Rechtsprechung
EuGH, 29.06.1988 - 240/87 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Deville / Administration des impôts
Gemeinschaftsrecht - Unmittelbare Wirkung - Mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare innerstaatliche Abgaben - Erstattung - Einführung einer nationalen Verfahrensregel mit dem speziellen Ziel, die Erstattung einzuschränken - Unzulässigkeit
- EU-Kommission
Deville / Administration des impôts
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit nationaler steuerrechtlicher Vorschriften mit Gemeinschaftsrecht; Einschränkung der Klagemöglichkeiten auf Erstattung von erhobenen gemeinschaftsrechtswidrigen Abgaben; Einschränkung der Klagemöglichkeiten auf Erstattung von zu Unrecht erhobenen Abgaben; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinschaftsrecht - Unmittelbare Wirkung - Mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare innerstaatliche Abgaben - Erstattung - Einführung einer nationalen Verfahrensregel mit dem speziellen Ziel, die Erstattung einzuschränken - Unzulässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobene nationale Abgaben - Begrenzung der Möglichkeiten, auf Erstattung zu klagen, nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
- EuGH, 29.06.1988 - 240/87
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 09.05.1985 - 112/84
Humblot / Directeur des services fiscaux
Auszug aus EuGH, 29.06.1988 - 240/87
Mai 1985 in der Rechtssache 112/84 ( Humblot, Slg . 1985, 1367 ) für unvereinbar mit Artikel 95 EWG-Vertrag erklärt wurde .Mai 1985 in der Rechtssache 112/84 für mit Artikel 95 EWG-Vertrag unvereinbar erklärten Sondersteuer auf Kraftfahrzeuge mit mehr als 16 CV ( Steuer-PS ) zeitlich zu begrenzen, wie dies Artikel 18-V Absatz 2 des Gesetzes Nr .
- EuGH, 09.11.1983 - 199/82
Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio
Auszug aus EuGH, 29.06.1988 - 240/87
November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg .
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-216/99
Prisco
39: - Urteil vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513).42: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 13), in der Rechtssache C-228/96 (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 25), in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 23) und in der Rechtssache C-343/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 38).
43: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 13), in der Rechtssache C-228/96 (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 25), in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 23) und in der Rechtssache C-343/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 38).
44: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnrn. 17 und 18), in der Rechtssache C-228/96 (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 26), in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 24) und in der Rechtssache C-343/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 39).
46: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 17) und vom 22. Februar 2001 in den Rechtssachen C-52/99 und C-53/99 (Camarotto und Vignone, Slg. 2001, I-1395, Randnr. 40).
- EuGH, 09.02.1999 - C-343/96
Dilexport
In seinem Vorlagebeschluß hat das nationale Gericht ausgeführt, daß bereits der Wortlaut des Artikels 29 des Gesetzes von 1990 geeignet sei, Zweifel an seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht in der Auslegung durch den Gerichtshof insbesondere in den Urteilen vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82 (San Giorgio, Slg. 1983, 3595) und vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513) hervorzurufen, und daß diese Zweifel sowohl durch die Ausführungen der Kommission in der dem Urteil vom 5. Oktober 1995 zugrunde liegenden Rechtssache C-125/94 (Aprile, Slg. 1995, I-2919) als auch durch die praktische Anwendung dieser Vorschriften verstärkt würden.Die Kommission weist darauf hin, daß der Gerichtshof im Urteil Deville entschieden habe, daß es dem nationalen Gesetzgeber nach dem Gemeinschaftsrecht verwehrt sei, nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, in dem eine Abgabe für unvereinbar mit dem Vertrag erklärt werde, Vorschriften zu erlassen, die speziell die Möglichkeiten einer Erstattung dieser Abgaben einschränkten.
Weiterhin hat der Gerichtshof im Urteil Deville für Recht erkannt, daß der nationale Gesetzgeber nicht nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, dem zufolge bestimmte Rechtsvorschriften mit dem Vertrag unvereinbar sind, eine Verfahrensregel erlassen kann, die speziell die Möglichkeiten einschränkt, auf Erstattung der Abgaben zu klagen, die aufgrund dieser Rechtsvorschriften zu Unrecht erhoben worden sind.
