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AG Mettmann, 09.07.2013 - 25 C 140/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuerkennung eines angemessenen Schmerzensgeldes nach einer Körperverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mettmann, 09.07.2013 - 25 C 140/12
- LG Wuppertal, 18.12.2013 - 8 S 43/13
- BGH, 20.01.2015 - VI ZR 27/14
Wird zitiert von ...
- LG Wuppertal, 18.12.2013 - 8 S 43/13
Geltendmachung eines weiteren Schmerzensgeldbetrages im Zivilverfahren nach …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 09.07.2013 (Az: 25 C 140/12) wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 09.07.2013 (Az: 25 C 140/12) abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an ihn einen Betrag in Höhe von 5.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.04.2012 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 532, 76 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.