Rechtsprechung
   EGMR, 13.09.2011 - 319/08, 2455/08, 7908/10, 8152/10, 8155/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6240
EGMR, 13.09.2011 - 319/08, 2455/08, 7908/10, 8152/10, 8155/10 (https://dejure.org/2011,6240)
EGMR, Entscheidung vom 13.09.2011 - 319/08, 2455/08, 7908/10, 8152/10, 8155/10 (https://dejure.org/2011,6240)
EGMR, Entscheidung vom 13. September 2011 - 319/08, 2455/08, 7908/10, 8152/10, 8155/10 (https://dejure.org/2011,6240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Ausführliche Zusammenfassung)
  • spiegel.de (Pressemeldung, 22.09.2011)

    Auch Baptisten brauchen Sexualkunde

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Verpflichtender Sexualkundeunterricht ist nicht menschenrechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EGMR: Beschwerden über teilnahmepflichtigen Sexualkundeunterricht an Schulen für unzulässig - Erziehungsrecht der Eltern nicht durch Teilnahme der Kinder am Sexualkundeunterricht und anderen schulischen Veranstaltungen eingeschränkt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 16.06.2005 - 61603/00

    Konventionskonforme Auslegung des deutschen (Zivil-)Rechts

    Auszug aus EGMR, 13.09.2011 - 319/08
    Ein Beschwerdeführer braucht zwar innerstaatliche Rechtsbehelfe, die keinerlei Aussicht auf Erfolg haben, nicht in Anspruch zu nehmen, aber er muss entweder durch Angabe maßgeblicher Gerichtsentscheidungen oder durch Vorlage anderer geeigneter Nachweise dartun, dass ein ihm zur Verfügung stehender Rechtsbehelf tatsächlich erfolglos geblieben wäre (siehe S. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 61603/00, 26. Oktober 2004).
  • EGMR, 10.07.2003 - 53341/99

    Rechtssache H. gegen TSCHECHISCHE REPUBLIK

    Auszug aus EGMR, 13.09.2011 - 319/08
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass diejenigen, die in einer Rechtssache gegen den Staat den Gerichtshof anrufen wollen, nach dem in Artikel 35 der Konvention enthaltenen Grundsatz der Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe verpflichtet sind, zunächst von den in der nationalen Rechtsordnung vorgesehenen wirksamen Rechtsbehelfen Gebrauch zu machen (siehe u. v. a. Hartman ./.Tschechische Republik, Individualbeschwerde Nr. 53341/99, Nr. 56, ECHR 2003-VIII).
  • EGMR, 11.09.2006 - 35504/03

    Konrad u.a. ./. Deutschland - Homeschooling

    Auszug aus EGMR, 13.09.2011 - 319/08
    Er hat festgestellt, dass der Staat mit der Einführung eines solchen Systems die Integration von Kindern in die Gesellschaft sicherstellen und der Entstehung von Parallelgesellschaften vorbeugen wollte und dass diese Erwägungen mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Bedeutung des Pluralismus für die Demokratie übereinstimmen und in den Ermessensspielraum der Vertragsstaaten bei der Schaffung und Auslegung von Regeln für ihre Bildungssysteme fallen (siehe K. u. a. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 35504/03, 11. September 2006).
  • EGMR, 29.06.2007 - 15472/02

    Folgerø u. a. ./. Norwegen

    Auszug aus EGMR, 13.09.2011 - 319/08
    Unter der Annahme der Erschöpfung des Rechtswegs in Bezug auf alle Beschwerdeführer verweist der Gerichtshof auf die wesentlichen Grundsätze, die für die allgemeine Auslegung von Artikel 2 des Protokolls Nr. 1, wie sie in seiner Rechtsprechung dargelegt worden ist, maßgeblich sind (siehe insbesondere Kjeldsen, Busk Madsen und Pedersen ./. Dänemark, 7. Dezember 1976, Rdnrn. 50­54, S. 24­28, Serie A Band 23; Folgerø u. a. ./. Norwegen [GK], Individualbeschwerde Nr. 15472/02, Rdnr. 84, 29.
  • EGMR, 06.10.2009 - 45216/07

    J. A.-I. u. a. ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 13.09.2011 - 319/08
    Der Gerichtshof weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die Konvention kein Recht garantiert, nicht mit Meinungen konfrontiert zu werden, die den eigenen Überzeugungen widersprechen (siehe A.-I. u. a. ./: Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 45216/07, 6. Oktober 2009).
  • EGMR, 09.10.2007 - 1448/04

    HASAN ET EYLEM ZENGIN c. TURQUIE

    Auszug aus EGMR, 13.09.2011 - 319/08
    Juni 2007; und Hasan und Eylem Zengin ./. Türkei, Individualbeschwerde Nr. 1448/04, Rdnrn. 47-55, ECHR 2007­XI).
  • EGMR, 07.12.1976 - 5095/71

    KJELDSEN, BUSK MADSEN AND PEDERSEN v. DENMARK

    Auszug aus EGMR, 13.09.2011 - 319/08
    Unter der Annahme der Erschöpfung des Rechtswegs in Bezug auf alle Beschwerdeführer verweist der Gerichtshof auf die wesentlichen Grundsätze, die für die allgemeine Auslegung von Artikel 2 des Protokolls Nr. 1, wie sie in seiner Rechtsprechung dargelegt worden ist, maßgeblich sind (siehe insbesondere Kjeldsen, Busk Madsen und Pedersen ./. Dänemark, 7. Dezember 1976, Rdnrn. 50­54, S. 24­28, Serie A Band 23; Folgerø u. a. ./. Norwegen [GK], Individualbeschwerde Nr. 15472/02, Rdnr. 84, 29.
  • EGMR, 10.01.2019 - 18925/15

    Schulverweigerer-Familie: Als die Wunderlichs die Bundesrepublik Deutschland

    Zwar liegt der Rüge das in Deutschland geltende Verbot von Heimunterricht zugrunde, der Gerichtshof stellt jedoch fest, dass er über die Frage der Vereinbarkeit dieses Verbots mit der Konvention, insbesondere mit Artikel 8 sowie Artikel 2 des Ersten Zusatzprotokolls, bereits entscheiden hat (siehe u. a. K. u. a../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 35504/03, 11. September 2006; D. u. a../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerden Nrn. 319/08, 2455/08, 7908/10, 8152/10 und 8155/10, 13. September 2011; und L../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19844/92, Entscheidung der Kommission vom 9. Juli 1992) und dass der diesbezügliche Teil der Beschwerde bereits für unzulässig erklärt wurde (siehe Rdnr. 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - L 37 SF 106/13

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Der Kläger begehrt eine Entschädigung wegen unangemessener Dauer des beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) unter dem Aktenzeichen L 4 R 319/08 geführten und inzwischen abgeschlossenen Verfahrens.

    Gegen das Urteil legte der Kläger am 19. Februar 2008 Berufung beim LSG ein, zunächst ohne Begründung, welche unter dem Az. L 4 R 319/08 registriert wurde.

    Am 11. März 2013 hat der Kläger Entschädigungsklage zunächst vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) gegen das Land Brandenburg eingereicht und eine Entschädigung von zumindest 2.400,00 ? wegen des beim LSG geführten Berufungsverfahrens L 4 R 319/08 begehrt.

    den Beklagten zu verurteilen, an ihn eine in das Ermessen des Gerichts gestellte Entschädigung, zumindest aber 2.400,00 ? wegen der unangemessenen Dauer des von ihm unter dem Az. L 4 R 319/08 beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 19. Februar 2008 bis 13. September 2012 geführten Berufungsverfahrens zu zahlen.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2021 - 9 S 567/19

    Genehmigung einer Schule als Ersatzschule; Integrationsfunktion der allgemeinen

    ff) Die Frage, ob eine Schule, die einen Gleichrang des staatlichen Erziehungsauftrags mit dem elterlichen Erziehungsrecht ebenso wenig sicherstellt wie ausreichende soziale Begegnungsräume, in denen sich die Integrationsfunktion der Schule auch praktisch entfalten kann, hinsichtlich ihrer Lehrziele und Einrichtungen hinter den öffentlichen Schulen zurücksteht, haben die verfassungsgebende Versammlung des Landes Baden-Württemberg und der Landesgesetzgeber mit Einführung der allgemeinen Schulpflicht daher beantwortet, ohne dass dem verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die durch die Privatschulfreiheit gewährleistete Freiheit der Methoden- oder Formenwahl entgegenstehen (vgl. zur Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers in Ansehung einer zumindest unklaren Evidenzlage BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 -, juris Rn. 7; EGMR, Entscheidungen vom 13.09.2011 - 319/08, 2455/08, 7908/10, 8152/10, 8155/10 [Dojan u.a. / Bundesrepublik Deutschland] - sowie vom 11.09.2006 - 35504/03 [Konrad / Bundesrepublik Deutschland] - Hauk, Die Pflicht zum Schulbesuch, 2019, S. 96 f.).
  • EGMR, 23.01.2023 - 61435/19

    Verstoß gegen Meinungsfreiheit: Geschichten über gleichgeschlechtliche

    319/08 and 4 others, 13 September 2011; and A.R. and L.R. v. Switzerland (dec.), no. 22338/15, §§ 42-45, 19 December 2017).
  • EGMR, 29.10.2015 - 73798/13

    VALADA MATOS DAS NEVES c. PORTUGAL

    En outre, elles octroient une indemnisation pour réparer ce dommage sans que le requérant n'ait besoin de prouver le préjudice concrètement subi, respectant ainsi l'arrêt de la Cour suprême administrative du 28 novembre 2007 (auquel faisait référence l'arrêt de la Cour Martins Castro et Alves Correia de Castro, précité, § 56) qui a été confirmé par l'arrêt de la Cour suprême administrative du 9 octobre 2008 (procédure interne no 319/08) ;.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2014 - 19 B 682/14

    Grundsätze zur Möglichkeit des Erwerbs eines Schulabschlusses durch externe

    EGMR, Entscheidung vom 13. September 2011 - 319/08 -, juris, Rdn. 76 (Sexualkundeunterricht); BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 BvR 1358/09 -, NJW 2009, 3151, juris, Rdn. 14; Beschluss vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1693/04 -, FamRZ 2006, 1094, juris, Rdn. 9 (Homeschooling); Beschluss vom 29. April 2003 - 1 BvR 436/03 -, NVwZ 2003, 1113, juris, Rdn. 7 (Heimunterricht); BVerwG, Urteil vom 11. September 2013 - 6 C 12.12 -, NJW 2014, 804, juris, Rdn. 21 (Krabat); OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juni 2013 - II-8 UF 75/12, 8 UF 75/12 -, NJW-RR 2014, 6, juris, Rdn. 30.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht