ist, "die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die künftigen Generationen binden soll." Dabei erwächst aus Art. 20a GG eine objektivrechtliche Schutzpflicht des Staates, welche "auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen" beinhaltet.
  • BGH, 27.07.1995 - 1 StR 327/95

    kurdische Autobahnblockade II - § 240 StGB, Gewaltbegriff,

    Auszug aus AG Freiburg, 21.11.2022 - 24 Cs 450 Js 18098/22
    Unter Anwendung der sogenannten "Zweiten-Reihe-Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofs (BGHSt 41, 182; nachfolgend bestätigt durch BGH, NJW 1995, 2862; NStZ-RR 2002, 236) lag in den Fällen Ziffer III. 1.-3.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus AG Freiburg, 21.11.2022 - 24 Cs 450 Js 18098/22
    Das Bundesverfassungsgericht hat zum Schutz der Versammlungsfreiheit vor übermäßigen Sanktionen für die Anwendung und Auslegung der Verwerflichkeitsklausel nach § 240 Abs. 2 StGB besondere Anforderungen aufgestellt (vgl. BVerfGE 69, 315; BVerfGE 87, 399; BVerfGE 104, 92).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus AG Freiburg, 21.11.2022 - 24 Cs 450 Js 18098/22
    Das Bundesverfassungsgericht hat zum Schutz der Versammlungsfreiheit vor übermäßigen Sanktionen für die Anwendung und Auslegung der Verwerflichkeitsklausel nach § 240 Abs. 2 StGB besondere Anforderungen aufgestellt (vgl. BVerfGE 69, 315; BVerfGE 87, 399; BVerfGE 104, 92).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht