Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988

Rechtsprechung
   EuGH, 29.06.1988 - 240/87   

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https://dejure.org/1988,859
EuGH, 29.06.1988 - 240/87 (https://dejure.org/1988,859)
EuGH, Entscheidung vom 29.06.1988 - 240/87 (https://dejure.org/1988,859)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 240/87 (https://dejure.org/1988,859)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Deville / Administration des impôts

    Gemeinschaftsrecht - Unmittelbare Wirkung - Mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare innerstaatliche Abgaben - Erstattung - Einführung einer nationalen Verfahrensregel mit dem speziellen Ziel, die Erstattung einzuschränken - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Deville / Administration des impôts

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit nationaler steuerrechtlicher Vorschriften mit Gemeinschaftsrecht; Einschränkung der Klagemöglichkeiten auf Erstattung von erhobenen gemeinschaftsrechtswidrigen Abgaben; Einschränkung der Klagemöglichkeiten auf Erstattung von zu Unrecht erhobenen Abgaben; ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsrecht - Unmittelbare Wirkung - Mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare innerstaatliche Abgaben - Erstattung - Einführung einer nationalen Verfahrensregel mit dem speziellen Ziel, die Erstattung einzuschränken - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobene nationale Abgaben - Begrenzung der Möglichkeiten, auf Erstattung zu klagen, nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.05.1985 - 112/84

    Humblot / Directeur des services fiscaux

    Auszug aus EuGH, 29.06.1988 - 240/87
    Mai 1985 in der Rechtssache 112/84 ( Humblot, Slg . 1985, 1367 ) für unvereinbar mit Artikel 95 EWG-Vertrag erklärt wurde .

    Mai 1985 in der Rechtssache 112/84 für mit Artikel 95 EWG-Vertrag unvereinbar erklärten Sondersteuer auf Kraftfahrzeuge mit mehr als 16 CV ( Steuer-PS ) zeitlich zu begrenzen, wie dies Artikel 18-V Absatz 2 des Gesetzes Nr .

  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

    Auszug aus EuGH, 29.06.1988 - 240/87
    November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-216/99

    Prisco

    39: - Urteil vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513).

    42: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 13), in der Rechtssache C-228/96 (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 25), in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 23) und in der Rechtssache C-343/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 38).

    43: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 13), in der Rechtssache C-228/96 (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 25), in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 23) und in der Rechtssache C-343/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 38).

    44: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnrn. 17 und 18), in der Rechtssache C-228/96 (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 26), in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 24) und in der Rechtssache C-343/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 39).

    46: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 17) und vom 22. Februar 2001 in den Rechtssachen C-52/99 und C-53/99 (Camarotto und Vignone, Slg. 2001, I-1395, Randnr. 40).

  • EuGH, 09.02.1999 - C-343/96

    Dilexport

    In seinem Vorlagebeschluß hat das nationale Gericht ausgeführt, daß bereits der Wortlaut des Artikels 29 des Gesetzes von 1990 geeignet sei, Zweifel an seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht in der Auslegung durch den Gerichtshof insbesondere in den Urteilen vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82 (San Giorgio, Slg. 1983, 3595) und vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513) hervorzurufen, und daß diese Zweifel sowohl durch die Ausführungen der Kommission in der dem Urteil vom 5. Oktober 1995 zugrunde liegenden Rechtssache C-125/94 (Aprile, Slg. 1995, I-2919) als auch durch die praktische Anwendung dieser Vorschriften verstärkt würden.

    Die Kommission weist darauf hin, daß der Gerichtshof im Urteil Deville entschieden habe, daß es dem nationalen Gesetzgeber nach dem Gemeinschaftsrecht verwehrt sei, nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, in dem eine Abgabe für unvereinbar mit dem Vertrag erklärt werde, Vorschriften zu erlassen, die speziell die Möglichkeiten einer Erstattung dieser Abgaben einschränkten.

    Weiterhin hat der Gerichtshof im Urteil Deville für Recht erkannt, daß der nationale Gesetzgeber nicht nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, dem zufolge bestimmte Rechtsvorschriften mit dem Vertrag unvereinbar sind, eine Verfahrensregel erlassen kann, die speziell die Möglichkeiten einschränkt, auf Erstattung der Abgaben zu klagen, die aufgrund dieser Rechtsvorschriften zu Unrecht erhoben worden sind.

    Der Gerichtshof ist jedoch nicht zur Auslegung des nationalen Rechts befugt (vgl. u. a. Urteil Deville, Randnr. 17); es ist allein Sache der nationalen Gerichte, die genaue Bedeutung der nationalen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften zu bestimmen (in diesem Sinne Urteile vom 16. April 1991 in der Rechtssache C-347/89, Eurim-Pharm, Slg. 1991, I-1747, Randnr. 15, und vom 16. Dezember 1992 in den Rechtssachen C-132/91, C-138/91 und C-139/91, Katsikas u. a., Slg. 1992, I-6577, Randnr. 39).

  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edis

    Das verstoße gegen die Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85 (Barra, Slg. 1988, 355) und vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513).

    Desgleichen hat der Gerichtshof in dem Urteil Deville für Recht erkannt, daß der nationale Gesetzgeber nicht nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, durch das bestimmte Rechtsvorschriften als mit dem Vertrag unvereinbar erklärt werden, eine Verfahrensregel erlassen kann, die speziell die Möglichkeiten einschränkt, auf Erstattung der Abgaben zu klagen, die aufgrund dieser Rechtsvorschriften zu Unrecht erhoben worden sind.

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   Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87   

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https://dejure.org/1988,17455
Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87 (https://dejure.org/1988,17455)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31.05.1988 - 240/87 (https://dejure.org/1988,17455)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31. Mai 1988 - 240/87 (https://dejure.org/1988,17455)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    C. Deville gegen Administration des impôts.

    Unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobene nationale Abgaben - Begrenzung der Möglichkeiten, auf Erstattung zu klagen, nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
    Die irische Regierung vertritt die Auffassung, daß die Frage positiv zu beantworten, d. h. zu entscheiden sei, daß die Festlegung einer Frist wie in Artikel 18-V Absatz 2 mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei, da der Rat keine einschlägige Harmonisierungsmaßnahme beschlossen habe und nach Maßgabe des Urteils in der Rechtssache 33/76 (Rewe/Landwirtschaftskammer Saarland, Slg. 1976, 1989) keine gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung bestehe, Einspruchsfristen gegen die Steuer, die nach innerstaatlichem Recht abgelaufen seien, erneut beginnen zu lassen oder sie zu verlängern.

    Erstens dürfen die innerstatlichen Verfahrensvorschriften für solche Klagen nicht ungünstiger ausgestaltet sein als für gleichartige Klagen auf der Grundlage innerstaatlichen Rechts, und zweitens dürfen sie nicht die Verfolgung von Rechten nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts, die die innerstaatlichen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, praktisch unmöglich machen, vgl. Rechtssache 33/76 (Rewe).

    Die Festsetzung angemessener Ausschlußfristen ist, wie der Gerichtshof in der Rechtssache 33/76 (Rewe) entschieden hat, praktisch nicht unvereinbar mit der Ausübung von Rechten nach Gemeinschaftsrecht, die die innerstaatlichen Gerichte zu schützen haben.

  • EuGH, 09.05.1985 - 112/84

    Humblot / Directeur des services fiscaux

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
    In seinem Urteil vom 9. Mai 1985 in der Rechtssache 112/84 (Humblot/Directeur des services fiscaux, Slg. 1985, 1367) hat der Gerichtshof entschieden, eine solche Besteuerung sei diskriminierend und gemäß Artikel 95 EWG-Vertrag verboten.

    "Ist es mit den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts vereinbar, die Auswirkungen der rückwirkenden Abschaffung der durch das Urteil vom 9. Mai 1985 in der Rechtssache 112/84 für mit Artikel 95 EWG-Vertrag unvereinbar erklärten Sondersteuer auf Kraftfahrzeuge mit mehr als 16 CV (Steuer-PS) zeitlich zu begrenzen, wie dies Artikel 18-V Absatz 2 des Gesetzes Nr. 85-695 vom 11. Juli 1985 tut?" Herr Deville macht geltend, daß eine Vorabentscheidung des Gerichtshofes bezüglich einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts die Geltung dieser Vorschrift für Rechtsverhältnisse der Vergangenheit und der Zukunft vom Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an verankere und daß die Mitgliedstaaten nicht befugt seien, diese Geltung zeitlich zu begrenzen, wie es Artikel 18-V Absatz 2 getan habe.

  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
    Auszugehen ist davon, daß eine Entscheidung des Gerichtshofes, wenn er nach Maßgabe des Artikels 177 über die Auslegung und die Tragweite einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts entscheidet, für alle innerstaatlichen Maßnahmen und die besonderen Vorkehrungen, die in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift fallen, gilt, ob sie nun vor oder nach dieser Entscheidung getroffen wurden: siehe hierzu z. B. das Urteil in der Rechtssache 61/79 (Amministrazione delle Finanze dello Stato/Denkavit italiana, Sig. 1980, 1205), das unlängst in Randnummer 11 des Urteils vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85 (Barra/Belgischer Staat, Slg. 1988, 355) bestätigt wurde.
  • EuGH, 02.02.1988 - 309/85

    Barra / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
    Auszugehen ist davon, daß eine Entscheidung des Gerichtshofes, wenn er nach Maßgabe des Artikels 177 über die Auslegung und die Tragweite einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts entscheidet, für alle innerstaatlichen Maßnahmen und die besonderen Vorkehrungen, die in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift fallen, gilt, ob sie nun vor oder nach dieser Entscheidung getroffen wurden: siehe hierzu z. B. das Urteil in der Rechtssache 61/79 (Amministrazione delle Finanze dello Stato/Denkavit italiana, Sig. 1980, 1205), das unlängst in Randnummer 11 des Urteils vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85 (Barra/Belgischer Staat, Slg. 1988, 355) bestätigt wurde.
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
    Ausnahmsweise kann der Gerichtshof und nur er selbst den zeitlichen Anwendungsbereich seiner Entscheidung so begrenzen, daß sie nur für die Zukunft gilt, siehe Rechtssache 43/75 (Defrenne/Sabena, Slg. 1976, 455); Rechtssache Denkavit; Rechtssache Barra (Randnrn. 12 und 13 des Urteils).
  • EuGH, 24.03.1988 - 104/86

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
    So hat es der Gerichtshof für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht gehalten, wenn innerstaatliche Beweisregeln so ausgestaltet waren, daß die Verfolgung eines Erstattungsanspruchs von unter Verstoß gegen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts erhobenen inländischen Abgaben unmöglich gemacht oder außergewöhnlich erschwert wurde: siehe Urteil in der Rechtssache 199/82 (Amministrazione delle Finanze dello Stato/San Giorgio, Slg. 1983, 3595), bestätigt durch Urteil vom 25. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 331, 376 und 378/85 (Les fils de Jules Bianco/Directeur général des douanes, Slg. 1988, 1099) und durch Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 104/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 1799).
  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
    So hat es der Gerichtshof für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht gehalten, wenn innerstaatliche Beweisregeln so ausgestaltet waren, daß die Verfolgung eines Erstattungsanspruchs von unter Verstoß gegen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts erhobenen inländischen Abgaben unmöglich gemacht oder außergewöhnlich erschwert wurde: siehe Urteil in der Rechtssache 199/82 (Amministrazione delle Finanze dello Stato/San Giorgio, Slg. 1983, 3595), bestätigt durch Urteil vom 25. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 331, 376 und 378/85 (Les fils de Jules Bianco/Directeur général des douanes, Slg. 1988, 1099) und durch Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 104/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 1799).
  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
    Denn in der Rechtssache Barra hat der Gerichtshof (Randnr. 19 des Urteils) festgestellt, daß eine Rechtsvorschrift, die die Erstattung auf Kläger beschränkte, die eine Erstattungsklage vor dem am 13. Februar 1985 verkündeten Urteil in der Rechtssache Gravier (Slg. 1985, 593) angestrengt hatten, denjenigen, die eine solche Klage nicht erhoben hatten, ihr Recht auf Erstattung der gezahlten Beträge, die nicht erhoben werden durften, nahm und die Ausübung von Rechten, die der EWG-Vertrag gewährte, unmöglich machte.
  • EuGH, 25.02.1988 - 331/85

    Bianco und Girard / Directeur général des douanes und droits indirects

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
    So hat es der Gerichtshof für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht gehalten, wenn innerstaatliche Beweisregeln so ausgestaltet waren, daß die Verfolgung eines Erstattungsanspruchs von unter Verstoß gegen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts erhobenen inländischen Abgaben unmöglich gemacht oder außergewöhnlich erschwert wurde: siehe Urteil in der Rechtssache 199/82 (Amministrazione delle Finanze dello Stato/San Giorgio, Slg. 1983, 3595), bestätigt durch Urteil vom 25. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 331, 376 und 378/85 (Les fils de Jules Bianco/Directeur général des douanes, Slg. 1988, 1099) und durch Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 104/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 1799).
  • EuGH, 17.09.1987 - 433/85

    Feldain / Services fiscaux du département du Haut-Rhin

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
    [Die Berechnungsmethode der gestaffelten Steuer für diese Fahrzeuge wurde ihrerseits vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. September 1987 in der Rechtssache 433/85 (Feldain/Directeur des services fiscaux, Sig. 1987, 3521) als diskriminierend und als Verstoß gegen Artikel 95 beanstandet, doch geht es in dieser Rechtssache nicht um diese Steuer.] Artikel 18 des Gesetzes Nr. 85-695 regelt ebenfalls die Erstattung des Unterschieds zwischen dem Betrag der Sondersteuer und dem Betrag der neuen gestaffelten Steuer.
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