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   VGH Bayern, 15.07.2002 - 25 CS 02.1371   

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VGH Bayern, 15.07.2002 - 25 CS 02.1371 (https://dejure.org/2002,62413)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2002 - 25 CS 02.1371 (https://dejure.org/2002,62413)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - 25 CS 02.1371 (https://dejure.org/2002,62413)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Schleswig, 05.11.2015 - 1 A 24/15

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die mögliche Einlegung auf elektronischem

    Diese allgemein formulierten und durch unbestimmte Rechtsbegriffe gekennzeichneten Haltungsgrundsätze lassen sich durch Auslegung - insbesondere unter Berücksichtigung des in § 1 S. 1 TierSchG niedergelegten Zwecks des Tierschutzgesetzes, nämlich "aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen" - sowie mit Hilfe des einschlägigen tiermedizinischen und verhaltenswissenschaftlichen Schrifttums sowie sachverständiger Äußerungen, namentlich den vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebenen sachverständigen "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" vom 9. Juni 2009, in ausreichender Form konkretisierten (so bereits VGH München, Beschl. v. 15.07.2002 - 25 CS 02.1371 -, Rn. 2, juris; VG Aachen, Urt. v. 11.09.2003 - 6 L 734/03 -, Rn. 14, juris, beide im Hinblick auf die Vorgängerversion der genannten Leitlinien).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2013 - 11 LC 206/12

    Tierschutzwidrigkeit der Einzäunung einer Pferdeweide mit Stacheldraht

    Die darin ausgesprochenen Empfehlungen und Bewertungen stellen eine sachverständige Zusammenfassung dessen dar, was als verlässlicher und gesicherter wissenschaftlicher Kenntnisstand gelten kann (Bay.VGH, Urt. v. 30.1.2008 - 9 B 05.3146 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 28), so dass ihnen der Charakter einer sachverständigen Äußerung zukommt (Senatsbeschl. v. 16.1.2006 - 11 LA 11/05 - Bay.VGH, Urt. v. 15.7.2002 - 25 CS 02.1371 -, juris, Rn. 2; Thür.OVG, Urt. v. 28.9.2000 - 3 KO 700/99 -, NVwZ-RR 2001, 507, juris, Rn. 37; siehe auch: OVG Münster, Urt. v. 25.9.1997 - 20 A 688/96 -, juris, Rn. 29 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2024 - 1 LB 65/21
    Die in den Leitlinien ausgesprochenen Empfehlungen und Bewertungen stellen eine sachverständige Zusammenfassung dessen dar, was als verlässlicher und gesicherter wissenschaftlicher Kenntnisstand gelten kann (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juni 2013 - 11 LC 206/12 - juris Rn. 30; VGH München, Beschluss vom 15. Juli 2002 - 25 CS 02.1371 -, juris Rn 2; OVG Münster, Urteil vom 25. September 1997 - 20 A 688/96 -, juris Rn. 29).
  • VG Schleswig, 07.07.2017 - 1 B 83/17

    Tierschutz; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Diese allgemein formulierten und durch unbestimmte Rechtsbegriffe gekennzeichneten Haltungsgrundsätze lassen sich durch Auslegung - insbesondere unter Berücksichtigung des in § 1 S. 1 TierSchG niedergelegten Zwecks des Tierschutzgesetzes, nämlich "aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen" - sowie mit Hilfe des einschlägigen tiermedizinischen und verhaltenswissenschaftlichen Schrifttums sowie sachverständiger Äußerungen, namentlich den vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebenen sachverständigen "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" vom 9. Juni 2009, in ausreichender Form konkretisieren (so bereits VGH München, Beschl. v. 15. Juli 2002 - 25 CS 02.1371 -, Rn. 2, juris; VG Aachen, Urt. v. 11. September 2003 - 6 L 734/03 -, Rn. 14, juris, beide im Hinblick auf die Vorgängerversion der genannten Leitlinien; Urteil der Kammer vom 05. November 2015 - 1 A 24/15 -, Rn. 35, juris).
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