Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 12.11.2021 - 2-25 O 190/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,68715
LG Frankfurt/Main, 12.11.2021 - 2-25 O 190/20 (https://dejure.org/2021,68715)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.11.2021 - 2-25 O 190/20 (https://dejure.org/2021,68715)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. November 2021 - 2-25 O 190/20 (https://dejure.org/2021,68715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,68715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10

    Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.11.2021 - 25 O 190/20
    Derartige Preisnebenabreden sind durch § 307 Abs. 3 S. 1 BGB nicht der AGB-Kontrolle entzogen (vgl. BGH, Urt. v. 07.06.2011 - XI ZR 388/10, zit. nach Juris).

    Durch diese Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung wird eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung der Kunden des Verwenders bereits indiziert (vgl. BGH, Urt. v. 07.06.2011 - XI ZR 388/10, it. Nach Juris).

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 197/96

    Grundsatzurteile zur Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.11.2021 - 25 O 190/20
    Dieser Schaden umfasst neben dem Ersatz der Zinsnachteile auch ein angemessenes Entgelt für den mit der vorzeitigen Darlehensablösung verbundenen Verwaltungsaufwand (vgl. etwa BGH NJW 1997, 2878).
  • BGH, 22.05.2012 - XI ZR 290/11

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.11.2021 - 25 O 190/20
    Es handelt sich vorliegend nicht um Regelungen, durch die der Preis einer vertraglichen Hauptleistung oder für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene Sonderleistung geregelt wird, sondern der Sache nach um eine Klausel, die Entgelte für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders zum Gegenstand haben (vgl. BGH v. 22.5.2012 - XI ZR 290/11, zit. nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2013 - 23 U 50/12

    Unzulässige Banken-AGB bzgl. Gebühr für Nachfrage (Nachforschung), Reklamation

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.11.2021 - 25 O 190/20
    Die Klausel bezieht sich ausdrücklich auf die Vorfälligkeitsentschädigung und damit nicht auf Fälle der einvernehmlichen Vertragsaufhebung, in denen ein entsprechendes Entgelt gewissermaßen der Preis der Bank für den Abschluss des Aufhebungsvertrages ist (vgl. OLG Frankfurt v. 17.4.2013- 23 U 50/12, zit. nach Juris, m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 07.07.2022 - 2 U 43/21

    Wirksamkeit zweier Preisklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Bei kundenfeindlichster Auslegung sei die Klausel dahin zu verstehen, dass das Entgelt auch für die der Beklagten obliegende Verpflichtung aus § 493 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 BGB zu zahlen sei (Verweis auf LG Frankfurt, Urteil vom 12.11.2021 - 2-25 O 190/20 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht