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   LG Stendal, 12.10.2017 - 25 T 13/17   

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https://dejure.org/2017,40288
LG Stendal, 12.10.2017 - 25 T 13/17 (https://dejure.org/2017,40288)
LG Stendal, Entscheidung vom 12.10.2017 - 25 T 13/17 (https://dejure.org/2017,40288)
LG Stendal, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 25 T 13/17 (https://dejure.org/2017,40288)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 59 Abs 1 InsO, § 174 InsO
    Entlassung des Insolvenzverwalters aus wichtigem Grund: Unterlassener Widerspruch gegen angemeldete fragliche Forderung; Zurechnung des Verschuldens eines Mitarbeiters; Tiefe der Überprüfung einer Forderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung des Insolvenzverwalters wegen Pflichtverletzung bei Anerkennung einer zweifelhaft bestehenden Forderung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Entlassung des Insolvenzverwalters wegen pflichtwidrig unterlassenem Widerspruch einer angemeldeten Forderung

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweifel an angemeldeter Forderung: Insolvenzverwalter muss widersprechen!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Entlassung des Insolvenzverwalters wegen pflichtwidrig unterlassenem Widerspruch einer angemeldeten Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entlassung eines Insolvenzverwalters wegen unterlassenem Widerspruch gegen eine Forderung

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)

    Insolvenzverwalter muss bei Zweifeln am Bestand einer angemeldeten Forderung Widerspruch erheben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 191
  • NZI 2017, 972
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 27.04.2023 - IX ZR 99/22

    Erklärung der Rücknahme des Widerspruchs gegenüber dem anmeldenden Gläubiger oder

    Sofern sich aufgrund der eingereichten Unterlagen Zweifel an der Berechtigung der Forderung aufdrängen oder aufdrängen müssen, kann der Insolvenzverwalter gehalten sein, die Forderung vorläufig zu bestreiten, um so Zeit für eine weitergehende Prüfung zu erhalten (vgl. LG Stendal, ZIP 2018, 191, 192).
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