Rechtsprechung
   LG Hildesheim, 31.10.2008 - 25 KLs 5413 Js 29109/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,46049
LG Hildesheim, 31.10.2008 - 25 KLs 5413 Js 29109/07 (https://dejure.org/2008,46049)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 31.10.2008 - 25 KLs 5413 Js 29109/07 (https://dejure.org/2008,46049)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 31. Oktober 2008 - 25 KLs 5413 Js 29109/07 (https://dejure.org/2008,46049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,46049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 31.10.2008)

    Ex-Heros-Chef: Elf Jahre Knast

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts; Pflicht des Zeugen zum Erscheinen bei

    Diese Tatvorwürfe seien nicht Gegenstand der beiden Verfahren vor dem Landgericht Hildesheim (Az.: 25 Kls 5413 Js 18030/06 und 25 Kls 5413 Js 29109/07) gewesen, weshalb kein Strafklageverbrauch eingetreten sei.

    Dem Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen W. steht entgegen der Ansicht der Klägerin weder ein Strafklageverbrauch nach Art. 103 Abs. 3 GG wegen dessen Verurteilungen in den Verfahren vor dem Landgericht Hildesheim (Aktenzeichen 25 KLs 5413 Js 18030/06 und Aktenzeichen 25 KLs 5413 Js 29109/07) noch eine etwaig eingetretene Verfolgungsverjährung der ihm in dem Verfahren zu dem Aktenzeichen 4212 Js 27241/07 vorgeworfenen Straftaten entgegen.

    Das Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen W. nach § 384 Nr. 2 ZPO entfällt auch nicht wegen eines vermeintlich eingetretenen Strafklageverbrauchs nach Art. 103 Abs. 3 GG aufgrund der Verurteilungen des Zeugen W. durch das Urteil des Landgericht Hildesheim vom 23. Mai 2007 (Az.: 25 KLs 5413 Js 18030/06) und/oder vom 31. Oktober 2008 (Az.: 25 Kls 5413 Js 29109/07).

    Eine solche Sperrwirkung ist durch die Urteile des Landgerichts Hildesheim vom 23. Mai 2007 (Az.: 25 KLs 5413 Js 18030/06) und vom 31. Oktober 2008 (Az.: 25 KLs 5413 Js 29109/07) deshalb auch nur hinsichtlich der Tatvorwürfe eingetreten, die tatsächlich Gegenstand der von der Staatsanwaltschaft Hannover erhobenen Anklagen und der Urteile des Landgerichts Hildesheim gewesen sind.

    b) In dem durch das Urteil vom 31. Oktober 2008 abgeschlossenen Verfahren (Az.: 25 KLs 5413 Js 29109/07) vor dem Landgericht Hildesheim war der Zeuge W. wegen Geldentnahmen für zum Teil private Zwecke durch Einlösung von Barschecks von einem Konto der H.-Gruppe in 38 Fällen angeklagt (S. 68 des Strafurteils), welche ihm der dort Mitangeklagte H. ausgestellt hatte.

  • LG Hildesheim, 06.02.2009 - 25 Qs 1/09

    Anspruch auf Akteneinsicht eines Verletzten in einem Ermittlungsverfahren wegen

    Auch deliktische Ansprüche sind nicht ausgeschlossen; der Alleingesellschafter durfte wegen der ihm bekannten schlechten Lage der H.-Gesellschaften diesen keine Gelder entziehen und haftet daher für entsprechende Entziehungen aus §§ 823 Abs. 2 BGB, 266 StGB bzw. § 826 BGB (existenzvernichtender Eingriff, vgl. u. a. Urteile der Kammer v. 23. Mai 2007, 25 Kls 5413 Js 18030/06 und v. 31. Oktober 2008, 25 Kls 5413 Js 29109/07).
  • LG Hildesheim, 02.07.2009 - 25 KLs 4131 Js 103693/08

    Einziehung: Voraussetzungen und Adressat des selbständigen Einziehungsverfahrens;

    Die Vereinnahmung dieser Rückvergütungen und Gewinnbeteiligungen war Gegenstand der Anklage gegen Herrn W. wegen Untreue in 28 Fällen in diesem Verfahren (ursprüngliches Aktenzeichen 25 KLs 4131 Js 14291/06); die Kammer hat das Verfahren gegen Herrn W. am 30. Januar 2008 im Hinblick auf seine weitere, bisher nicht rechtskräftige Verurteilung durch die Kammer vom 31. Oktober 2008 (25 KLs 5413 Js 29109/07) wegen (gewerbsmäßiger) Untreue in fünf Fällen zu einer elfjährigen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Urteil vom 23. Mai 2007 und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht