Rechtsprechung
OLG München, 17.04.2015 - 25 U 2925/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für eine Klage gegen den Zwangsumtausch von griechischen Staatsanleihen
- rewis.io
Rechtsschutzdeckung für Klage auf Rückzahlung griechischer Staatsanleihen
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ARB 04 § 3 Abs. 3 d
Eine gegen Griechenland gerichtete Klage auf Rückzahlung des Anleihebetrags nach dem Schuldenschnitt von 2012 betrifft keine Enteignungsangelegenheit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB 2004 § 3 Abs. 3 lit. d
Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für eine Klage gegen den Zwangsumtausch von griechischen Staatsanleihen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Leistungsausschluss für Enteignungsangelegenheiten in der Rechtschutzversicherung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rechtsschutzversicherung: Enge Auslegung des Ausschlusses für Enteignungsangelegenheiten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Leistungsausschluss für Enteignungsangelegenheiten in der Rechtschutzversicherung
Verfahrensgang
- LG München II, 03.07.2014 - 10 O 1009/14
- OLG München, 17.04.2015 - 25 U 2925/14
- BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245/15
Papierfundstellen
- VersR 2015, 1159
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus OLG München, 17.04.2015 - 25 U 2925/14
Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und auf seine Interessen an (BGH, Urteil vom 231993 - IV ZR 135/92, Römer in Römer/Langheid 4. Auflage VVG vor § 1 Rn. 20 m. w. N.) Bei Durchsicht des Vertrages wird ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer zunächst erkennen, dass unter § 3 der ARB 2004 Leistungsausschlüsse geregelt sind.
- BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245/15
AVB Rechtsschutzversicherung
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in VersR 2015, 1159 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die beabsichtigte Klage falle unter das versicherte Risiko. - OLG München, 03.06.2016 - 25 U 1054/15
Rechtsschutzversicherung: Ausschluss der Deckung für Streitigkeiten …
Deshalb sind Risikoausschlussklauseln grundsätzlich eng auszulegen (vgl. Senat, Urt. vom 17.04.2015, 25 U 2925/14, VersR 2015, 1159). - OLG Brandenburg, 11.01.2024 - 13 UF 51/23 Die Existenz einer die Vertretung des Kindes ausschließenden Interessenkollision hindert den Lauf der Anfechtungsfrist des § 1600 b Abs. 1 BGB im Fall der Vaterschaftsanfechtung durch ein minderjähriges Kind (OLG Koblenz BeckRS 2015, 11727; OLG Brandenburg, 2. Senat für Familiensachen, BeckRS 2008, 14343).