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AG Berlin-Mitte, 21.01.2009 - 25 C 280/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- richterrecht.com
- adresshandel-und-recht.de
Umfassender datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch bei "Cold Calls"
- richter-heidelberg.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Umfassender Auskunftsanspruch bei Cold Call
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Umfassender Auskunftsanspruch bei Cold Call
Papierfundstellen
- MMR 2009, 292 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 175/05
Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 21.01.2009 - 25 C 280/08
Grundsätzlich sind Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig, wenn sie aus der insoweit maßgeblichen Sicht des Geschädigten (sog. subjektsbezogene Schadensbetrachtung) mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. nur BGH NJW-RR 2007, 856 m.w.N.).Bei einer Geltendmachung von eigenen Kosten eines Rechtsanwalts sind diese dann nicht erstattungsfähig, wenn ein einfach gelagerter Fall vorliegt, etwa dann, wenn weder die Identität des Anrufers, noch die Widerrechtlichkeit des Anrufes zweifelhaft sind (BGH NJW-RR 2007, 856).
- AG Düsseldorf, 27.10.2014 - 20 C 6875/14
Feedbackanfrage als Werbemail
Die Beklagte hat dem Kläger bislang nicht ausreichend Auskunft gegeben, denn die Beklagte hat weder über die Herkunft noch über etwaige Empfänger der Daten Auskunft gegeben (vgl. AG Berlin-Mitte, Urt. v. 21.01.2009 - 25 C 280/08).