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   AG Bremen, 04.02.2003 - 25 C 387/2002, 25 C 387/02   

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https://dejure.org/2003,23980
AG Bremen, 04.02.2003 - 25 C 387/2002, 25 C 387/02 (https://dejure.org/2003,23980)
AG Bremen, Entscheidung vom 04.02.2003 - 25 C 387/2002, 25 C 387/02 (https://dejure.org/2003,23980)
AG Bremen, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - 25 C 387/2002, 25 C 387/02 (https://dejure.org/2003,23980)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betrieb einer öffentlich zugänglichen Diskothek ohne Nutzungsvertrag

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Zwischenmieter eines Tanzlokals

    §§ 21, 85, 97 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 163
  • NZM 2004, 280
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 09.12.1911 - I 487/10

    Urheberrecht an Werken der Tonkunst

    Auszug aus AG Bremen, 04.02.2003 - 25 C 387/02
    (Wandtke, Büllinger Praxikomm. z. UrhRecht § 97 UrhG, Randziffer 16 unter Hinweis auf RGZ 78, Seite 84 f.).
  • LG Düsseldorf, 16.05.2012 - 23 S 296/11

    Der Vermieter ist kein Veranstalter und haftet nicht gegenüber der GEMA

    Erforderlich bleibt nach Ansicht der Kammer weiterhin eine irgendwie geartete Verantwortlichkeit in organisatorischer oder finanzieller Hinsicht bzw. ein irgendwie gearteter Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung, welcher über das bloße Bereitstellen von Räumlichkeiten hinaus gehen muss (so im Ergebnis auch AG Bremen, Urteil vom 04.02.2003, Az. 25 C 0387/02, Rn. 15 zitiert nach juris, für den Fall, dass ein Lokal lediglich an einen.
  • LG Düsseldorf, 23.10.2013 - 23 S 60/13

    Schadensersatzbegehren des Urhebers wegen widerrechtlicher Wiedergabe von

    Erforderlich bleibt nach Ansicht der Kammer weiterhin eine Verantwortlichkeit in organisatorischer oder finanzieller Hinsicht bzw. ein Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung und die Programmgestaltung, welcher über das bloße Bereitstellen von Räumlichkeiten hinaus gehen muss (so im Ergebnis auch AG Bremen, Urteil vom 04.02.2003, Az. 25 C 0387/02, Rn. 15 zitiert nach juris, für den Fall, dass ein Lokal lediglich an einen Dritten untervermietet wird und im Übrigen nicht von dem Untervermieter weiterbetrieben wird).
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