Rechtsprechung
   BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08, XI ZB 24/08   

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https://dejure.org/2010,1506
BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08, XI ZB 24/08 (https://dejure.org/2010,1506)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2010 - XI ZB 23/08, XI ZB 24/08 (https://dejure.org/2010,1506)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - XI ZB 23/08, XI ZB 24/08 (https://dejure.org/2010,1506)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliches Organisationsverschulden bei Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders ohne Anordnung einer Kontrolle der Eingaben durch Ausgabe der Vorgänge über einen Drucker oder durch ein Fehlerprotokolls als anwaltliches Organisationsverschulden

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Ausdruckpflicht bei EDV-Fristen-Kalender

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliches Organisationsverschulden bei Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliches Organisationsverschulden bei Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 Fd
    Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders ohne Anordnung einer Kontrolle der Eingaben durch Ausgabe der Vorgänge über einen Drucker oder durch ein Fehlerprotokolls als anwaltliches Organisationsverschulden

  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 234 Abs. 1 S. 2
    Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders ohne Anordnung einer Kontrolle der Eingaben durch Ausgabe der Vorgänge über einen Drucker oder durch ein Fehlerprotokolls als anwaltliches Organisationsverschulden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Organisationsverschulden bei elektrischem Fristenkalender

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwaltliches Verschulden bei Fristenkontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristenkalender im Computer? Ausdrucken!

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO
    Ausdruckpflicht bei EDV-Fristen-Kalender

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1363
  • MDR 2010, 586
  • FamRZ 2010, 635
  • WM 2010, 567
  • DB 2010, 727
  • K&R 2010, 410
  • AnwBl 2010, 532
  • AnwBl Online 2010, 135
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 33/04

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts bei Verwendung eines

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Ein anwaltliches Organisationsverschulden ist danach darin zu sehen, dass Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls durch das Programm kontrolliert werden (siehe BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1997 - IX ZB 111/96, NJW-RR 1997, 698, vom 12. Oktober 1998 - II ZB 11/98, BB 1998, 2603 und vom 12. Dezember 2005 - II ZB 33/04, MDR 2006, 539, 540 m.w.N.).

    Die Fertigung eines Kontrollausdrucks ist erforderlich, um nicht nur Datenverarbeitungsfehler des EDV-Programms, sondern auch Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen, zumal der Ausdruck dem Schriftstück, das dem Rechtsanwalt vorzulegen ist, beigeheftet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005, aaO, S. 540).

  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt.

    Allerdings ist der Rechtsbeschwerde darin zuzustimmen, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ein Eingreifen des Bundesgerichtshofes erfordert, wenn die angefochtene Entscheidung das Verfahrensgrundrecht einer Partei auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt und darauf beruht (BGHZ 154, 288, 296 zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO; BGHZ 159, 135, 139 f.).

  • BGH, 12.10.1998 - II ZB 11/98

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts bei Führung eines

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Ein anwaltliches Organisationsverschulden ist danach darin zu sehen, dass Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls durch das Programm kontrolliert werden (siehe BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1997 - IX ZB 111/96, NJW-RR 1997, 698, vom 12. Oktober 1998 - II ZB 11/98, BB 1998, 2603 und vom 12. Dezember 2005 - II ZB 33/04, MDR 2006, 539, 540 m.w.N.).
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 20.02.1997 - IX ZB 111/96
    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Ein anwaltliches Organisationsverschulden ist danach darin zu sehen, dass Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls durch das Programm kontrolliert werden (siehe BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1997 - IX ZB 111/96, NJW-RR 1997, 698, vom 12. Oktober 1998 - II ZB 11/98, BB 1998, 2603 und vom 12. Dezember 2005 - II ZB 33/04, MDR 2006, 539, 540 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91

    Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    aa) Der Anwalt hat grundsätzlich sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen auszuschließen (siehe etwa BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 22 m.w.N.).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Allerdings ist der Rechtsbeschwerde darin zuzustimmen, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ein Eingreifen des Bundesgerichtshofes erfordert, wenn die angefochtene Entscheidung das Verfahrensgrundrecht einer Partei auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt und darauf beruht (BGHZ 154, 288, 296 zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO; BGHZ 159, 135, 139 f.).
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Rechtsprechung
   BFH, 31.03.2009 - VII R 23, 24/08, VII R 23/08, VII R 24/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3451
BFH, 31.03.2009 - VII R 23, 24/08, VII R 23/08, VII R 24/08 (https://dejure.org/2009,3451)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2009 - VII R 23, 24/08, VII R 23/08, VII R 24/08 (https://dejure.org/2009,3451)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2009 - VII R 23, 24/08, VII R 23/08, VII R 24/08 (https://dejure.org/2009,3451)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VO Nr. 1788/2003 Art. 5; MilchAbgV § 14

  • openjur.de

    Erhebung einer Abgabe im Milchsektor; Betriebsübergang während eines Zwölfmonatszeitraums nach teilweiser Belieferung der Anlieferungs-Referenzmenge durch den vormaligen Betriebsinhaber; Saldierungsverfahren

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    Milchquote
    Keine doppelte Ausnutzung einer Milchquote infolge Übertragung während des laufenden Zwölfmonatszeitraums II

  • Judicialis

    VO Nr. 1788/2003/EG Art. 5k; ; VO Nr. 1788/2003/EG Art. 10 Abs. 3; ; VO Nr. 1788/2003/EG Art. 11 Abs. 2 S. 1; ; VO Nr. 1788/2003/EG Art. 11 Abs. 3 S. 1; ; MilchAbgV § 14

  • rechtsportal.de

    Beschränkung der abgabenfreien Lieferung von Milch nach Ausnutzung der Referenzmenge durch einen Erzeuger in einem bestimmten Zeitraum; Bestehen der Möglichkeit des Wiederauflebens der abgabenfreien Milchlieferung in einem bestimmten Zeitraum; Vorlagefrage an den ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Milchquoten-Rückübertragung auf den Verpächter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschränkung der abgabenfreien Lieferung von Milch nach Ausnutzung der Referenzmenge durch einen Erzeuger in einem bestimmten Zeitraum; Bestehen der Möglichkeit des Wiederauflebens der abgabenfreien Milchlieferung in einem bestimmten Zeitraum; Vorlagefrage an den ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückübertragung der teilweise ausgeschöpften Referenzmenge auf den Verpächter

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV 1788/2003 Art 11, MilchAbgV § 7, MilchAbgV § 14, EGV 17 88/2003 Art 4, EGV 17 88/2003 Art 1
    Grundlagenbescheid; Referenzmenge; Saldierung; Übertragung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 558
  • DB 2009, 1634
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 12/09

    Nachträglicher Hinzuerwerb einer Milchquote durch den Verkäufer eines

    Ergänzend bezieht sich die Klägerin auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 31. März 2009 VII R 23, 24/08 (BFHE 225, 558).

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Beschluss in BFHE 225, 558 ausgeführt hat, beziffert die sog. Milchquote (Referenzmenge) den Umfang des Rechts eines Milcherzeugers, in seinem Betrieb erzeugte Milch an einen Abnehmer zu liefern, ohne dafür eine Milchabgabe zahlen zu müssen.

  • FG Sachsen, 17.01.2013 - 7 K 1561/08

    Rückwirkende Einziehung der vorläufigen Anlieferungsmenge für Milch wegen

    Das Belassen der vARM ist ein nicht gerechtfertigter Abgabenvorteil der Klägerin i.S. von § 370 Abs. 1, 4 Satz 2 AO , § 12 MOG , da die Referenzmenge abgabenrechtlich als eine auf eine bestimmte Menge begrenzte Abgabenbefreiung anzusehen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 31.03.2009 VII R 23/08, BFH/NV 2009, 1348 ; Busse, ZfZ 2009, 225, 226 m.w.N. zur Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   BFH, 07.10.2008 - I B 23, 24/08, I B 23/08, I B 24/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11042
BFH, 07.10.2008 - I B 23, 24/08, I B 23/08, I B 24/08 (https://dejure.org/2008,11042)
BFH, Entscheidung vom 07.10.2008 - I B 23, 24/08, I B 23/08, I B 24/08 (https://dejure.org/2008,11042)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - I B 23, 24/08, I B 23/08, I B 24/08 (https://dejure.org/2008,11042)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zuschläge zur Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit als verdeckte Gewinnausschüttung; Kein Gebot der Nichtanwendung geltenden Rechts bei fehlender gerichtlicher Klärung einer Rechtsfrage; Kein Vertrauen auf bestimmte Behandlung eines Rechtsproblems durch die ...

  • Judicialis

    FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 121 Satz 1; ; EStG § 3b

  • rechtsportal.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 27.03.2001 - I R 40/00

    VGA bei Überstundenvergütungen

    Auszug aus BFH, 07.10.2008 - I B 23/08
    a) Der Senat hat wiederholt entschieden, dass an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte gesonderte Vergütungen für die Ableistung von Überstunden aus steuerrechtlicher Sicht regelmäßig vGA sind (z.B. Senatsurteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655; Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2004 I B 106/04, BFH/NV 2005, 369; vom 7. Februar 2007 I B 69/06, BFH/NV 2007, 1192, und vom 17. September 2007 I B 65/07, BFH/NV 2008, 249).

    aa) Dass das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 des Grundgesetzes (GG) nicht dadurch verletzt wird, dass an gesellschaftsfremde Geschäftsführer geleistete Zuschläge stets gewinnmindernde Betriebsausgaben sind, während an Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Zuschläge als vGA gewertet werden können, hat der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655 ausgeführt.

    Vielmehr schließt selbst der Umstand, dass die Gesellschaft einem Fremdgeschäftsführer einen gleichartigen Vorteil gewährt, die Beurteilung der dem Gesellschafter-Geschäftsführer gewährten Leistung als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst nicht grundsätzlich aus (vgl. dazu z.B. Senatsurteil in BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655; Gosch, Körperschaftsteuergesetz, § 8 Rz 1303).

    Denn nach der auf das Senatsurteil in BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655 gestützten, auf die Durchführung eines vorwiegend normativen Fremdvergleichs gerichteten materiellen Rechtsauffassung des FG --die der Prüfung auf Verfahrensfehler zugrunde zu legen ist-- kommt es für die Streitfrage auf eine auf statistische Erhebungen gestützte Üblichkeit der Vergütung nicht entscheidend an.

  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an

    Auszug aus BFH, 07.10.2008 - I B 23/08
    a) Der Senat hat wiederholt entschieden, dass an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte gesonderte Vergütungen für die Ableistung von Überstunden aus steuerrechtlicher Sicht regelmäßig vGA sind (z.B. Senatsurteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655; Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2004 I B 106/04, BFH/NV 2005, 369; vom 7. Februar 2007 I B 69/06, BFH/NV 2007, 1192, und vom 17. September 2007 I B 65/07, BFH/NV 2008, 249).

    Diese Beurteilung gilt namentlich dann, wenn sich die Vereinbarung auf die Vergütung von Überstunden an Sonntagen, Feiertagen und zur Nachtzeit beschränkt und wenn zudem eine Gewinntantieme vereinbart ist (Senatsurteil in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577).

    Zum einen existierten auch bereits vor Vereinbarung der streitbefangenen Regelungen im Oktober 1996 finanzgerichtliche Urteile, in denen die Beurteilung von Überstundenvergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer als vGA in Rede stand (vgl. z.B. Urteil des FG des Saarlandes vom 8. Februar 1994 1 K 135/93, Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 676; weitere Nachweise im Senatsurteil in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577, unter II.2.b).

    Rechnen musste die Klägerin insbesondere auch mit dem Argument der fehlenden Kontrollmöglichkeit auf willkürliches Verhalten bei Fremdgeschäftsführern; denn dieses Argument findet sich schon im Senatsurteil in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577.