Der Gerichtshof ist jedoch nicht zur Auslegung des nationalen Rechts befugt (vgl. u. a. Urteil Deville, Randnr. 17); es ist allein Sache der nationalen Gerichte, die genaue Bedeutung der nationalen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften zu bestimmen (in diesem Sinne Urteile vom 16. April 1991 in der Rechtssache C-347/89, Eurim-Pharm, Slg. 1991, I-1747, Randnr. 15, und vom 16. Dezember 1992 in den Rechtssachen C-132/91, C-138/91 und C-139/91, Katsikas u. a., Slg. 1992, I-6577, Randnr. 39).
- EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
Edis
Das verstoße gegen die Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85 (Barra, Slg. 1988, 355) und vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513).Desgleichen hat der Gerichtshof in dem Urteil Deville für Recht erkannt, daß der nationale Gesetzgeber nicht nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, durch das bestimmte Rechtsvorschriften als mit dem Vertrag unvereinbar erklärt werden, eine Verfahrensregel erlassen kann, die speziell die Möglichkeiten einschränkt, auf Erstattung der Abgaben zu klagen, die aufgrund dieser Rechtsvorschriften zu Unrecht erhoben worden sind.
- EuGH, 02.10.2003 - C-147/01
'Weber''s Wine World u.a.'
Derartige Verfahrensregeln stellten einen Verstoß gegen das sich aus Artikel 5 EG-Vertrag ergebende Vereitelungsverbot dar (Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache C-199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595, Randnr. 14, vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87, Deville, Slg. 1988, 3513, Randnr. 13, vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-228/96, Aprile, Slg. 1998, I-7141, Randnr. 16, und vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-343/96, Dilexport, Slg. 1999, I-579, Randnr. 39).Die Kommission weist zudem darauf hin, dass das Urteil Deville in Randnummer 11 schon das Entstehen des Anspruchs auf Erstattung einer gemeinschaftsrechtswidrigen Abgabe an die Bedingung zu knüpfen scheine, dass der Steuerpflichtige diese Abgabe nicht auf andere Personen habe abwälzen können.
Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass der nationale Gesetzgeber nicht nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, dem zufolge bestimmte Rechtsvorschriften mit dem EG-Vertrag unvereinbar sind, eine Verfahrensregel erlassen kann, die speziell die Möglichkeiten einschränkt, auf Erstattung der Abgaben zu klagen, die aufgrund dieser Rechtsvorschriften zu Unrecht erhoben worden sind (vgl. Urteile Deville, Randnr. 13, Dilexport, Randnrn.
- FG Münster, 15.03.2016 - 15 K 1553/15
Eingeschränkter Vertrauensschutz für Bauleistende
Dabei dürfen diese Bedingungen allerdings nicht ungünstiger sein als diejenigen für entsprechende nur nationales Recht betreffende Klagen (Grundsatz der Gleichwertigkeit), und sie dürfen nicht so gestaltet sein, dass sie die Ausübung der durch das Gemeinschaftsrecht begründeten Ansprüche und Rechte, die die nationalen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, praktisch unmöglich machen (Grundsatz der Effektivität - vgl. EuGH-Urteile vom 29.6.1988 C-240/87, Denkavit Italiana, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1989, 573; vom 1.12.1997 C-188/95, Fantask, HFR 1998, 234; vom 28.11.2000 C-88/99, Roquette Frères, HFR 2001, 304). - EuGH, 17.11.1998 - C-228/96
Aprile
Zur Beantwortung dieser Frage weist die Kommission insbesondere darauf hin, daß der nationale Gesetzgeber nach dem Urteil vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513) nicht nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, durch das bestimmte Rechtsvorschriften für mit dem Vertrag unvereinbar erklärt würden, eine Verfahrensregel erlassen könne, die speziell die Möglichkeiten einschränke, auf Erstattung der Abgaben zu klagen, die aufgrund dieser Rechtsvorschriften zu Unrecht erhoben worden seien.Desgleichen hat der Gerichtshof im Urteil Deville für Recht erkannt, daß der nationale Gesetzgeber nicht nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, durch das bestimmte Rechtsvorschriften für mit dem Vertrag unvereinbar erklärt werden, eine Verfahrensregel erlassen kann, die speziell die Möglichkeiten einschränkt, auf Erstattung der Abgaben zu klagen, die aufgrund dieser Rechtsvorschriften zu Unrecht erhoben worden sind.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-398/09
Lady & Kid u.a. - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Erstattung …
9 - Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral (33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5) und Comet (45/76, Slg. 1976, 2043, Randnrn. 12 f.), vom 27. März 1980, Denkavit italiana (61/79, Slg. 1980, 1205, Randnr. 12), vom 10. Juli 1980, Ariete (811/79, Slg. 1980, 2545, Randnrn. 9, 12 und 14) und Mireco (826/79, Slg. 1980, 2559, Randnr. 10), sowie vom 29. Juni 1988, Deville (C-240/87, Slg. 1988, 3513, Randnr. 11).36 - Urteil vom 29. Juni 1988, Deville (240/87, Slg. 1988, 3513, Randnr. 13) (Hervorhebung nur hier).
- EuGH, 28.11.2000 - C-88/99
Roquette Frères
13 und 16, vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79, Denkavit Italiana, Slg. 1980, 1205, Randnr. 25, und vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87, Deville, Slg. 1988, 3513, Randnr. 12). - Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-279/96
Ansaldo Energia SpA gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato, …
34 Im Urteil vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville)(21) ist diese Rechtsprechung wie folgt zusammengefasst worden: "[M]angels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung auf dem Gebiet der Erstattung zu Unrecht erhobener nationaler Abgaben [sind] die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung des Verfahrens für die Klagen, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, Sache der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten; dabei dürfen freilich diese Bedingungen nicht ungünstiger sein als diejenigen bei entsprechenden Klagen, die nur nationales Recht betreffen, und sie dürfen nicht so gestaltet sein, daß sie die Ausübung der Rechte, die die nationalen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, praktisch unmöglich machen ..."(22).(21) - Slg. 1988, 3513.
- EuGH, 16.07.1992 - C-343/90
Lourenço Dias / Director da Alfândega do Porto
Der Sachverhalt weicht insofern von demjenigen ab, mit dem sich der Gerichtshof im Rahmen seiner Urteile in den Rechtssachen 112/84 vom 9. Mai 1985 (Humblot, Slg. 1985, 1367), vom 17. September 1987 in der Rechtssache 433/85 (Feldain, Slg. 1987, 3521) und vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513) zu befassen hatte; dort betraf der Ausgangsrechtsstreit eine Zusatzsteuer, die die Kläger zu zahlen hatten, weil sie Fahrzeuge mit grossem Hubraum fuhren. - FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05
Behandlung von Verfahren zur Geltendmachung subjektiver Gemeinschaftsrechte nach …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-147/01
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT EINER BESTIMMUNG DES INNERSTAATLICHEN RECHTS NICHT …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-62/00
Marks & Spencer
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1994 - C-312/93
Peterbroeck, Van Campenhout & Cie SCS gegen Belgischer Staat.
- EuGH, 10.09.2002 - C-216/99
Prisco
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-343/96
Dilexport
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1991 - C-6/90
Andrea Francovich u. a. gegen Italienische Republik. - Nichtumsetzung einer …
- FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09
Anspruch auf Gewährung einer Eigenheimzulage für eine im EU-Ausland belegene und …
- FG Baden-Württemberg, 04.02.2005 - 9 K 198/02
Festsetzungsverjährung als Grenze für die Rückwirkung einer EuGH-Entscheidung
- FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 184/04
Umsatzsteuer auf Einnahmen aus Geldspielautomaten
- FG Niedersachsen, 30.05.2005 - 5 K 184/04
Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide; Berufung auf die sog. …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1999 - C-78/98
Preston u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-228/96
Aprile Srl, in Liquidation, gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1995 - C-367/93
F. G. Roders BV u. a. gegen Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-362/12
Test Claimants in the Franked Investment Income Group Litigation - Rückforderung …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-88/99
Roquette Frères
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-421/97
Tarantik
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-473/00
Cofidis
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-94/10
Danfoss und Sauer-Danfoss - Indirekte Steuern - Unter Verstoß gegen das …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-288/14
Ciup - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erstattung zu Unrecht erhobener Steuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-200/14
Câmpean - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erstattung zu Unrecht erhobener Steuer …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-231/96
Edilizia Industriale Siderurgica Srl (Edis) gegen Ministero delle Finanze. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-265/99
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-305/92
Albert Hoorn gegen Landesversicherungsanstalt Westfalen. - Altersrente aufgrund …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1991 - C-208/90
Theresa Emmott gegen Minister for Social Welfare und Attorney General. - …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
