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   VGH Bayern, 31.03.1999 - 25 B 95.3633   

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VGH Bayern, 31.03.1999 - 25 B 95.3633 (https://dejure.org/1999,49685)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.03.1999 - 25 B 95.3633 (https://dejure.org/1999,49685)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. März 1999 - 25 B 95.3633 (https://dejure.org/1999,49685)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 02.09.2010 - V R 23/09

    Leistungsaustausch zwischen gesetzlich zuständiger Körperschaft und Beliehenem

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. April 1996  3 C 8/95, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Rechtsprechungs-Report 1998, 302, m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts) steht dem Beliehenen auf der Grundlage von § 16 TierKBG in Verbindung mit den landesrechtlichen Regelungen keine volle Kostendeckung, sondern lediglich ein gesetzlicher Anspruch auf "angemessenen" Verlustausgleich zu (vgl. auch Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs --BayVGH-- vom 31. März 1999  25 B 95.3633, nicht veröffentlicht).

    Beide hängen einzig und allein von der Natur der erbrachten Tätigkeit und --wie die gesetzliche Verpflichtung zu einem "angemessenen Verlustausgleich" (vgl. Urteil des BayVGH 25 B 95.3633) belegt-- von deren konkretem Umfang ab.

  • VG München, 25.10.2017 - M 18 K 16.4796

    Erstattungsanspruch für Tierkörperbeseitigung des beseitigungspflichtigen

    Statthafte Klageart sei eine allgemeine Leistungsklage, da der Erstattungsanspruch gemäß Art. 3 Abs. 2 AGTierNebG nicht durch Verwaltungsakte festgesetzt werde (BayVGH, U. v. 31.03.1999, Az.: 25 B 95.3633 - juris Rn. 16).

    Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass der beauftragte Unternehmer grundsätzlich frei sein muss, sein eigenes Organisations- und Betriebskonzept selbst zu wählen (BayVGH, U.v. 31.03.1999, Az.: 25 B 95.3633 - juris Rn. 20).

    Das Gebot sparsamer und rationeller Betriebsführung lässt sich somit nur dahingehend interpretieren, dass der Beseitigungspflichtige sich sowohl eines rationell arbeitenden Unternehmers bedienen als auch bei ausgestellten Unternehmervertrags darauf achten muss, dass keine unangemessenen Ansprüche begründet werden, mit denen letztendlich die Tierseuchenkasse und der Staat belastet werden (BayVGH, U.v. 31.03.1999 a.a.O. - juris Rn. 20).

    Diese Möglichkeit soll den beseitigungspflichtigen Körperschaften nicht erschwert werden (BayVGH, U.v. 31.03.1999 a.a.O. - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 22.07.2004 - 23 B 04.79

    Inanspruchnahme einer Entwässerungsanlage zur Abgeltung von kalkulatorischen

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  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2013 - 4 L 28/13

    Zuschussgewährung für die Tagesbetreuung in Tageseinrichtungen

    Vielmehr ergibt sich der Anspruch unmittelbar aus dem Gesetz und bedarf keiner besonderen Festsetzung durch Verwaltungsakt, so dass er mit einer Leistungsklage zu verfolgen ist (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 31. März 1999 - 25 B 95.3633 -, zu Art. 4 Abs. 2 Satz 2 BayAG TierKBG; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11. Dezember 2012 - 1 L 14/12 -, zu Ansprüchen aus Besoldungsgesetzen; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18. Dezember 1995 - 5 L 136/95 -, zu Ansprüchen nach § 25 Abs. 2 KiTaG SH, jeweils zit. nach JURIS).
  • VGH Bayern, 21.10.2009 - 20 ZB 08.3365

    Verpachtung einer Tierkörperbeseitigungsanstalt durch einen Zweckverband an einen

    Mit der Rüge, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 31. März 1999 Az. 25 B 95.3633 ab, legt der Kläger den Zulassungsgrund einer Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) nicht hinreichend dar.
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