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   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1997 - 25 A 4812/96   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1997 - 25 A 4812/96 (https://dejure.org/1997,4070)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.09.1997 - 25 A 4812/96 (https://dejure.org/1997,4070)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. September 1997 - 25 A 4812/96 (https://dejure.org/1997,4070)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kaufmann; Firmenwagen; Verkehrsverstöße; Halter; Wesentlicher Ermessensgesichtspunkt; Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVZO § 31a Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVZO § 31 a Abs. 1 Satz 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2305
  • NZV 1998, 176
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Halters bei nur

    Eine Einbeziehung aller Fahrzeuge des Halters dürfte entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht nur dann ermessensfehlerfrei möglich sein, wenn mit verschiedenen Fahrzeugen des Halters in der Vergangenheit bereits wiederholt Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden sind (so die Fallgestaltung in dem von der Beschwerde in Bezug genommenen Beschluss des OVG Niedersachsen vom 02.11.2005 - 12 ME 315/05 - juris; vgl. auch OVG NRW, Urt. vom 10.09.1997 - 25 A 4812/96 - juris).

    Bestehen aber bei summarischer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür, dass es aufgrund der betriebsinternen Organisation der Antragstellerin ausgeschlossen ist, dass alle Mitarbeiter alle Firmenfahrzeuge benutzen, stellt dies im Hinblick auf den Sinn und Zweck der Fahrtenbuchauflage, bei künftigen Verkehrsverstößen den Verantwortlichen ermitteln zu können, einen sachgerechten und wesentlichen Ermessensgesichtspunkt für die Frage der Einbeziehung des gesamten Fahrzeugbestands dar (ähnlich OVG NRW, Urt. v. 10.09.1997 a.a.O.).

    Bei nur drei betroffenen Fahrzeugen besteht auch für eine nach Zehnergruppen gestaffelte Reduzierung des Streitwerts nach Art eines "Mengenrabatts", wie sie in der Rechtsprechung teilweise vertreten wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10.09.1997 a.a.O.; BayVGH Beschluss vom 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 -juris; a.A. OVG Saarland, Beschluss vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - juris), noch keine Veranlassung.

  • VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07

    Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; Ergänzungsfahrzeug; Ermittlungen;

    Darüber hinaus darf nach dem dargestellten Zweck der Fahrtenbuchauflage nicht zu erwarten sein, dass die Fahrerfeststellung bei Verkehrsverstößen mit den anderen Fahrzeugen ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 10.09.1997 - 25 A 4812/96 -, NJW 1998, 2305 = juris Rn. 5; U. v. 07.04.1977 - XIII A 603/76 -, NJW 1977, 2181).

    Danach kann es insbesondere bei unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsordnungswidrigkeiten mit verschiedenen auf den Halter zugelassenen Fahrzeugen gerechtfertigt sein, die Fahrtenbuchanordnung auf weitere Fahrzeuge bzw. den gesamten "Fuhrpark" des Halters zu erstrecken (vgl. BVerwG, B. v. 27.07.1970 - VII B 19.70 -, Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6; Nds. OVG, B. v. 02.11.2005 - 12 ME 315/05 -, DAR 2006, 167; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 10.09.1997, a.a.O.).

    Angesichts dessen durfte der Beklagte davon ausgehen, dass der Fahrzeugführer, der für den der jeweiligen Fahrtenbuchauflage vorangegangenen Verkehrsverstoß verantwortlich war, nicht nur ein bestimmtes, sondern grundsätzlich jedes der dem Kläger verbliebenen Fahrzeuge nutzen wird und erneute Schwierigkeiten bei der Fahrerfeststellung daher nur dann effektiv zu vermeiden sind, wenn alle diese Fahrzeuge in die Fahrtenbuchanordnung einbezogen werden (vgl. a. VG Braunschweig, U. v. 12.05.2005 - 6 A 398/04 - sowie OVG Nordrhein-Westfallen, U. v. 10.09.1997, a.a.O., juris Rn. 6).

