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   AG Düsseldorf, 31.08.2018 - 25 C 379/17   

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https://dejure.org/2018,65558
AG Düsseldorf, 31.08.2018 - 25 C 379/17 (https://dejure.org/2018,65558)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.2018 - 25 C 379/17 (https://dejure.org/2018,65558)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 2018 - 25 C 379/17 (https://dejure.org/2018,65558)
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  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus AG Düsseldorf, 31.08.2018 - 25 C 379/17
    Die entgangene Nutzungsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs stellt grundsätzlich ein vermögenswertes Gut dar, das als geldwerter Vorteil anzusehen ist, so dass bei deren zeitweisem Entzug ein selbstständig ersatzfähiger Vermögensschaden entstehen kann (BGH NJW 1964, 542, 543; Palandt/ Heinrichs , 68. Aufl. 2009, Vorb. v. § 249 Rn. 20 ff.).
  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

    Auszug aus AG Düsseldorf, 31.08.2018 - 25 C 379/17
    Andernfalls würde der sparsame Geschädigte, der auf die regelmäßig vom Schadensersatz erfasste Anmietung eines Ersatzwagens verzichtet, schlechter gestellt (BGH NJW 1983, 444; Palandt/ Heinrichs , 69. Aufl., Vorb. v. § 249 Rn. 20).
  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07

    Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils

    Auszug aus AG Düsseldorf, 31.08.2018 - 25 C 379/17
    Dies folgt insbesondere daraus, dass die Verfügbarkeit eines Fahrzeugs geeignet ist, Zeit und Aufwand zu ersparen (BGH NJW-RR 2008, 1198; BGH NJW 1966, 1260).
  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 150/11

    dlg.de - Zur Haftung des auf Löschung des Domainnamens in Anspruch genommenen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 31.08.2018 - 25 C 379/17
    Die Kosten der verzugsbegründenden Erstmahnung sind nicht zu erstatten, weil sie nicht durch den Verzug verursacht worden sind und die nicht rechtzeitige Leistung nach § 280 Abs. 2 BGB nur unter den Voraussetzungen des Verzugs eine Schadensersatzpflicht begründet (BGH NJW-RR 2013, 487).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07

    Nutzungsausfallentschädigung bei unfallbedingtem Ausfall einer Harley-Davidson;

    Auszug aus AG Düsseldorf, 31.08.2018 - 25 C 379/17
    Die ständige Nutzbarkeit des PKWs bildet daher neben dem reinen Sachwert des Wagens als geldwerter Vorteil einen Teil des wirtschaftlichen Wertes eines Kraftfahrzeugs (OLG Düsseldorf NJW 2008, 1964; BGH NJW 1984, 724, 725).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus AG Düsseldorf, 31.08.2018 - 25 C 379/17
    Dies folgt insbesondere daraus, dass die Verfügbarkeit eines Fahrzeugs geeignet ist, Zeit und Aufwand zu ersparen (BGH NJW-RR 2008, 1198; BGH NJW 1966, 1260).
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