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   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 01.03.2012 - 25 C 84/12   

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https://dejure.org/2012,7103
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 01.03.2012 - 25 C 84/12 (https://dejure.org/2012,7103)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 01.03.2012 - 25 C 84/12 (https://dejure.org/2012,7103)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 01. März 2012 - 25 C 84/12 (https://dejure.org/2012,7103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • test.de (Kurzinformation)

    Private Videoüberwachung: Welche Rechte hat der Gefilmte?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    DSGVO-Datenschutz: Unterlassungsanspruch + Schadensersatz wg. Video-Überwachung-Kamera durch Nachbar

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 13.10.1988 - 18 U 37/88

    Beseitigung einer auf einem Dach installierten Kamera auf einem

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 01.03.2012 - 25 C 84/12
    Dabei kommt es insbesondere auf die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, den Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie den Grad des Verschuldens an (BGH NJW 2005, 215 ff. zitiert nach WUM 2010, S. 74 sowie OLG Köln, Urteil vom 13.10.1998, 18 U 37/88).
  • LG Berlin, 09.07.1990 - 12 O 243/90
    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 01.03.2012 - 25 C 84/12
    Das hier zu beurteilende Vorhandensein einer Videoüberwachungsanlage in den Zugängen zu der klägerischen Mietwohnung und damit die ständige Kontrolle durch die Beklagte ob und wie die Klägerin aufgezeichnet wurde, wie oft und in welcher Begleitung sie den überwachten Bereich betreten hat und in welcher Stimmungslage sie dies tat, stellt nach Auffassung des Gerichts solch einen Eingriff in deren grundrechtlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit und damit eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Klägerin dar (siehe hierzu auch LG Berlin, Urteil vom 09.07.1990, 12 O 243/90).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 01.03.2012 - 25 C 84/12
    Andererseits muss der einzelne auch in diesem persönlichen Bereich keineswegs generell dulden, dass jedermann von ihm Bildnisse oder Filmaufnahmen mittels einer Videokamera, fertigt (siehe hierzu BGH, Urteil vom 25.04.1995, VI ZR 272/94).
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 01.03.2012 - 25 C 84/12
    Dabei kommt es insbesondere auf die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, den Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie den Grad des Verschuldens an (BGH NJW 2005, 215 ff. zitiert nach WUM 2010, S. 74 sowie OLG Köln, Urteil vom 13.10.1998, 18 U 37/88).
  • AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14

    Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!

    Darüber hinaus könnte er ggf. - bei besonders schweren Verletzungen seines Persönlichkeitsrechts, insbesondere in Fällen eines heimlichen Ausspähens - einen Anspruch auf Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden haben ( OLG Köln , NJW 1989, Seite 720; AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg , Urteil vom 01.3.2012, Az.: 25 C 84/12, u.a. in: BeckRS 2012, Nr.: 06047; Stöber , NJW 2015, Seiten 3681 ff.; Senkel/Niggeweg , WuM 2010, Seite 72 ).
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