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   LG Potsdam, 17.09.2004 - 25 Qs 11/04   

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https://dejure.org/2004,34213
LG Potsdam, 17.09.2004 - 25 Qs 11/04 (https://dejure.org/2004,34213)
LG Potsdam, Entscheidung vom 17.09.2004 - 25 Qs 11/04 (https://dejure.org/2004,34213)
LG Potsdam, Entscheidung vom 17. September 2004 - 25 Qs 11/04 (https://dejure.org/2004,34213)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.11.2012 - 3 StR 199/12

    Berücksichtigung berufsrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung (hier: Verlust

    Nach einer in der Literatur und insbesondere in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung im Vordringen befindlichen Auffassung soll dies schon daraus folgen, dass sowohl die Anteilsübertragung als auch sämtliche Gesellschafterbeschlüsse, mit denen der frühere Geschäftsführer abberufen und der neue bestellt, die Firma geändert oder ihr Sitz verlegt wird, wegen der damit verbundenen und intendierten Gläubigerbenachteiligung sittenwidrig im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB und deshalb - mit Blick auf die Gesellschafterbeschlüsse in entsprechender Anwendung von § 241 Nr. 4 AktG - nichtig sind (Kilper, Unternehmensabwicklung außerhalb des gesetzlichen Insolvenz- und Liquidationsverfahrens in der GmbH, 2009, S. 371 ff.; Kümmel, wistra 2012, 165, 167; AG Memmingen, Beschluss vom 2. Dezember 2003 - HRB 8361, GmbHR 2004, 952, mit zust. Anm. Wachter, GmbHR 2004, 955 und Ries, Rpfleger 2004, 226; LG Potsdam, Beschluss vom 17. September 2004 - 25 Qs 11/04, wistra 2005, 193, 195 f. mwN; für Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB auch Kleindiek, ZGR 2007, 276, 291 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 353/08, NStZ 2009, 635, 636; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 30. Juli 2003 - 5 StR 221/03, BGHR StGB § 266a Abs. 1 Vorsatz 2, insoweit in BGHSt 48, 307 nicht abgedruckt; aA Brand/Reschke, ZIP 2010, 2134, 2136 f. mwN).
  • OLG Karlsruhe, 19.04.2013 - 2 (7) Ss 89/12

    Wirksame Bestellung eines neuen GmbH-Geschäftsführers während einer laufenden

    Allerdings wird teilweise die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften angenommen, die im Rahmen einer "Firmenbestattung" vorgenommen werden, wobei ganz überwiegend mit der Sittenwidrigkeit der Rechtsgeschäfte argumentiert wird (LG Potsdam, wistra 2005, 193 ; AG Memmingen, Rpfleger 2004, 223 ; Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl. 2013, Anh. § 47 Rdnr. 55; Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl. 2012, Anh. § 47 Rdnr. 20; MünchKommGmbHG/ Wissmann, 2012, § 84 Rdnr. 64; Kilper, Unternehmensabwicklung außerhalb der gesetzlichen Insolvenz- und Liquidationsverfahren in der GmbH, 2009, S. 333-383; Kümmel, wistra 2012, 165 ; Ries, Rpfleger 2004, 226 ; differenzierend Wachter, GmbHR 2004, 955 ).
  • LG Fulda, 24.10.2019 - 5 T 229/18
    Von verschiedenen Stimmen in Rechtsprechung und Literatur wird die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften angenommen, die im Rahmen einer "Firmenbestattung" vorgenommen werden, wobei ganz überwiegend mit der Sittenwidrigkeit der Rechtsgeschäfte argumentiert wird (LG Potsdam, wistra 2005, 193; AG Memmingen, Rpfleger 2004, 223; Zöllner, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl. [2019], Anh. § 47 Rdnr. 55).
  • LG Oldenburg, 22.11.2006 - 6 T 1036/06
    Denn die im Zusammenhang mit der Veräußerung einer insolventen juristischen Person an einen professionellen "Firmenbestatter" getroffenen Beschlüsse sind in entsprechender Anwendung von § 241 Nr. 4 AktG unter dem Gesichtspunkt einer Gläubigerbenachteiligung nichtig und entfalten keine Wirkung ( LG Potsdam, Beschluss v. 17.09.2004, Az. 25 Qs 11/04, ZInsO 2005, 1225).
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