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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1995 - 25 A 4760/95 .A   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1995 - 25 A 4760/95 .A (https://dejure.org/1995,8555)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.08.1995 - 25 A 4760/95 .A (https://dejure.org/1995,8555)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. August 1995 - 25 A 4760/95 .A (https://dejure.org/1995,8555)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klagefrist; Klageschrift; Übermittlung per Telefax; Terminverlegung; Erkrankung des Anwaltes; Wiedereinsetzungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 334
  • NVwZ 1996, 270 (Ls.)
  • DVBl 1996, 117
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16

    Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren

    Liegen jedoch Umstände vor, die ihn zweifeln lassen, ob die Rechtsmittelfrist eingehalten worden ist, oder hätten ihm aufgrund solcher Umstände Zweifel kommen müssen, beginnt die Antragsfrist spätestens in dem Zeitpunkt, in dem er durch Nachfrage Gewissheit über die Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels hätte erlangen können (vgl. BVerfG Kammerbeschl. v. 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89 - NJW 1992, 38; OVG NRW, Beschl. v. 29.08.1995 - 25 A 4760/95.A - NJW 1996, 334; Czybulka in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 60 Rn. 112; vgl. auch zu § 56 Abs. 2 FGO: BFH, Beschl. v. 20.12.2000 - I B 116/00 - BFH/NV 2001, 481, und v. 12.06.2009 - II B 166/08 - juris).
  • BVerwG, 15.12.1999 - 3 B 36.99

    Anforderungen an die Revision rechtfertigende Rechtssache von grundsätzlicher

    Fallen - wie hier - das Gericht, an das die Klage gerichtet war, und das, bei dem sie eingeht, auseinander, ist die Prozeßvoraussetzung des § 74 Abs. 1 VwGO nur gewahrt, wenn die Klageschrift noch innerhalb der Frist auch beim angerufenen Gericht eingeht (vgl. u.a. Beschluß vom 5. Februar 1960 - BVerwG IV C 34.60 - Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 96 S. 120 und OVG Münster, Beschluß vom 29. August 1995 - 25 A 4760/95.A - NJW 1996, 334; ebenso die einhellige Auffassung in der Literatur, z.B. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO-Kommentar § 74 Rn. 36; Sodan/Ziekow, Kommentar zur VwGO, § 74 Rn. 37 sowie auch Redeker/von Oertzen, 12. Aufl. 1997, § 74 Rn. 4, und Kopp/Schenke, VwGO 11. Aufl. § 74 Rn. 8; die letzteren werden in dem angefochtenen Urteil unrichtig für eine andere Meinung zitiert).

    Damit ist das Gericht gemeint, an das der Schriftsatz gerichtet ist und als angerufenes Gericht tätig zu werden hat (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 29. August 1995 - 25 A 4760/95.A - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1999 - A 14 S 2413/98

    Erheblicher Grund für Terminsverlegung - Teilnahme an einer Gemeinderatssitzung

    Ob überhaupt eine sachliche Notwendigkeit zur Teilnahme des Prozeßbevollmächtigten an der mündlichen Verhandlung bestand und was dieser im Falle einer Anwesenheit zugunsten der Klägerin noch vorgetragen hätte (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 11.4.1989 - 9 C 55.88 -, NVwZ 1989, 857), ist - insoweit abweichend vom Fall der Verhinderung des in der mündlichen Verhandlung durch einen Prozeßbevollmächtigten vertretenen Beteiligten (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 19.3.1991 - 9 B 56.91 -, NVwZ-RR 1991, 587; OVG NW, Beschl. v. 29.8.1995 - 25 A 4760/95.A -, NWVBl. 1996, 28; Thüringisches OVG, Beschl. v. 2.7.1996 - 3 ZO 371/96) - hierfür ohne Belang.
  • OVG Niedersachsen, 18.02.1998 - 11 L 111/98

    Zulassungsrecht; Asyl; nur zwangsläufiges zukünftiges; Exilpolitik (Türkei);

    Danach muß bei krankheitsbedingter Verhandlungsunfähigkeit eines Beteiligten, dessen persönliches Erscheinen im Verhandlungstermin wie im vorliegenden Fall nicht angeordnet worden war, eine Terminsvertagung in aller Regel (nur) dann erfolgen, wenn rechtzeitig und schlüssig dargetan ist, aus welchen Gründen die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung angezeigt ist (BVerwG, Urt. v. 30.8.1982, DÖV 1983, 247; OVG NW, Beschl. v. 29.8.1995, DVBl. 1996, 117).

    Darüber hinaus hätte die Klägerin zu 2), wenn sie ihr persönliches Erscheinen vor Gericht trotz anwaltlicher Vertretung für unerläßlich hielt, unter substantiierter Darlegung der für die Notwendigkeit ihrer Anwesenheit sprechenden Gründe die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung oder die Anordnung ihres persönlichen Erscheinens vor Gericht (§ 95 Abs. 1 Satz 1 VwGO) beantragen können und müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.8.1982, DÖV 1983, 247; OVG NW, Beschl. v. 29.8.1995, DVBl. 1996, 117).

  • KG, 12.12.2007 - 3 UF 88/07

    Rechtshängigkeit bei Einreichung eines Scheidungsantrags beim Sozialgericht

    Auch das OVG Münster (NJW 1996, 334 f.) und das OVG Koblenz (NJW 1981, 1005) differenzieren zutreffend zwischen einer fristwahrenden Klage beim unzuständigen Gericht, die dort tatsächlich erhoben werden sollte, weil der Kläger es irrtümlich für zuständig hielt, und einem Irrläufer mit offenkundiger Fehladressierung, der erst mit Eingang beim eigentlich gemeinten Gericht rechtserhebliche Bedeutung gewinnen kann.
  • OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 165/00

    Waffenrechtliches Bedürfnis eines Privatdetektivs zum Führen eines Revolvers;

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  • OLG Dresden, 31.07.2001 - 2 W 1018/01

    Klageeinreichung beim sachlich unzuständigen Gericht innerhalb der gerichtlich zu

    a) Auch außerhalb des gegenständlichen Anwendungsbereichs von § 17b Abs. 1 Satz 2 GVG ist inzwischen allgemein anerkannt, dass eine Klage- oder Ausschlussfrist selbst dann gewahrt ist, wenn eine - die sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen wahrende (vgl. dazu: BVerwG SGb 2001, 244; OVG Nordrhein-Westfalen NJW 1996, 334) - Klage innerhalb der Klagefrist beim unzuständigen Gericht erhoben wird (vgl. BayVGH BayVBl. 2000, 699 zu § 74 AsylVfG; LAG Köln NZA-RR 1998, 561 zu § 48 ArbGG; BGHZ 111, 339 [342] zu Art. 12 Abs. 3 NTS-AG; BGHZ 97, 155 [159 ff.] zu § 30 PrEnteigG; BGHZ 90, 249 [252] zu § 41 Abs. 1 Satz 1 KO [bei Verneinung der Fristwahrung aus anderen Gründen]; BGHZ 35, 374 [375 ff.] und BGH NJW 1962, 2154 [2155] zu Art. 8 Abs. 10 FinVertr).
  • VGH Hessen, 04.02.1999 - 3 UZ 248/98

    Erkrankung eines nicht persönlich geladenen Beteiligten kein erheblicher Grund

    Danach gilt als erheblicher Grund nicht bereits die Erkrankung einer nicht persönlich geladenen Partei (vgl. Zöller, ZPO, 20. Aufl., Bearbeiter: Stöber, § 227 ZPO, Rdnr. 6; Thomas-Putzo, ZPO, Komm., 17. Aufl., § 227 ZPO Nr. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, E. v. 17.06.1997, Az.: 13 A L 330/97, zitiert nach juris; OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 29.08.1995, Az.: 2 S 4760/95.A, NJW 1996, 334; für den Fall der Anordnung des persönlichen Erscheinens: BVerwG, B. v. 17.03.1995 -- 6 O 95/94 [richtig: 6 B 65.94 - d. Red.] -- NVwZ-RR 1995, 533; Hess. VGH, B. v. 15.01.1997 -- 10 UZ 2085/96 -- NVwZ-RR 1998, 404).
  • VG Minden, 30.05.2022 - 2 K 1155/19
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. August 1995 - 25 A 4760/95.A -, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 14. April 2000 - 19 ZB 97.35786 -, juris.
  • VG Cottbus, 09.12.2022 - 6 K 939/17
    Wie sich aus § 83 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17 b Abs. 1 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ergibt, ist die Klagefrist nämlich auch dann gewahrt, wenn die Klage bei einem örtlich unzuständigen Verwaltungsgericht eingeht, sofern der Kläger es für zuständig hielt und die Sache später an das zuständige Gericht verwiesen wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. August 1995 - 25 A 4760/95.A -, Rn. 3, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - 11 A 481/21

    Erfolglosigkeit einer mit einer erneuten Anhörungsrüge beantragten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2007 - 12 A 769/06

    Verletzung der Ladungsfrist bei der Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung;

  • VGH Bayern, 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472
  • VGH Hessen, 08.04.1997 - 6 UE 4494/96

    Einhaltung der Klagefrist trotz beim unzuständigen Gericht erhobener Klage?

  • VG Halle, 15.11.2021 - 5 A 235/21

    Keine ordnungsgemäße Klageerhebung bei elektronischer Übermittlung der

  • VG Lüneburg, 27.02.2018 - 3 A 476/17

    Asyl; Klageeingang bei einem örtlich unzuständigen Gericht

  • VG Düsseldorf, 18.01.2005 - 4 L 15/05
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