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   VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 24-IV-96   

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https://dejure.org/1998,12428
VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 24-IV-96 (https://dejure.org/1998,12428)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 09.07.1998 - 24-IV-96 (https://dejure.org/1998,12428)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - 24-IV-96 (https://dejure.org/1998,12428)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 24-IV-96
    2. Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährt keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt läßt (vgl. BVerfGE 60, 1 [5]; 305 [310]; 62, 249 [254]; std. Rspr. vgl. BVerfGE 69, 141 [144]).

    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt nur dann gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32, [36]; 60, 250 [252]; 65, 305 [307]; 69, 141 [144]).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 24-IV-96
    bb) Bei der Anwendung von § 138 Abs. 4 ZPO war das Landgericht Bautzen, bei der Anwendung des § 528 Abs. 1 und 2 ZPO das Oberlandesgericht Dresden an Grundrechte der Landesverfassung gebunden, die nach Art. 142 GG "ungeachtet der Vorschrift des Art. 31" wirksam sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15. Oktober 1997 - NJW 1998, 1296).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 24-IV-96
    2. Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährt keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt läßt (vgl. BVerfGE 60, 1 [5]; 305 [310]; 62, 249 [254]; std. Rspr. vgl. BVerfGE 69, 141 [144]).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 24-IV-96
    Die Verletzung einer Bestimmung der Verfahrensordnung stellt nicht zugleich einen Verstoß gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf dar, es sei denn, das Gericht hätte bei der Auslegung oder Anwendung die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt (vgl. BVerfGE 60, 305 [310 f.]; 74, 228 [233]; 89, 381 [391]).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 24-IV-96
    Die Verletzung einer Bestimmung der Verfahrensordnung stellt nicht zugleich einen Verstoß gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf dar, es sei denn, das Gericht hätte bei der Auslegung oder Anwendung die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt (vgl. BVerfGE 60, 305 [310 f.]; 74, 228 [233]; 89, 381 [391]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 24-IV-96
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt nur dann gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32, [36]; 60, 250 [252]; 65, 305 [307]; 69, 141 [144]).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 24-IV-96
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt nur dann gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32, [36]; 60, 250 [252]; 65, 305 [307]; 69, 141 [144]).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 24-IV-96
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt nur dann gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32, [36]; 60, 250 [252]; 65, 305 [307]; 69, 141 [144]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 24-IV-96
    Die Verletzung einer Bestimmung der Verfahrensordnung stellt nicht zugleich einen Verstoß gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf dar, es sei denn, das Gericht hätte bei der Auslegung oder Anwendung die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt (vgl. BVerfGE 60, 305 [310 f.]; 74, 228 [233]; 89, 381 [391]).
  • VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 26-IV-98
    a) Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 8. April 1998 den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschlüsse vom 09.07.1998 - Vf. 20-IV-97, Vf. 24-IV-96, Vf. 3-IV-98 und Vf. 4-IV-98 -), da die entsprechenden Gewährleistungen in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und in Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ausgestaltet sind.

    Die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall müssen danach ein Maß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis des wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden und den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich im Verfahren mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfGE 60, 305, 310; 74, 228, 233; SächsVerfGH, Beschl. vom 9. Juli 1998 - Vf. 24-IV-96).

  • VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
    1998 - Vf. 24-IV-96; vgl. jüngst auch BGH, Beschl. v. 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, www.bundesgerichtshof.de, z.V.b.), so war der Beschwerdeführerin die am 20. August 2002 zur Post gegebene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts spätestens am 22. August 2002, einem Donnerstag, von Amts wegen formlos zu Händen ihres Prozessbevollmächtigten mitgeteilt.
  • VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Verletzung des Rechts auf

    Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 30. Oktober 1997 den Anspruch auf den gesetzlichen Richter verletzt, da die entsprechenden Gewährleistungen in Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf und in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG inhaltsgleich ausgestaltet sind (vgl. BVerfG NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschlüsse vom 09.07.1998 - Vf. 20-IV-97, Vf. 24-IV-96, Vf. 3-IV-98 und Vf. 4-IV-98 -).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 20-IV-97

    Anforderungen an die Adoption einer volljährigen leiblichen Tochter ;

    im Einzelfall müssen danach ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis des wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden und den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich im Verfahren mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 60, 305 [310]; 74, 228 [233]; SächsVerfGH, Beschluß vom 9. Juli 1998, Vf. 24-IV-96).
  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 98-IV-04
    Kammer des 2. Senats] NJW 2004, 1585 [1586]; SächsVerfGH, Beschluss vom 20. August 1997 - Vf. 6-IV-97; vom 9. Juli 1998 - Vf. 24-IV-96 [vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai.
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