  • BFH, 14.07.2004 - I R 111/03

    Steuerfreie Zuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer?

    Auszug aus BFH, 07.10.2008 - I B 23/08
    Allerdings hat der Senat auch entschieden, dass Vergütungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht immer als vGA anzusehen sind (Senatsurteile vom 14. Juli 2004 I R 111/03, BFHE 206, 437, BStBl II 2005, 307; vom 3. August 2005 I R 7/05, BFH/NV 2006, 131).

    Das FG hat --im Zusammenhang mit den fehlenden Kontrollmöglichkeiten gegenüber willkürlichem Verhalten von Fremdgeschäftsführern-- lediglich ausgeführt, dass im Streitfall die Anwesenheit des X in den begünstigten Zeiten --anders als im Fall der Schichtarbeit (die Gegenstand des dem Senatsbeschluss in BFHE 206, 437, BStBl II 2005, 307 zugrunde liegenden Sachverhalts war)-- nicht wichtiger war als die Anwesenheit in der regulären Arbeitszeit.

  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Auszug aus BFH, 07.10.2008 - I B 23/08
    b) Die angefochtenen Urteile weichen nicht vom Beschluss des Großen Senats des BFH zur Vererblichkeit des Verlustabzugs vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04 (BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608) ab.

    Mit den ab 1997 ergangenen Senatsentscheidungen zur Charakterisierung von Zuschlägen zur Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit an Gesellschafter-Geschäftsführer als vGA wurde keine langjährige gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung aufgegeben, so dass sich ein Vergleich mit der dem BFH-Beschluss in BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608 zugrunde liegenden Ausgangslage verbietet.

  • BFH, 02.04.2008 - I B 197/07

    Grundsätzliche Bedeutung: Drohverlustrückstellung aus einem langfristig

    Auszug aus BFH, 07.10.2008 - I B 23/08
    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen mussten (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 2. April 2008 I B 197/07, BFH/NV 2008, 1355, m.w.N.).
  • BFH, 03.08.2005 - I R 7/05

    VGA: Gesellschafter-Geschäftsführer - Zuschläge für Sonn- Feiertagsarbeit

    Auszug aus BFH, 07.10.2008 - I B 23/08
    Allerdings hat der Senat auch entschieden, dass Vergütungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht immer als vGA anzusehen sind (Senatsurteile vom 14. Juli 2004 I R 111/03, BFHE 206, 437, BStBl II 2005, 307; vom 3. August 2005 I R 7/05, BFH/NV 2006, 131).
  • BFH, 04.05.2006 - VI R 28/05

    Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen - norminterpretierende

    Auszug aus BFH, 07.10.2008 - I B 23/08
    Der Umstand, dass ein bestimmtes Rechtsproblem in den Lohnsteuer-Richtlinien oder -hinweisen nicht aufgegriffen wird, kann --abgesehen von der im Übrigen fehlenden Rechtsnormqualität von Steuerrichtlinien (vgl. z.B. Senatsurteil vom 9. Juli 2003 I R 48/02, BFHE 203, 71, BStBl II 2004, 425; BFH-Urteil vom 4. Mai 2006 VI R 28/05, BFHE 213, 484, BStBl II 2006, 781)-- schon prinzipiell kein Vertrauen dahin erzeugen, dass die Verwaltung das Problem in einer bestimmten Weise behandeln wird.
  • BFH, 17.09.2007 - I B 65/07

    Sonn- und Feiertagszuschläge beim Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 07.10.2008 - I B 23/08
    a) Der Senat hat wiederholt entschieden, dass an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte gesonderte Vergütungen für die Ableistung von Überstunden aus steuerrechtlicher Sicht regelmäßig vGA sind (z.B. Senatsurteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655; Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2004 I B 106/04, BFH/NV 2005, 369; vom 7. Februar 2007 I B 69/06, BFH/NV 2007, 1192, und vom 17. September 2007 I B 65/07, BFH/NV 2008, 249).
  • BFH, 14.10.2004 - I B 106/04

