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   VG Berlin, 28.08.2019 - 25 K 9.19   

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https://dejure.org/2019,35519
VG Berlin, 28.08.2019 - 25 K 9.19 (https://dejure.org/2019,35519)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.08.2019 - 25 K 9.19 (https://dejure.org/2019,35519)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. August 2019 - 25 K 9.19 (https://dejure.org/2019,35519)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12

    Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel;

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2019 - 25 K 9.19
    Die dynamische Verweisung ist darin zu sehen, dass die Krankentransportwagen - laufend - dem anerkannten Stand der Technik und der medizinischen Wissenschaft zu entsprechen haben (§ 9 Abs. 1 Satz 2 RDG) und dabei die Vorgaben des Deutschen Instituts für Normung, d.h. private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter (vgl. zum Maßstab: BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - BVerwG 3 C 21/12 -, juris Rn. 42), einhalten müssen (§ 9 Abs. 1 Satz 7 RDG).

    Für den Regelungsunterworfenen ist auch die Druckversion von amtlichen Publikationsorganen, etwa des Bundesgesetzblatts oder der Gesetz- und Verordnungsblätter der Länder, nicht kostenfrei zugänglich, will er sich nicht mit der Einsichtnahme in einer öffentlichen Bibliothek oder über eine in das Internet eingestellte Datenbank begnügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - BVerwG 3 C 21/12 -, juris Rn. 25).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2019 - 25 K 9.19
    Es ist zwischen den allgemein anerkannten Regeln der Technik, d.h. der "herrschenden Auffassung unter den technischen Praktikern", dem Stand der Technik, d.h. der "Front der technischen Entwicklung" und dem Stand der Wissenschaft und Technik, d.h. den "neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen" zu unterscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 -, juris Rn. 107 ff.; siehe zu weiterer Differenzierung: Seibel, NJW 2013, 3000 mwN).
  • OLG Oldenburg, 25.02.2009 - Ss 29/09

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld als Grundlage für die Annahme eines

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2019 - 25 K 9.19
    Dies entspricht dem herkömmlichen Sprachgebrauch, wonach zwischen Telefon und Funkgerät in der Form differenziert wird, dass Telefone ein Fernsprechnetz benötigen, während sich Funkgeräte außerhalb desselben nutzen lassen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 311 Ss 29/09, NZV 2009, 468 m.w.N.), und stimmt mit den Vorgaben der betreffenden DIN-Norm überein.
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2019 - 25 K 9.19
    Dass die entsprechenden Personalkosten den Umsatz der Klägerin schmälern mögen - was im Übrigen ebenfalls nicht im Einzelnen hinreichend konkret dargelegt ist -, ist insoweit allein auch noch nicht ausreichend, um einen unverhältnismäßigen Eingriff zu bejahen, denn bloße einfachrechtlich nicht gesicherte Erwerbsmöglichkeiten, Umsatz- und Gewinnchancen sowie tatsächliche Gegebenheiten werden ungeachtet ihrer erheblichen Bedeutung für das Unternehmen nicht dem eigentumsrechtlich-verfassungsrechtlich geschützten Bestand des einzelnen Betriebes zugeordnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 29/92 -, juris Rn. 20).
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