Weitere Entscheidungen unten: RG, 30.01.1911 | KAG Mainz, 28.06.2010

Rechtsprechung
   AG Frankenthal, 30.08.2011 - H 24/10   

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https://dejure.org/2011,83300
AG Frankenthal, 30.08.2011 - H 24/10 (https://dejure.org/2011,83300)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 30.08.2011 - H 24/10 (https://dejure.org/2011,83300)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 30. August 2011 - H 24/10 (https://dejure.org/2011,83300)
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Rechtsprechung
   RG, 30.01.1911 - Rep. I. 24/10   

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https://dejure.org/1911,181
RG, 30.01.1911 - Rep. I. 24/10 (https://dejure.org/1911,181)
RG, Entscheidung vom 30.01.1911 - Rep. I. 24/10 (https://dejure.org/1911,181)
RG, Entscheidung vom 30. Januar 1911 - Rep. I. 24/10 (https://dejure.org/1911,181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 75, 169
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 123/93

    Berufung des vom Spediteur eingeschalteten Frachtführers auf mit dem Eigentümer

    a) So besteht für das Verhältnis des Eigentümers zu Versender, Spediteur und Frachtführer im Schrifttum und in der Rechtsprechung seit langem eine aus § 242 BGB abgeleitete Meinung, daß sich der Eigentümer vertragliche Haftungsbeschränkungen entgegenhalten lassen muß, wenn er weiß oder den Umständen nach damit rechnen muß, daß sein Eigentum zwecks Durchführung der von ihm gewollten Beförderung einem Spediteur übergeben wird, der nach den ADSp arbeitet, oder einem Frachtführer, dessen besondere Geschäftsbedingungen er kennt oder mit denen er rechnen muß (vgl. RGZ 70, 174, 176 f.; 75, 169, 172; BGH, Urt. v. 12.7.1974 - I ZR 55/72, VersR 1974, 1121; Urt. v. 17.11.1980 - II ZR 248/79, VersR 1981, 229, 230; Urt. v. 10.5.1984 - I ZR 52/82, TranspR 1984, 283, 286 = VersR 1984, 932, 934; Urt. v. 21.12.1993 - VI ZR 103/93, NJW 1994, 852, 855; Helm in Großkomm HGB, 4. Aufl., § 63 ADSp Rdn. 6 in Anh. I § 415; Koller, TranspR, 2. Aufl., Vor § 1 ADSp Rdn. 4).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 123/95

    Spedition - Transportschaden - Haftungsbeschränkung

    a) So besteht für das Verhältnis des Eigentümers zu Versender, Spediteur und Frachtführer im Schrifttum und in der Rechtsprechung seit langem eine aus § 242 BGB abgeleitete Meinung, daß sich der Eigentümer vertragliche Haftungsbeschränkungen entgegenhalten lassen muß, wenn er weiß oder den Umständen nach damit rechnen muß, daß sein Eigentum zwecks Durchführung der von ihm gewollten Beförderung einem Spediteur übergeben wird, der nach den Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen arbeitet, oder einem Frachtführer, dessen besondere Geschäftsbedingungen er kennt oder mit denen er rechnen muß (vgl. RGZ 70, 174, 176 f.; 75, 169, 172; BGH, Urt. v. 12. Juli 1974 - I ZR 55/72, VersR 1974, 1121; Urt. v. 17. November 1980 - II ZR 248/79, VersR 1981, 229, 230; Urt. v. 10. Mai 1984 - I ZR 52/82, TranspR 1984, 283, 286 = VersR 1984, 932, 934; Urt. v. 21. Dezember 1993 - VI ZR 103/93, NJW 1994, 852, 855; Helm in Großkomm HGB 4. Aufl. § 63 ADSp Rdn. 6 in Anh. I § 415; Koller, TranspR 2. Aufl. Vor § 1 ADSp Rdn. 4).
  • BGH, 19.02.1971 - I ZR 133/69

    Erstreckung gesetzlicher Haftungsbeschränkungen für Vertragsverhältnisse auf

    Ist der Schaden noch dem Voreigentümer entstanden, so kann die Vortrage offenbleiben, ob hinsichtlich der Anwendbarkeit der Vorschriften der Kaibetriebsordnung gegenüber dem Voreigentümer angesichts der Besonderheiten des Seefrachtrechts auf die im Rahmen des Landfracht- und Speditionsrechts vom Reichsgericht entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden kann, wonach es naheliegt, daß der Auftraggeber/Eigentümer gewisse Beschränkungen des Frachtvertrages im voraus billigt und es Treu und Glauben widerspräche, wollte er sich vorbehalten, in eigener Person als Ladungseigentümer weitergehende Ansprüche zu verfolgen (vgl. RGZ 70, 174, 177; 77, 317, 320; 75, 169, 172; 102, 38, 44; 161, 209, 215; RGRK HGB 2. Aufl. Anm. 17 zu § 407), andererseits auch in diesem Bereich Fallgestaltungen anerkannt sind, in denen das Vertragsverhältnis die deliktischen Ansprüche des Auftraggebers/Eigentümers nicht berührt, wenn der Vertragsschließende nicht für den Eigentümer gehandelt hat, sondern eine eigene vertragliche Pflicht erfüllen wollte (vgl. RGZ 63, 308, 312; zum gesamten Fragenkomplex Helm, Haftung für Schäden an Frachtgütern, 1966 S. 320 ff).
  • BGH, 19.02.1971 - I ZR 131/69

    Schadensersatzansprüche wegen Nässeschäden an Rohkaffee - Haftungsbeschränkung

    Die im ersten Fall auftauchende Vortrage kann offenbleiben, ob nämlich hinsichtlich der Anwendbarkeit der Vorschriften der Kaibetriebsordnung gegenüber dem Voreigentümer angesichts der Besonderheiten des Seefrachtrechts auf die im Rahmen des Landfracht- und Speditionsrechts bereits vom Reichsgericht entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden kann, wonach es naheliegt, daß der Auftraggeber/Eigentümer gewisse Beschränkungen des Frachtvertrages im voraus billigt und es Treu und Glauben widerspräche, wollte er sich vorbehalten, in eigener Person als Ladungseigentümer weitergehende Ansprüche zu verfolgen (vgl. RGZ 70, 174, 177; 77, 317, 320; 75, 169, 172; 102, 38, 44; 161, 209, 215; RGRK HGB 2. Aufl. Anm. 17 zu § 407), andererseits auch in diesem Bereich Fallgestaltungen anerkannt sind, in denen das Vertragsverhältnis die deliktischen Ansprüche des Auftraggebers/Eigentümers nicht berührt, wenn der Vertragschließende nicht für den Eigentümer gehandelt hat, sondern eine eigene vertragliche Pflicht erfüllen wollte (vgl. RGZ 63, 308, 312; zum gesamten Fragenkomplex Helm, Haftung für Schäden an Frachtgütern, 1966, S. 320 ff).
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Rechtsprechung
   KAG Mainz, 28.06.2010 - M 24/10 Sp (Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren)   

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https://dejure.org/2010,80624
KAG Mainz, 28.06.2010 - M 24/10 Sp (Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren) (https://dejure.org/2010,80624)
KAG Mainz, Entscheidung vom 28.06.2010 - M 24/10 Sp (Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren) (https://dejure.org/2010,80624)
KAG Mainz, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - M 24/10 Sp (Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren) (https://dejure.org/2010,80624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bistummainz.de PDF

    Schließung eines Bistumshauses

  • zmv-online.de PDF

    Unterlassung von Kündigungen im Zug der Schließung eines Bistumshauses

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 30.08.1984 - 4 TaBVGa 113/84
    Auszug aus KAG Mainz, 28.06.2010 - M 24/10
    Bei verfehlter Einigung wird diese nicht, anders als beim Sozialplan (§ 112 Abs. 4 BetrVG) durch Entscheidung der Einigungsstelle ersetzt (s. grundlegend: LAG Frankfurt, DB 85, 178).
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