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   VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11   

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VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11 (https://dejure.org/2011,542)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.12.2011 - 25 K 342/11 (https://dejure.org/2011,542)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Dezember 2011 - 25 K 342/11 (https://dejure.org/2011,542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Übernachtungen im Stadtgebiet; Erheben eines Fremdenverkehrsbeitrags sowie Kurbeitrags und die Übernachtungsabgabe als örtliche Aufwandsteuer nebeneinander; Übernachtungsabgabe als Aufwandsteuer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Duisburg darf Bettensteuer erheben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Duisburger "Bettensteuer" rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10

    "Kulturförderabgabe" rechtmäßig

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11
    Dies hat das VG KÖLN in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - betreffend die Ler Kulturförderabgabe im einzelnen ausgeführt; die Kammer teilt diese den Beteiligten bekannte Auffassung und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des VG KÖLN, VG KÖLN, Urteil vom 6. Juli 2011 a.a.O., juris Rdn. 39-55, die für die Satzung der Beklagten in gleicher Weise gelten.

    Insoweit hat das VG KÖLN in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - a.a.O., juris Rdn. 59-88 - zur gleichgelagerten Frage bei der Ler Kulturförderabgabe folgendes ausgeführt:.

    Das VG KÖLN hat in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - a.a.O. juris Rdn. 97-105 - folgendes ausgeführt:.

    Das VG KÖLN hat zu demselben Einwand in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - a.a.O. juris Rdn. 114-124 - folgendes ausgeführt:.

    ebenso VG KÖLN, Urteil vom 6. Juli 2011 a.a.O. juris Rdn. 127-132.

    ebenso VG KÖLN, Urteil vom 6. Juli 2011 a.a.O. juris Rdn. 145-146.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 597/09

    Überprüfbarkeit der Steuerbemessung bei Gemeindesteuern; einheitlicher Steuersatz

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11
    Die Kammer sieht sich in dieser Auffassung bestätigt durch die ständige Rechtsprechung des OVG NRW zur Frage der Umsatzsteuergleichheit der Vergnügungssteuer auf Spielautomaten, die stets verneint wird, da die Steuer nicht allgemein, sondern nur für Spielgeräte und sonstige Vergnügungen, örtlich unterschiedlich und nicht flächendeckend im gesamten Bundesgebiet erhoben werde, da sie nicht auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebes erhoben werde und da sie von ihrem Konzept her nur einmal erhoben werde und strukturell nicht auf einen Vorsteuerabzug angelegt sei, z.B. OVG NRW, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 14 A 2456/10 - Urteil vom 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 -, juris.

    Aus denselben Gründen verstößt die Erhebung der Übernachtungsabgabe nicht gegen europarechtliche Vorschriften, nämlich die Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, welche die 6. Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abgelöst hat, vgl. Art. 411 der MwStSystRL sowie OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010 a.a.O., juris Rdn. 29.

    Im Bereich der vorgenannten Erhebung von Vergnügungssteuer auf Spielautomaten ist die europarechtliche Zulässigkeit der Steuererhebung mangels Umsatzsteuergleichheit in der höchstrichterlichen Rechtsprechung stets gebilligt worden, vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010 a.a.O. juris Rdn. 29-35 m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerwG, BVerfG und EuGH.

    Eine Steuer stellt dann einen grundsätzlich unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar, wenn sie dazu führt, dass die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen, OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - juris Rdn. 93 zur Vergnügungssteuer m.w.N. aus der Rspr. des BVerfG und des BVerwG.

  • OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11

    Überprüfung einer "Übernachtungssteuer" im Rahmen vorläufigen Rechtsschutzes nach

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11
    Beschluss vom 23. August 2011 - 3 EN 77/11 -, ZKF 2011 S. 236 (238).

    Gegen die Gleichartigkeit mit der Umsatzsteuer ebenfalls: OVG Thüringen, Beschluss vom 23. August 2011 a.a.O. ZKF 2011 S. 236 (237); Hamacher/Queitsch/Lenz, KAG, § 3 Rdn. 181.

    Es ist zudem nicht ersichtlich, dass die Erhebung der Abgabe durch die Beklagte - bei ausländischen Übernachtungsgästen - im Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten mit Formalitäten beim Grenzübertritt verbunden ist, ebenso VG KÖLN, Urteil vom 6. Juli 2011 zur Ler Kulturförderabgabe juris Rdn. 109-112; OVG Thüringen, Beschluss vom 23. August 2011 a.a.O. ZKF 2011 S. 236 (237-238) mit Verweis darauf, dass die Übernachtungssteuer keine "Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug" darstellt und die Erhebung im Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten nicht mit Formalitäten beim Grenzübertritt verbunden ist.

    a.a.O. ZKF 2011 S. 236 (238).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2011 - 6 C 11408/10

    Kultur- und Tourismusförderabgabe ist rechtmäßig

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11
    Da der Grundbedarf "Wohnen" bereits regelmäßig durch die Nutzung eigenen oder angemieteten Wohnraums abgedeckt wird, stellt die Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb typischerweise einen Aufwand dar, der über den Grundbedarf hinausgeht, vgl. auch die ausführliche und überzeugende Begründung des OVG Rhld.-Pfalz, Urteile vom 17. Mai 2011 - 6 C 11408/10 -, Seite 8 f., (n. v.) und - 6 C 11337/10 -, juris-Dokumentation, Rnr. 25 ff.

    Dies ist bei der Erhebung von Steuern gerade nicht der Fall, so dass sich Rückschlüsse im Hinblick auf die Erhebung einer Aufwandsteuer für beruflich veranlasste Übernachtungen aus den von der Klägerin zitierten Urteilen nicht ziehen lassen, vgl. auch OVG Rhld.-Pfalz, Urteile vom 17. Mai 2011, a. a. O., Seite 13 der Urteilsabschrift bzw. juris-Dokumentation, Rnr. 37.

    Entscheidend ist vielmehr, ob nach einer Gesamtbewertung wesentliche Unterschiede zwischen den Steuern bestehen, so auch OVG Rhld- Pfalz, Urteile vom 17. Mai 2011, a. a. O., Seite 15 bzw. juris-Dokumentation, Rnr. 43, m. w. N.

    Vielmehr stehen sich zwei steuerrechtliche Regelungen gegenüber, die lediglich in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen nicht übereinstimmen, vgl. OVG Rhld.-Pfalz, Urteile vom 17. Mai 2011, a. a. O., Seite 22 f. bzw. juris-Dokumentation, Rnr. 67.

  • BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00

    Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11
    Zwar kann eine Zweitwohnungssteuer als direkte Aufwandsteuer nicht erhoben werden, wenn die betreffende Wohnung von einer juristischen Person vorgehalten wird, BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 11 C 4/00 -, NVwZ 2001, 439 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 19, und auch die Erhebung von Hundesteuer ist unzulässig, wenn der Hund von einer juristischen Person gehalten wird, vgl. OVG NRW, Urteil vom 05. Juli 1995, a. a. O., juris-Dokumentation, Rnr. 11; Urteil vom 23. Januar 1997, a. a. O..

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass bei indirekten Aufwandsteuern wie der Vergnügungssteuer auf die entgeltliche Benutzung von Spielgeräten der Erhebung nicht entgegensteht, dass der Betreiber der Spielgeräte als Steuerpflichtiger eine juristische Person ist, BVerwG, Urteil vom 27. September 2000, a. a. O., juris-Dokumentation, Rnr. 24.".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - 22 A 2455/96

    Hundesteuer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11
    Maßgeblich ist in diesen Fällen ebenfalls, dass der Aufwand unmittelbar dafür erbracht wird, einen Ertrag aus einem Gewerbebetrieb zu erzielen bzw. es sich um Kosten der gewerblichen Tätigkeit handelt, OVG NRW, Urteil vom 05. Juli 1995 - 22 A 2104/94 -, NWVBl. 1996, 15 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 9; Urteil vom 23. Januar 1997 - 22 A 2455/96 -, NVwZ 1999, 318 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 8; vgl. auch Urteil vom 03. Februar 2005 - 14 A 1569/03 -, KStZ 2005, 98 f., juris-Dokumentation, Rnr. 18.

