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   OLG Stuttgart, 16.11.2018 - 1 Rb 25 Ss 1157/18   

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https://dejure.org/2018,42404
OLG Stuttgart, 16.11.2018 - 1 Rb 25 Ss 1157/18 (https://dejure.org/2018,42404)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.11.2018 - 1 Rb 25 Ss 1157/18 (https://dejure.org/2018,42404)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. November 2018 - 1 Rb 25 Ss 1157/18 (https://dejure.org/2018,42404)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 2 S 2 BKatV, Nr 246 BKatV, Nr 246.1 BKatV, § 17 Abs 3 OWiG, § 46 Abs 1 OWiG
    Bußgeldverfahren wegen Benutzens elektronischer Geräte im Straßenverkehr: Tatbestandsmäßiges Handeln bei Heranfahren und Halten an einer Lichtzeichenanlage und Bedienen eines auf dem Schoß liegenden Notebooks; Verbot der Doppelverwertung bei der Bußgeldbemessung im ...

  • landesrecht-bw.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 03.01.2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verkehrswidrige Handy-Benutzung durch bloßes Halten

    Auch der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 16. November 2018 (Aktenzeichen: 1 Rb 25 Ss 1157/18) im Rahmen der Entscheidung über ein Doppelverwertungsverbot aus der zitierten Passage des Bußgeldkataloges bereits zu Recht den Schluss gezogen, dass die (rechtswidrige) Benutzung eines elektronischen Gerätes beim Führen eines (Kraft-)Fahrzeugs für den Tatbestand des § 23 Abs. 1 a StVO konstitutiv und deshalb durch das Doppelverwertungsverbot vom Bußgeldbemessungsakt ausgeschlossen ist.
  • OLG Frankfurt, 29.09.2022 - 3 Ss OWi 1048/22

    Rotlichtverstoß mit SUV rechtfertigt allein keine erhöhte Geldbuße

    Sind hingegen außergewöhnliche, besondere Umstände hinsichtlich der Tatausführung und der Person des Täters nicht gegeben, darf nicht abgewichen werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. November 2018 - 1 Rb 25 Ss 1157/18, zit. n. juris; Göhler § 17 OWiG, Rn. 31; BeckOK- Sackreuter § 17 OWiG, Rn. 111; KK- Mitsch § 17 OWiG, Rn. 103; Janiszewski , NJW 1989, 3116).
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2023 - 1 OWi 2 SsRs 64/22

    Reduzierung der Regelgeldbuße bei freiwilliger verkehrspsychologischer Maßnahme

    Sind hingegen außergewöhnliche, besondere Umstände hinsichtlich der Tatausführung und der Person des Täters nicht gegeben, darf nicht von ihm abgewichen werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.2022 - 3 Ss-OWi 1048/22, juris Rn. 18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. November 2018 - 1 Rb 25 Ss 1157/18, juris Rn. 7; vgl. auch Senat, Beschluss vom 31.05.2022 - 1 OWi 2 SsBs 89/21, juris Rn. 10; Janiszewski, NJW 1989, 3113, 3116).
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