C. Deville gegen Administration des impôts.
Unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobene nationale Abgaben - Begrenzung der Möglichkeiten, auf Erstattung zu klagen, nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
- EuGH, 29.06.1988 - 240/87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
Die irische Regierung vertritt die Auffassung, daß die Frage positiv zu beantworten, d. h. zu entscheiden sei, daß die Festlegung einer Frist wie in Artikel 18-V Absatz 2 mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei, da der Rat keine einschlägige Harmonisierungsmaßnahme beschlossen habe und nach Maßgabe des Urteils in der Rechtssache 33/76 (Rewe/Landwirtschaftskammer Saarland, Slg. 1976, 1989) keine gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung bestehe, Einspruchsfristen gegen die Steuer, die nach innerstaatlichem Recht abgelaufen seien, erneut beginnen zu lassen oder sie zu verlängern.Erstens dürfen die innerstatlichen Verfahrensvorschriften für solche Klagen nicht ungünstiger ausgestaltet sein als für gleichartige Klagen auf der Grundlage innerstaatlichen Rechts, und zweitens dürfen sie nicht die Verfolgung von Rechten nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts, die die innerstaatlichen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, praktisch unmöglich machen, vgl. Rechtssache 33/76 (Rewe).
Die Festsetzung angemessener Ausschlußfristen ist, wie der Gerichtshof in der Rechtssache 33/76 (Rewe) entschieden hat, praktisch nicht unvereinbar mit der Ausübung von Rechten nach Gemeinschaftsrecht, die die innerstaatlichen Gerichte zu schützen haben.
- EuGH, 09.05.1985 - 112/84
Humblot / Directeur des services fiscaux
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
In seinem Urteil vom 9. Mai 1985 in der Rechtssache 112/84 (Humblot/Directeur des services fiscaux, Slg. 1985, 1367) hat der Gerichtshof entschieden, eine solche Besteuerung sei diskriminierend und gemäß Artikel 95 EWG-Vertrag verboten."Ist es mit den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts vereinbar, die Auswirkungen der rückwirkenden Abschaffung der durch das Urteil vom 9. Mai 1985 in der Rechtssache 112/84 für mit Artikel 95 EWG-Vertrag unvereinbar erklärten Sondersteuer auf Kraftfahrzeuge mit mehr als 16 CV (Steuer-PS) zeitlich zu begrenzen, wie dies Artikel 18-V Absatz 2 des Gesetzes Nr. 85-695 vom 11. Juli 1985 tut?" Herr Deville macht geltend, daß eine Vorabentscheidung des Gerichtshofes bezüglich einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts die Geltung dieser Vorschrift für Rechtsverhältnisse der Vergangenheit und der Zukunft vom Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an verankere und daß die Mitgliedstaaten nicht befugt seien, diese Geltung zeitlich zu begrenzen, wie es Artikel 18-V Absatz 2 getan habe.
- BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78
Kinderzuschuß für Enkel
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
Auszugehen ist davon, daß eine Entscheidung des Gerichtshofes, wenn er nach Maßgabe des Artikels 177 über die Auslegung und die Tragweite einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts entscheidet, für alle innerstaatlichen Maßnahmen und die besonderen Vorkehrungen, die in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift fallen, gilt, ob sie nun vor oder nach dieser Entscheidung getroffen wurden: siehe hierzu z. B. das Urteil in der Rechtssache 61/79 (Amministrazione delle Finanze dello Stato/Denkavit italiana, Sig. 1980, 1205), das unlängst in Randnummer 11 des Urteils vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85 (Barra/Belgischer Staat, Slg. 1988, 355) bestätigt wurde.