    NZB: Gesellschafter-Geschäftsführer - Überstundenvergütung als vGA

    Auszug aus BFH, 07.10.2008 - I B 23/08
    a) Der Senat hat wiederholt entschieden, dass an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte gesonderte Vergütungen für die Ableistung von Überstunden aus steuerrechtlicher Sicht regelmäßig vGA sind (z.B. Senatsurteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655; Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2004 I B 106/04, BFH/NV 2005, 369; vom 7. Februar 2007 I B 69/06, BFH/NV 2007, 1192, und vom 17. September 2007 I B 65/07, BFH/NV 2008, 249).
  • BFH, 09.07.2003 - I R 48/02

    VGA bei Betrieben gewerblicher Art?

    Auszug aus BFH, 07.10.2008 - I B 23/08
    Der Umstand, dass ein bestimmtes Rechtsproblem in den Lohnsteuer-Richtlinien oder -hinweisen nicht aufgegriffen wird, kann --abgesehen von der im Übrigen fehlenden Rechtsnormqualität von Steuerrichtlinien (vgl. z.B. Senatsurteil vom 9. Juli 2003 I R 48/02, BFHE 203, 71, BStBl II 2004, 425; BFH-Urteil vom 4. Mai 2006 VI R 28/05, BFHE 213, 484, BStBl II 2006, 781)-- schon prinzipiell kein Vertrauen dahin erzeugen, dass die Verwaltung das Problem in einer bestimmten Weise behandeln wird.
  • BFH, 07.02.2007 - I B 69/06

    NZB: vGA - Überstundenvergütung

  • FG Saarland, 08.02.1994 - 1 K 135/93

    Körperschaftsteuer; Vereinbarung einer Überstunden-Vergütung mit beherrschenden

  • BFH, 27.03.2001 - I B 52/00

    Vergütung eines Geschäftsführers - Steuerfreie Lohnzahlungen - Verdeckte

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Rechtsprechung
   BFH, 12.03.2009 - XI B 23, 24/08, XI B 23/08, XI B 24/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8741
BFH, 12.03.2009 - XI B 23, 24/08, XI B 23/08, XI B 24/08 (https://dejure.org/2009,8741)
BFH, Entscheidung vom 12.03.2009 - XI B 23, 24/08, XI B 23/08, XI B 24/08 (https://dejure.org/2009,8741)
BFH, Entscheidung vom 12. März 2009 - XI B 23, 24/08, XI B 23/08, XI B 24/08 (https://dejure.org/2009,8741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Umsätze aus künstlerischer Betätigung; Einschränkung von Grundrechten; Vereinbarkeit des § 27b UStG mit dem Zitiergebot; Recht auf Akteneinsicht; Abgelehnte Terminsänderung; Ablehnung von Gerichtspersonen wegen behaupteter ...

  • Judicialis

    FGO § 73 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3; ; GG Art. 5 Abs. 3 S. 1; ; GG Art. 19 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Vereinbarkeit der Umsatzsteuernachschau mit dem Zitiergebot; Recht auf Akteneinsicht; Ablehnung von Gerichtspersonen wegen Befangenheit; Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans im Umlaufverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhebung von Umsatzsteuer auf Umsätze aus einer künstlerischen Tätigkeit

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 12.03.2009 - XI B 23/08
    Soweit die auf diesen Gebieten tätigen Personen durch die Verwertung ihrer Schöpfungen auch ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erwiesen, könnten sie im Rahmen der allgemeinen Besteuerungsregeln zu Abgaben an den Staat herangezogen werden (Beschluss vom 29. November 1989 1 BvR 1402, 1528/87, BVerfGE 81, 108, unter B.I.1. der Gründe).

    Er hat nicht substantiiert dargetan, dass die von ihm aufgeführten Entscheidungen des BVerfG, des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) oder des Bundesgerichtshofs Rechtssätze zur Erhebung von Umsatzsteuer auf Umsätze aus einer künstlerischen Tätigkeit enthalten, die trotz der Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 81, 108 einen weiteren Klärungsbedarf aufwerfen.

    Soweit der Kläger geltend macht, das FG habe mit seinem Hinweis auf den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 81, 108 den Begründungsanforderungen des § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Umsätze aus künstlerischer Tätigkeit nicht genügt, ist diese Behauptung ebenso wenig nachvollziehbar wie sein Vorbringen, die Vorentscheidung sei willkürlich und greifbar gesetzwidrig.

  • BVerwG, 25.04.1991 - 7 C 11.90

    Recht der Namensänderung - Wichtiger Grund - Beschlüsse im Umlaufverfahren -

    Auszug aus BFH, 12.03.2009 - XI B 23/08
    Denn eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist grundsätzlich zulässig (vgl. dazu BVerwG-Urteil vom 25. April 1991 7 C 11/90, BVerwGE 88, 159).
  • BFH, 04.08.2004 - VII B 240/03

    Möglichkeit der Anfechtung von Beschlüssen über die Ablehnung von

    Auszug aus BFH, 12.03.2009 - XI B 23/08
    Eine Besetzungsrüge hat im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (vgl. dazu im Einzelnen z.B. BFH-Beschluss vom 4. August 2004 VII B 240, 241/03, BFH/NV 2005, 218, m.w.N.).
  • BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - fehlerhafte Entscheidung des

    Auszug aus BFH, 12.03.2009 - XI B 23/08
    Die Beschwerden haben auch keinen Erfolg, soweit der Kläger in seinem Schriftsatz vom 25. Juli 2008 sein Vorbringen in dem Schriftsatz vom selben Tag in dem Verfahren XI B 20/08 zum Gegenstand der vorliegenden Verfahren gemacht und gleichzeitig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO wegen des Ablaufs der Frist für die Beschwerdebegründungen beantragt hat.
  • BFH, 27.01.2004 - VII B 66/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Antrag auf Terminsänderung wegen plötzlicher

    Auszug aus BFH, 12.03.2009 - XI B 23/08
    Die Erkrankung eines durch einen Prozessbevollmächtigten vertretenen Klägers, dessen persönliches Erscheinen nicht angeordnet worden ist, stellt nur dann einen erheblichen Grund dar, wenn in dem Terminsänderungsantrag substantiiert Gründe vorgetragen werden, die eine persönliche Anwesenheit des Klägers neben seinem Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung erfordern (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Januar 2004 VII B 66/03, BFH/NV 2004, 796).
  • BFH, 21.05.1992 - V B 232/91

    Entscheidung über Ablehnung eines Richters

    Auszug aus BFH, 12.03.2009 - XI B 23/08
    Das FG darf nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob es den Beschluss über den Ablehnungsantrag aufgrund mündlicher Verhandlung oder außerhalb derselben fassen will (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Mai 1992 V B 232/91, BFHE 168, 22, BStBl II 1992, 845).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BFH, 12.03.2009 - XI B 23/08
    Dazu gehört --wie das FG zutreffend unter Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 27. November 1990 1 BvR 402/87 (BVerfGE 83, 130) ausgeführt hat-- das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG nicht.
  • BFH, 09.12.2003 - III B 135/03

    NZB: Hinweispflicht; Sturmschäden als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus BFH, 12.03.2009 - XI B 23/08
    Denn Verfahrensmängel im Sinne dieser Vorschrift sind nur Verstöße des FG gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts und nicht eventuelle Fehler der Finanzbehörde (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 2003 III B 135/03, BFH/NV 2004, 339).
  • BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06

    Hufversorgung

    Auszug aus BFH, 12.03.2009 - XI B 23/08
    Denn aus der Nichtigkeit einzelner Vorschriften folgt die Nichtigkeit des ganzen Gesetzes nur dann, wenn sich aus dem objektiven Sinn des Gesetzes ergibt, dass die übrigen mit der Verfassung zu vereinbarenden Bestimmungen keine selbständige Bedeutung haben (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 3. Juli 2007 1 BvR 2186/06, BVerfGE 119, 59, m.w.N.).
  • BFH, 12.03.2009 - XI B 24/08