    Dieser Betrag ist mit der Anzahl der von der Fahrtenbuchauflage konkret betroffenen Fahrzeuge zu multiplizieren; anschließend sind die mit dem ebenfalls angegriffenen Kostenfestsetzungsbescheid erhobenen Verwaltungskosten hinzuzurechnen (vgl. VG Braunschweig, U. v. 07.04.2003 - 6 A 602/02 - sowie OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 10.09.1997 - 25 A 4812/96 -, NJW 1998, 2305 = juris Rn. 7 ff.).

  • VG Neustadt, 26.01.2015 - 3 L 22/15

    Fahrtenbuchauflage für 31 Firmenfahrzeuge für die Dauer von 12 Monaten bei

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1970 - VII B 19.70 - und OVG NRW, Urteil vom 10. September 1997 - 25 A 4812/96 -, juris).

    Ist der Adressat einer Fahrtenbuchauflage gleichzeitig Halter mehrerer Fahrzeuge, so dürfen diese im Rahmen der ordnungsgemäßen Ermessensausübung der Behörde mit in die Fahrtenbuchauflage einbezogen werden, wenn aufgrund der Nutzungsgepflogenheiten des Halters auch mit anderen Fahrzeugen einschlägige Zuwiderhandlungen naheliegend und zu erwarten sind (vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. April 1977 - XIII A 603/76 - und vom 10. September 1997 - 25 A 4812/96 -, juris).

  • VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge des Halters -

    Sind vorliegend mehrere Verkehrsverstöße mit Fahrzeugen der Klägerin unaufgeklärt geblieben und ist nach dem bisherigen Verhalten der Klägerin, die sogar trotz positiver Kenntnis über den Tatzeitfahrer an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes nicht mitwirkt, zu befürchten, dass bei künftigen Verstößen mit den übrigen Fahrzeugen der Klägerin die Täter wahrscheinlich nicht zu ermitteln sind, rechtfertigt dies die Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf mehrere Fahrzeuge des Fahrzeughalters (vgl. OVG Münster, Urteil vom 10. September 1997 -25 A 4812/96-, NZV 1998, 176).

    In der Rechtsprechung wird zwar teilweise die Auffassung vertreten, dass für die auf die ersten zehn Fahrzeuge folgenden Fahrzeuge, gestaffelt nach Zehnergruppen, ein Abschlag in Höhe der Hälfte des für die jeweils vorhergehende Zehnergruppe anzusetzenden Betrages zu veranschlagen ist (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 10. September 1997 -25 A 4812/96-, NZV 1998, 176; VGH München, Beschluss vom 21. April 1994 -11 C 94.1062-, zitiert nach Juris).

  • OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23

    Fahrtenbuchauflage; Firma; Fuhrpark; Verhältnismäßigkeit; Streitwert

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein kann (BVerwG, Beschl. v. 27. Juli 1970 - 7 B 19.70 -, Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2010 - 3 A 176/10 -, juris Rn. 19; BayVGH, Beschl. v. 9. Januar 2017 - 11 CS 16.2585 -, juris Rn. 16 ff.; OVG NRW, Urt. v. 10.9.1997 - 25 A 4812/96 -, NJW 1998, 2305).

    Der Senat orientiert sich dabei wie das Verwaltungsgericht an der Empfehlung in Nr. 46.11 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (abgedruckt z. B. in: SächsVBl. 2014, Heft 1, Sonderbeilage), wonach 400 EUR je Monat anzusetzen sind, halbiert diesen Wert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs), gewährt aber keinen "Mengenrabatt".15 Teilweise wird in der Rechtsprechung ein Mengenrabatt aus Billigkeitsgründen gewährt, wenn eine Vielzahl von Fahrtenbüchern zu führen ist (BayVGH, Beschl. v. 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris Rn. 13 st. Rspr.; früher auch: OVG NRW, Urt. v. 10. September 1997 - 25 A 4812/96 -, juris Rn. 9).

  • VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12

    93 Fahrzeuge - Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark

    In der Rechtsprechung wird zwar teilweise die Auffassung vertreten, dass für die auf die ersten zehn Fahrzeuge folgenden Fahrzeuge, gestaffelt nach Zehnergruppen, ein Abschlag in Höhe der Hälfte des für die jeweils vorhergehende Zehnergruppe anzusetzenden Betrages zu veranschlagen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. September 1997 - 25 A 4812/96 -, NJW 1996, 2305, 2306 = juris [Rdnr. 9]).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2015 - 10 S 2047/15

    Kein Mengenrabat bei der Streitwertfestsetzung in Fahrtenbuchauflageverfahren

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, dass für die auf die ersten zehn Fahrzeuge folgenden Fahrzeuge, gestaffelt nach Zehnergruppen, ein Abschlag in Höhe der Hälfte des für die jeweils vorhergehende Zehnergruppe anzusetzenden Betrags zu veranschlagen ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - BayVBl 2002, 349; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.09.1997 - 25 A 4812/96 - juris - unter Bezugnahme auf BayVGH, Beschluss vom 21.04.1994 - 11 C 94.1062 - DAR 1994, 335; anderer Ansicht Saarländisches OVG, Beschluss vom 25.05.2007 - 1 B 121/07 - juris; VG Cottbus, Urteil vom 11.09.2007 - 2 K 1526/04 -, juris; offen gelassen im Senatsbeschluss vom 14.01.2014 - 10 S 2438/13 - NJW 2014, 1608).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 12 ME 315/05

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten

    In der Rechtsprechung ist anerkannt und wird vom Senat nicht in Frage gestellt, dass bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein kann (BVerwG, Beschl. v. 27.7.1970 - VII B 19.70 -, Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6; OVG Münster, Urt. v. 10.9.1997 - 25 A 4812/96 -, NJW 1998, 2305).
  • VG Neustadt, 05.11.2015 - 3 L 967/15

    Mit 173 km/h auf dem Motorrad durch den Pfälzerwald - Fahrtenbuchauflage für

    Eine solche auf den gesamten Fahrzeugbestand bezogene Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist nach der Rechtsprechung dann gerechtfertigt, wenn bei mehreren Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Kraftfahrzeugen der Fahrer im Zeitpunkt der Tatbegehung nicht ermittelt werden konnte (BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1970 - VII B 19.70 -, Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6; OVG NRW, Urteil vom 10. September 1997 - 25 A 4812/96 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13

    Fahrtenbuchauflage; Bestreiten der Zuwiderhandlung; Bestreiten des Vorsatzes

    Ist der Adressat einer Fahrtenbuchauflage gleichzeitig Halter mehrerer Fahrzeuge, so dürfen diese im Rahmen der ordnungsgemäßen Ermessensausübung der Behörde mit in die Fahrtenbuchauflage einbezogen werden, wenn, etwa aufgrund der Nutzungsgepflogenheiten des Halters auch mit anderen Fahrzeugen einschlägige Zuwiderhandlungen naheliegend und zu erwarten sind (OVG Münster, Urteil vom 07.04.1977 - XIII A 603/76 - sowie Urteil vom 10.09.1997 - 25 A 4812/96-).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - 3 M 727/12

    Zum Streitwert bei Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge

  • VGH Bayern, 29.06.1999 - 11 B 98.1093

    Entzug der Fahrerlaubnis; Vornahme einer Haaranalyse zur Aufklärung von

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 11 CS 20.3145

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf den Fuhrpark einer GmbH

  • VG Düsseldorf, 24.11.2015 - 6 K 1140/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2019 - 8 E 802/19

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts für ein Verfahren betreffend

  • VG Minden, 23.10.2012 - 2 K 2074/11

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge eines Fuhrparks

  • VG Frankfurt/Main, 07.01.2003 - 6 G 5043/02

    Fahrtenbuchauflage für alle Fahrzeuge eines Halters

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2019 - 8 E 802/19

    Fahrtenbuchauflage, Streitwert, meherer Fahrzeuge

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