- EuGH, 02.02.1988 - 309/85
Barra / Belgischer Staat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
Auszugehen ist davon, daß eine Entscheidung des Gerichtshofes, wenn er nach Maßgabe des Artikels 177 über die Auslegung und die Tragweite einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts entscheidet, für alle innerstaatlichen Maßnahmen und die besonderen Vorkehrungen, die in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift fallen, gilt, ob sie nun vor oder nach dieser Entscheidung getroffen wurden: siehe hierzu z. B. das Urteil in der Rechtssache 61/79 (Amministrazione delle Finanze dello Stato/Denkavit italiana, Sig. 1980, 1205), das unlängst in Randnummer 11 des Urteils vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85 (Barra/Belgischer Staat, Slg. 1988, 355) bestätigt wurde. - EuGH, 08.04.1976 - 43/75
Defrenne / SABENA
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
Ausnahmsweise kann der Gerichtshof und nur er selbst den zeitlichen Anwendungsbereich seiner Entscheidung so begrenzen, daß sie nur für die Zukunft gilt, siehe Rechtssache 43/75 (Defrenne/Sabena, Slg. 1976, 455); Rechtssache Denkavit; Rechtssache Barra (Randnrn. 12 und 13 des Urteils). - EuGH, 24.03.1988 - 104/86
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
So hat es der Gerichtshof für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht gehalten, wenn innerstaatliche Beweisregeln so ausgestaltet waren, daß die Verfolgung eines Erstattungsanspruchs von unter Verstoß gegen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts erhobenen inländischen Abgaben unmöglich gemacht oder außergewöhnlich erschwert wurde: siehe Urteil in der Rechtssache 199/82 (Amministrazione delle Finanze dello Stato/San Giorgio, Slg. 1983, 3595), bestätigt durch Urteil vom 25. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 331, 376 und 378/85 (Les fils de Jules Bianco/Directeur général des douanes, Slg. 1988, 1099) und durch Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 104/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 1799). - EuGH, 09.11.1983 - 199/82
Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
So hat es der Gerichtshof für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht gehalten, wenn innerstaatliche Beweisregeln so ausgestaltet waren, daß die Verfolgung eines Erstattungsanspruchs von unter Verstoß gegen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts erhobenen inländischen Abgaben unmöglich gemacht oder außergewöhnlich erschwert wurde: siehe Urteil in der Rechtssache 199/82 (Amministrazione delle Finanze dello Stato/San Giorgio, Slg. 1983, 3595), bestätigt durch Urteil vom 25. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 331, 376 und 378/85 (Les fils de Jules Bianco/Directeur général des douanes, Slg. 1988, 1099) und durch Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 104/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 1799). - EuGH, 13.02.1985 - 293/83
Gravier / Ville de Liège
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
Denn in der Rechtssache Barra hat der Gerichtshof (Randnr. 19 des Urteils) festgestellt, daß eine Rechtsvorschrift, die die Erstattung auf Kläger beschränkte, die eine Erstattungsklage vor dem am 13. Februar 1985 verkündeten Urteil in der Rechtssache Gravier (Slg. 1985, 593) angestrengt hatten, denjenigen, die eine solche Klage nicht erhoben hatten, ihr Recht auf Erstattung der gezahlten Beträge, die nicht erhoben werden durften, nahm und die Ausübung von Rechten, die der EWG-Vertrag gewährte, unmöglich machte. - EuGH, 25.02.1988 - 331/85
Bianco und Girard / Directeur général des douanes und droits indirects
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
So hat es der Gerichtshof für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht gehalten, wenn innerstaatliche Beweisregeln so ausgestaltet waren, daß die Verfolgung eines Erstattungsanspruchs von unter Verstoß gegen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts erhobenen inländischen Abgaben unmöglich gemacht oder außergewöhnlich erschwert wurde: siehe Urteil in der Rechtssache 199/82 (Amministrazione delle Finanze dello Stato/San Giorgio, Slg. 1983, 3595), bestätigt durch Urteil vom 25. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 331, 376 und 378/85 (Les fils de Jules Bianco/Directeur général des douanes, Slg. 1988, 1099) und durch Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 104/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 1799). - EuGH, 17.09.1987 - 433/85
Feldain / Services fiscaux du département du Haut-Rhin
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
[Die Berechnungsmethode der gestaffelten Steuer für diese Fahrzeuge wurde ihrerseits vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. September 1987 in der Rechtssache 433/85 (Feldain/Directeur des services fiscaux, Sig. 1987, 3521) als diskriminierend und als Verstoß gegen Artikel 95 beanstandet, doch geht es in dieser Rechtssache nicht um diese Steuer.] Artikel 18 des Gesetzes Nr. 85-695 regelt ebenfalls die Erstattung des Unterschieds zwischen dem Betrag der Sondersteuer und dem Betrag der neuen gestaffelten Steuer.