    Rüge der fehlerhaften Besetzung der Richterbank im Anhörungsrügeverfahren

    XI B 23/08 XI B 24/08.
  • BFH, 05.05.2009 - XI S 3/09

    Darlegungserfordernisse bei einer Anhörungsrüge

    Der Senat hat mit Beschluss vom 12. März 2009 die Beschwerdeverfahren XI B 23/08 und XI B 24/08 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und die Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG München, 04.07.2011 - 14 K 2112/09

    Kein Vorsteuerabzug ohne Unternehmereigenschaft - Verfassungswidrigkeit des § 27b

    Denn selbst wenn die Verfassungswidrigkeit des § 27b UStG unterstellt wird, hätte dies nur die Nichtigkeit dieser Vorschrift und nicht des gesamten UStG zur Folge (BFH-Beschluss vom 12. März 2009 XI B 23, 24/08, XI B 23/08, XI B 24/08, ZSteu 2009, R538-R540).
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   AG Kaufbeuren, 13.07.2009 - K 24/08   

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https://dejure.org/2009,41950
AG Kaufbeuren, 13.07.2009 - K 24/08 (https://dejure.org/2009,41950)
AG Kaufbeuren, Entscheidung vom 13.07.2009 - K 24/08 (https://dejure.org/2009,41950)
AG Kaufbeuren, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - K 24/08 (https://dejure.org/2009,41950)
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   OLG Hamm, 20.12.2007 - 24/08   

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OLG Hamm, 20.12.2007 - 24/08 (https://dejure.org/2007,85048)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.12.2007 - 24/08 (https://dejure.org/2007,85048)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 24/08 (https://dejure.org/2007,85048)
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   OLG Hamm, 12.02.2008 - 24/08   

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OLG Hamm, Entscheidung vom 12.02.2008 - 24/08 (https://dejure.org/2008,84584)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 24/08 (https://dejure.org/2008,84584)
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   AG Hamburg, 06.08.2008 - C 24/08   

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AG Hamburg, Entscheidung vom 06.08.2008 - C 24/08 (https://dejure.org/2008,46199)
AG Hamburg, Entscheidung vom 06. August 2008 - C 24/08 (https://dejure.org/2008,46199)
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   KAG Mainz, 24.11.2008 - M 24/08 Tr   

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KAG Mainz, 24.11.2008 - M 24/08 Tr (https://dejure.org/2008,82979)
KAG Mainz, Entscheidung vom 24.11.2008 - M 24/08 Tr (https://dejure.org/2008,82979)
KAG Mainz, Entscheidung vom 24. November 2008 - M 24/08 Tr (https://dejure.org/2008,82979)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Rechtsprechung
   RG, 16.01.1909 - Rep. V. 24/08   

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https://dejure.org/1909,50
RG, 16.01.1909 - Rep. V. 24/08 (https://dejure.org/1909,50)
RG, Entscheidung vom 16.01.1909 - Rep. V. 24/08 (https://dejure.org/1909,50)
RG, Entscheidung vom 16. Januar 1909 - Rep. V. 24/08 (https://dejure.org/1909,50)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der Widerspruchsklage in der Zwangsversteigerung entgegengehalten werden, daß die Geltendmachung des der Versteigerung entgegenstehenden Rechtes arglistig sei?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 70, 193
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2010 - L 12 VK 7/09
    Das Gutachten vom 14.11.2003 habe die Sachaufklärung in dem Verfahren, das durch den klagabweisenden Gerichtsbescheid vom 1.2.2006 für den Kläger erfolglos geblieben ist (zwischenzeitlich rechtskräftig durch das zurückweisende Berufungsurteil des Senats vom 28.8.2008 zum Az. L 12/13 V 2/06 und die gegenüber dem Bundessozialgericht - BSG - zurückgenommene Nichtzulassungsbeschwerde, Az. B 9 V 24/08 B), nicht wesentlich gefördert.
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