    Zwar kann eine Zweitwohnungssteuer als direkte Aufwandsteuer nicht erhoben werden, wenn die betreffende Wohnung von einer juristischen Person vorgehalten wird, BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 11 C 4/00 -, NVwZ 2001, 439 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 19, und auch die Erhebung von Hundesteuer ist unzulässig, wenn der Hund von einer juristischen Person gehalten wird, vgl. OVG NRW, Urteil vom 05. Juli 1995, a. a. O., juris-Dokumentation, Rnr. 11; Urteil vom 23. Januar 1997, a. a. O..

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 6.08

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Zweitwohnungsabgabensatzung der Stadt

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11
    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob dieser in Erfüllung einer rechtlichen Pflicht betrieben wird, BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 6/08 -, juris-Dokumentation, Rnr. 15 f.

    Ob die Kosten hierfür und damit der besteuerte Aufwand ggf. von einer juristischen Person übernommen werden, spielt hingegen keine Rolle, denn es ist unerheblich, von wem und mit welchen Mitteln der Aufwand finanziert wird, BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2009, a. a. O., juris-Dokumentation, Rnr. 15 f.

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11
    "Bei der Prüfung der Gleichartigkeit ist maßgeblich darauf abzustellen, ob der steuerbegründende Tatbestand sich in Gegenstand, Bemessungsgrundlage, Steuermaßstab, Erhebungstechnik und wirtschaftlicher Auswirkung von der Bundessteuer unterscheidet, BVerfG, Urteil vom 07. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 -, BVerfGE 98, 106 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 75, BVerfG, Beschluss vom 06. Dezember 1983, a. a. O.

    Die Gesetzgebungsbefugnis ist dann eingeschränkt, wenn ein Gesetzgeber in die Sachkompetenz des anderen Gesetzgebers eingreift, indem entweder durch die Erhebung einer Steuer mit Lenkungszweck oder durch eine eigene Sachregelung ein Widerspruch zu den Regelungen des anderen Gesetzgebers entsteht, BVerfG, Urteil vom 07. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 -, BVerfGE 98, 106 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 56 ff. und Urteil vom 27. Oktober 1998 - 1 BvR 2306/96 u.a. -, BVerfGE 98, 265, juris-Dokumentation, Rnr. 162.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1995 - 22 A 2104/94

    Erhebung von Hundesteuer; Zuchtzwecke; Zwinger; Einzelsteuer; Tierschutz

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11
    Maßgeblich ist in diesen Fällen ebenfalls, dass der Aufwand unmittelbar dafür erbracht wird, einen Ertrag aus einem Gewerbebetrieb zu erzielen bzw. es sich um Kosten der gewerblichen Tätigkeit handelt, OVG NRW, Urteil vom 05. Juli 1995 - 22 A 2104/94 -, NWVBl. 1996, 15 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 9; Urteil vom 23. Januar 1997 - 22 A 2455/96 -, NVwZ 1999, 318 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 8; vgl. auch Urteil vom 03. Februar 2005 - 14 A 1569/03 -, KStZ 2005, 98 f., juris-Dokumentation, Rnr. 18.

    Zwar kann eine Zweitwohnungssteuer als direkte Aufwandsteuer nicht erhoben werden, wenn die betreffende Wohnung von einer juristischen Person vorgehalten wird, BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 11 C 4/00 -, NVwZ 2001, 439 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 19, und auch die Erhebung von Hundesteuer ist unzulässig, wenn der Hund von einer juristischen Person gehalten wird, vgl. OVG NRW, Urteil vom 05. Juli 1995, a. a. O., juris-Dokumentation, Rnr. 11; Urteil vom 23. Januar 1997, a. a. O..

  • BVerwG, 16.05.2007 - 10 C 1.07

    Aufwandsteuer, Hundesteuer, Steuerpflicht, Bundespolizei, Diensthund,

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11
    Ausschlaggebendes Merkmal ist der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustandes, für den finanzielle Mittel verwendet werden, Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 -, NVwZ 1989, 1152 f., juris-Dokumentation, Rnr. 3, m. w. N.; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 16. Mai 2007 - 10 C 1/07 -, NVwZ 2008, 91 f., juris-Dokumentation, Rnr. 12 m. w. N.

    Maßgeblich für die Entscheidung war der Gesichtspunkt, dass die Haltung des Diensthundes in dem dort zu entscheidenden Fall deshalb keine Angelegenheit der persönlichen Lebensführung war, sondern die Erfüllung einer Dienstpflicht, weil die Entscheidung, einen Diensthund zu erwerben und zu halten nicht der Kläger, sondern der Dienstherr traf und der Kläger zur Betreuung des Hundes zu Hause dienstlich verpflichtet war, Urteil vom 16. Mai 2007 - 10 C 1/07 -, NVwZ 2008, 91 f., juris-Dokumentation, Rnr. 15.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2005 - 14 A 1569/03

    Wer einen Wachhund zum Bewachen nicht nur des landwirtschaftlichen Betriebs,

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art

  • VG Düsseldorf, 13.05.2002 - 25 K 1884/01

    Hundesteuer Kammer

  • VG Düsseldorf, 09.02.2004 - 25 K 4892/03

    Erhebung Erlass

  • VG Düsseldorf, 13.10.2003 - 25 K 1850/02

    Einnahmeerzielung Nebenzweck Gleichbehandlungsgrundsatz

  • VG München, 30.06.2011 - M 10 K 10.5725

    Übernachtungsteuer; Genehmigung der Satzung; örtliche Aufwandsteuer; berufliche

  • BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 17.07

    Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungssteuer, Hauptwohnung, Nebenwohnung,

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04

    Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2011 - 14 A 2456/10

    Rechtmäßigkeit eines Vergnügungssteuerbescheids; Verfassungsrechtliche

  • VG Düsseldorf, 06.03.2006 - 25 K 1666/05

    Gleichheitssatz Gegenleistung Erhöhung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2010 - 14a A 1820/09

    Vergnügungssteuerpflicht eines Geräteaufstellers; Pauschalierendes Abstellen auf

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

  • VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 187/11

    Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2011 - 6 C 11337/10

    Zulässigkeit einer Übernachtungssteuer

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99

    Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit;

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08

    Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 14a A 1400/10

    Begründetheit einer Berufung aufgrund von Zweifeln an der einem Steuerbescheid

  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88

    Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig

  • FG Bremen, 16.04.2014 - 2 K 85/13

    Kein Verstoß der Tourismusabgabe nach dem Bremischen Gesetz über die Erhebung

    Einer solchen wesentlichen Einschränkung unterliegt die Erhebung der Umsatzsteuer hingegen nicht (vgl. VG Köln, Urteil in ZKF 2011, 212, juris Rz 104; VG Düsseldorf, Urteile in ZKF 2012, 45, juris Rz 110; vom 2. Dezember 2011 25 K 342/11, juris Rz 109).

    Neben den vom Beklagten auf den Seiten 12 f. seiner Einspruchsentscheidung dargestellten Unterschieden in der Erhebungstechnik besteht ein gravierender Unterschied darin, dass es sich bei der Umsatzsteuer um eine "Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug" handelt, die grundsätzlich auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben wird, während die Tourismusabgabe als "Einphasen-Aufwandsteuer" ausschließlich und einmalig auf der Letztanbieterstufe einsetzt und strukturell nicht auf einen Vorsteuerabzug angelegt ist (vgl. BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 27; OVG Schleswig-Holstein, Urteil in NVwZ-RR 2013, 816, juris Rz 113; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile in DVBl 2011, 1039, NVwZ-RR 2011, 778, juris Rz 48; vom 17. Mai 2011 6 C 11408/10, juris Rz 49; VG Köln, Urteil in ZKF 2011, 212, juris Rz 105; VG Düsseldorf, Urteile in ZKF 2012, 45, juris Rz 111; vom 2. Dezember 2011 25 K 342/11, juris Rz 110).

