Rechtsprechung
EGMR, 01.09.2016 - 24062/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 341 Abs. 1 StPO; § 44 StPO
Konkretes und wirksames Recht auf Zugang zu einem Gericht (Anwendbarkeit auf Rechtsmittelgerichte; Einschränkung durch Fristen: grundsätzliche Zulässigkeit, Gebot der Verhältnismäßigkeit und der konkreten und wirksamen Auslegung der EMRK, Vereinbarkeit der einwöchigen ... - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
MARC BRAUER v. GERMANY
Violation of Article 6 - Right to a fair trial (Article 6 - Criminal proceedings;Article 6-1 - Access to court) (englisch)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
MARC BRAUER v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]
[DEU] Violation of Article 6 - Right to a fair trial (Article 6 - Criminal proceedings;Article 6-1 - Access to court)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
MARC BRAUER v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)
[DEU] Violation of Article 6 - Right to a fair trial (Article 6 - Criminal proceedings;Article 6-1 - Access to court)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Es hätte Wiedereinsetzung geben müssen
Sonstiges
Verfahrensgang
- AG Bocholt, 30.07.2012 - 3 Gs 373/12
- LG Münster, 18.12.2012 - 10 KLs 8/12
- BGH, 24.04.2013 - 4 StR 86/13
- BVerfG, 29.06.2013 - 2 BvR 1243/13
- EGMR, 01.09.2016 - 24062/13
- BGH, 22.03.2017 - 4 StR 86/13
- BGH, 04.07.2017 - 4 StR 86/13
- LG Münster, 25.08.2017 - 11 KLs 31/17
- LG Münster, 30.11.2020 - 11 KLs 31/17
- LG Münster, 30.11.2020 - 91 Js 1523/12
- BGH, 22.06.2021 - 4 StR 83/21
Papierfundstellen
- NVwZ 2018, 635
- StV 2017, 769
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 31.08.2017 - 4 StR 294/17
Recht auf Zugang zu einem Gericht; Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand …
Diese Umstände begründen eine besondere Schutzbedürftigkeit des Beschwerdeführers (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 1. September 2016 - 24062/13, juris Rn. 39).Dies steht der Gewährung einer Wiedereinsetzung indes nicht entgegen (vgl. dazu auch Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 1. September 2016 - 24062/13, juris Rn. 43).
Sie vermindern das Ausmaß des Verschuldens, das dem psychisch kranken Beschwerdeführer zuzurechnen ist, der sich nicht nur mit einer rechtlich wie persönlich schwierigen Lage, mit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, konfrontiert sah, sondern darüber hinaus auch nicht mehr aktiv von einem Verteidiger unterstützt wurde, in einem solchen Maße, dass die Versagung einer Wiedereinsetzung das Recht des Beschwerdeführers auf Zugang zu einem Gericht in seinem Kerngehalt beeinträchtigen würde (vgl. dazu auch Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 1. September 2016 - 24062/13, juris Rn. 43).
- BGH, 22.03.2017 - 4 StR 86/13
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach EGMR-Urteil
Dem Beschuldigten wird mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 1. September 2016 - Individualbeschwerde Nr. 24062/13 - auf seinen Antrag nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil der Strafkammer des Landgerichts Münster bei dem Amtsgericht Bocholt vom 18. Dezember 2012 auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. - EGMR, 11.06.2020 - 74440/17
P.N. v. GERMANY
Juli 2006; und B. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 24062/13, Rdnrn. 25 und 29, 1. September 2016 - die letzte Rechtssache betraf einen Einwand, der Beschwerdeführer habe in der entsprechenden Rechtssache seine Verfassungsbeschwerde mit Anhängen nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Monatsfrist beim Bundesverfassungsgericht eingereicht).
- BGH, 11.03.2020 - 4 StR 68/20
Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (Anlastung von Versäumnissen eines …
dd) Es liegt auch keine Häufung außerordentlicher Umstände vor, die eine darüber hinaus gehende Flexibilität in der Rechtsgewährung fordert, um sicherzustellen, dass der Zugang zum Gericht nicht konventionswidrig eingeschränkt wird (EGMR, Urteil vom 1. September 2016 - 24062/13 - Marc Brauer/Deutschland, NVwZ 2018, 635, 637). - BGH, 20.04.2022 - 1 StR 33/22
Antrag auf Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist (Rückgabe der Sache …
Anders als in dem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschiedenen Fall (EGMR, Urteil vom 1. September 2016 - 24062/13 - Marc Brauer/Deutschland) ist der Angeklagte nicht psychisch krank, war nicht in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht und hatte keine Probleme, per Post mit der Justiz Kontakt aufzunehmen und selbst Post zu erhalten. - BGH, 03.12.2020 - 4 StR 175/20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Schwachsinn: …
Eine andere Entscheidung wäre zu formalistisch und liefe dem Grundsatz der praktischen und wirksamen Anwendung der Konvention (Art. 6 EMRK) zuwider (vgl. EGMR (V. Sektion), Urteil vom 1. September 2016 - 24062/13 (Marc Brauer/Deutschland), NVwZ 2018, 635 Rn. 45). - BGH, 11.07.2019 - 1 StR 233/19
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Der Senat hat dabei berücksichtigt, dass die Beschuldigte aufgrund ihrer psychischen Krankheit und der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus besonders schutzbedürftig ist (vgl. hierzu EGMR, Urteil vom 1. September 2016 - 24062/13 Rn. 39; BGH…, Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 294/17 Rn. 9). - BGH, 08.08.2022 - 5 StR 141/22
Unzulässige Anhörungsrüge
Selbst unter Berücksichtigung der daraus resultierenden besonderen Schutzbedürftigkeit des Beschuldigten (vgl. EGMR, Urteil vom 1. September 2016 - 24062/13, NVwZ 2018, 635, 637; BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 4 StR 86/13, NStZ-RR 2017, 148) ist nicht ersichtlich, dass im konkreten Fall sein Zugang zur Rechtsmittelinstanz entscheidungserheblich eingeschränkt wurde. - BGH, 17.02.2022 - 4 StR 278/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Voraussetzungen: Verschulden, psychische …
Vor diesem Hintergrund bestand auch unter Berücksichtigung der besonderen Schutzbedürftigkeit des Beschwerdeführers wegen seiner psychischen Erkrankung kein Anlass, ihm nach § 45 Abs. 2 Satz 3 StPO von Amts wegen Wiedereinsetzung zu gewähren (vgl. EGMR, Urteil vom 1. September 2016 - 24062/13, NVwZ 18, 635, juris, Rn. 39; BGH…, Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 294/17, NStZ-RR 2017, 381, juris, Rn. 9;… BeckOK-StPO/Cirener, 42. Ed., § 44 Rn. 15 mwN).