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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1993 - 25 A 1143/92   

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https://dejure.org/1993,11451
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1993 - 25 A 1143/92 (https://dejure.org/1993,11451)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.11.1993 - 25 A 1143/92 (https://dejure.org/1993,11451)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. November 1993 - 25 A 1143/92 (https://dejure.org/1993,11451)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sicherstellung eines Passes ; Einziehungsgrund; Vernünftige Zweifel ; Mißbrauch des Ausweispapiers ; Vertrauenstatbestand; Rechtsschein der Richtigkeit der Angaben ; Verwaltungsakt ; Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts; Berücksichtigung von Normen

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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Berlin, 10.10.2016 - 23 K 342.15

    Sicherstellung von Ausweisdokumenten

    Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 13 Abs. 1 Nr. 2 PassG: "Tatsachen die Annahme rechtfertigen" und entspricht der Systematik und dem Sinn und Zweck des Gesetzes, wonach die Sicherstellung der Einziehung als vorläufige Maßnahme vorausgeht, um einen Missbrauch des von einem Pass ausgehenden Rechtsscheins der Richtigkeit seiner Eintragungen zu begrenzen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 22. November 1993 - 25 A 1143/92 -, juris Rn. 21; VG Stuttgart, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 11 K 1270/08 -, juris Rn. 9).

    Für das Sicherstellungsverfahren wird vielmehr das Erfordernis von Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass ein Einziehungsgrund - also etwa der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit - vorliegt, dahingehend verstanden, dass die Behörde bei der Abwägung der ihr zur Verfügung stehenden Informationen keine vernünftigen Zweifel daran haben kann, dass dieser vorliegt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. November 1993 - 25 A 1143/92 -, juris Rn. 21; Süßmuth/Koch, Pass- und Personalausweisrecht, 7. Lieferung, Stand: März 2016, § 13 PassG Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 12.10.2010 - 11 ME 347/10

    Sicherstellung eines deutschen Kinderreisepasses bei wirksamer Anfechtung der

    Ein solcher ungültiger Pass kann nach § 12 Abs. 1 PassG eingezogen und vorab - wie hier geschehen - gleichsam vorläufig sichergestellt werden, § 13 Abs. 1 Nr. 3 PassG (vgl. zu diesem Verhältnis zwischen Sicherstellung und Einziehung etwa OVG Münster, Beschl. v. 22.11.1993 - 25 A 1143/92 -, juris, sowie Süßmuth/Koch, Pass- und Personalausweisrecht, § 12 PassG, Rn. 2).
  • VG Stuttgart, 17.07.2008 - 11 K 1270/08

    Passrecht: Pass; Staatsangehörigkeit; Personalausweis; Ägypten; Einziehung;

    Um diesem umgehend und wirksam begegnen zu können, ist es sachgerecht, im Rahmen der den Missbrauch begrenzenden Sicherungsmaßnahmen geringere Anforderungen an das Tatsachenfundament zu stellen als bei der endgültigen, den Verlust des Passes begründenden Einziehung (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 22.11.1993 - 25 A 1143/92 - juris -).
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