    Vielmehr liegen Abgabenvorschriften des Bundes und des Landes Bremen ohne Lenkungszwecke vor, die lediglich in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen nicht übereinstimmen (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteile in DVBl 2011, 1039, NVwZ-RR 2011, 778, juris Rz 66 f.; vom 17. Mai 2011 6 C 11408/10, juris Rz 67 f.; OVG Thüringen, Beschlüsse in DVBl 2011, 1366 , juris Rz 65; in ZKF 2011, 236, juris Rz 53; VG Düsseldorf, Urteile in ZKF 2012, 45, juris Rz 136 ff.; vom 2. Dezember 2011 25 K 342/11, juris Rz 135 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil in NVwZ-RR 2013, 816, juris Rz 120).

    Wollte man das Gebot der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung bzw. die Pflicht zu wechselseitigem bundesfreundlichen Verhalten auch auf eine Aufwandsteuer der vorliegenden Art anwenden, würde den Ländern die Möglichkeit genommen, Steuerausfälle, die durch Senkung oder gar Abschaffung von Steuern durch den Bund entstehen, im Rahmen ihrer Regelungskompetenzen zur Finanzierung ihrer Haushalte auszugleichen (VG Köln, Urteil in ZKF 2011, 212, juris Rz 118 ff.; VG Düsseldorf, Urteile in ZKF 2012, 45, juris Rz 127; vom 2. Dezember 2011 25 K 342/11, juris Rz 126; vgl. aber auch - zu einem anderen Prüfungsmaßstab, nämlich zur Genehmigungsfähigkeit der "Satzung über die Erhebung einer örtlichen Aufwandsteuer für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Gebiet der Landeshauptstadt München" vom 23. Juni 2010 gemäß Art. 2 Abs. 3 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 [GVBl 1993, 264], zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2010 [GVBl 2010, 66] - VG München, Urteil in ZKF 2011, 261, juris Rz 74 ff., und Bayerischer VGH , Urteil vom 22. März 2012 4 BV 11.1909, Rz 45 ff., die die Auffassung vertreten, dass mit der Steueränderung des Bundes eine geringere steuerliche Belastung von Übernachtungen habe erreicht werden sollen, die Satzung dazu im Widerspruch stehe und insofern ein steuerlicher Regelungskonflikt bestehe, durch den die steuerlichen Interessen des Staates beeinträchtigt werden, so dass eine "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" i.S.v. Art. 2 Abs. 3 Satz 3 KAG gegeben sei, die - auch ohne einen Verstoß gegen höherrangiges Recht - ein selbständiger Grund für die Versagung der Genehmigung sei).

  • VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 187/11

    Duisburg darf "Bettensteuer" erheben

    Zur Begründung der am 12. Januar 2011 erhobenen Klage bezieht die Klägerin sich auf die Klagebegründung im Parallelverfahren 25 K 342/11.

    Dass die Abgabe nur so gemeint ist und nur so erhoben wird, bestätigt die Beklagte in ihrer Klageerwiderung vom 17. März 2011 im Verfahren 25 K 342/11.

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2016 - 9 LC 314/14

    Steuerbarer Aufwand; Aufwandsteuer; Eigenjagdbezirk; Einkommenserzielung;

    Entsprechendes gilt im Hinblick auf die Erhebung einer Übernachtungsteuer auch von juristischen Personen des Privatrechts (vgl. VG Köln, Urteil vom 6.7.2011 - 24 K 6736/10 - juris Rn. 85 ff.; VG Düsseldorf, Urteile vom 2.12.2011 - 25 K 187/11 - juris Rn. 91 ff. und - 25 K 342/11 - juris Rn. 90 ff.).
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