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   OLG München, 21.01.1992 - 25 U 2987/91   

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OLG München, 21.01.1992 - 25 U 2987/91 (https://dejure.org/1992,2512)
OLG München, Entscheidung vom 21.01.1992 - 25 U 2987/91 (https://dejure.org/1992,2512)
OLG München, Entscheidung vom 21. Januar 1992 - 25 U 2987/91 (https://dejure.org/1992,2512)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Internationale Zuständigkeit und Gerichtsstand in Verbrauchersachen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Gerichtszuständigkeit in Verbrauchersachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 701
  • BB 1994, 59
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.02.1991 - XI ZR 349/89

    Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs; Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG München, 21.01.1992 - 25 U 2987/91
    Die Schiedsgerichtsvereinbarung, welche der Form nach den sachlich anzuwendenden Rechts des US-Staates New York entspreche, sei nicht wegen Verstoßes gegen elementare Grundsätze der deutschen Rechtsordnung (ordre public) unwirksam: Diese Wertung sei im Lichte der neuen Bestimmungen der Börsengesetznovelle vom 11.07.89 nunmehr auch rückblickend für den früheren Rechtszustand geklärt (BGH ZIP 1991, 717 ).

    Die Börsengesetznovelle vom 11.07.89 hat den Schutz den Anlegers in Börsentermingeschäften zwar weitgehend eingeschränkt, so daß im Verhältnis zwischen börsentermingeschäftsfähigen Partnern der Differenzeinwand nicht mehr dem ordre public zugehört (BGH ZIP 1991, 717 = WM 1991, 576 ).

  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 188/86

    Inanspruchnahme einer US-Brokerfirma; Internationaler Gerichtsstand der

    Auszug aus OLG München, 21.01.1992 - 25 U 2987/91
    Nach gefestigter Rechtsprechung muß es sich bei der vom Gesetz für die Begründung des Gerichtsstands gemeinten Niederlassung um eine von dem beklagten Gewerbetreibenden auf seinen Namen und seine Rechnung betriebenen Geschäftsstelle (von gewisser Selbständigkeit) handeln, wofür der Rechtsschein nach außen maßgeblich ist (Zöller/Vollkommer, ZPO , § 23 Anm. RdNr. 6; Stein/Jonas/Schumann, ZPO , § 23 Anm. RdNr. 10 mit Nachweisen; BGH WM 1987, 1089, 1090).
  • BGH, 14.05.1969 - I ZR 24/68

    Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG München, 21.01.1992 - 25 U 2987/91
    Hingegen ist deshalb nicht auch die Eröffnung weiterer Deliktsgerichtsstände anderen Orts gerechtfertigt, weil sich auch dort weitere Schadensauswirkungen ergeben haben, so insbesondere am Wohnsitz schon deshalb, weil der Geschädigte dort in der Regel sein Vermögen verwaltet (BGHZ 52, 108, 111; BGH NJW 77, 740; Stein/Jonas/Schumann, ZPO , § 32 Anm. RdNr. 29, 30; Zöller/Vollkommer, ZPO , Anm. RdNr. 16).
  • BGH, 19.09.1986 - V ZR 72/85

    Formularmäßige Erstreckung der Sicherung und Forderungen aus weiteren Verträgen

    Auszug aus OLG München, 21.01.1992 - 25 U 2987/91
    Allerdings dürfte sich an der einhelligen Rechtsprechung nichts geändert haben, daß die Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit ausländischer Gerichte dann unwirksam ist, wenn diese den Termineinwand (§ 53 BörsG ) und/oder den Differenzeinwand (§ 764 BGB ) zum Nachteil einer deutschen Partei nicht beachten würden (vgl. BGH NJW 84, 2037; BGH NJW 87, 319 = IPRax 89, 163).
  • BGH, 12.03.1984 - II ZR 10/83

    Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit ausländischer Gerichte bei

    Auszug aus OLG München, 21.01.1992 - 25 U 2987/91
    Allerdings dürfte sich an der einhelligen Rechtsprechung nichts geändert haben, daß die Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit ausländischer Gerichte dann unwirksam ist, wenn diese den Termineinwand (§ 53 BörsG ) und/oder den Differenzeinwand (§ 764 BGB ) zum Nachteil einer deutschen Partei nicht beachten würden (vgl. BGH NJW 84, 2037; BGH NJW 87, 319 = IPRax 89, 163).
  • BGH, 06.02.1981 - I ZR 148/78

    Keine örtliche Zuständigkeit 333 nach Art. 31 Abs. 1 CMR

    Auszug aus OLG München, 21.01.1992 - 25 U 2987/91
    Soweit im Rahmen der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte in Verbrauchersachen nach Art. 13, 14 EuGVÜ insoweit eine Regelungslücke in den deutschen Gerichtsstandsbestimmungen bestehen sollte, ist die Ausfüllung Aufgabe des Gesetzgebers, wie in der vergleichbaren Problematik bei Art. 31 Abs. 1 CMR (BGHZ 79, 332).
  • BGH, 29.01.1991 - XI ZR 17/90

    Bejahung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte - Eröffnung

    Auszug aus OLG München, 21.01.1992 - 25 U 2987/91
    Hiernach bedürfen weitere Tatbestandsmerkmale in Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 EuGVÜ im gegebenen Falle keiner Prüfung mehr, nämlich die Frage, ob zu den "Verbrauchern" auch der Teilnehmer an spekulativen Termingeschäften zählt und ob der zwischen dem Kläger und der beklagten ... geschlossene Vertrag die Erbringung einer Dienstleistung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ zum Gegenstand hat (vgl. Vorlagebeschluß des BGH WM 1991, 360 f).
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 46/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Klage eines vom sog.

    Dieser Zweck würde verfehlt, wenn immer auch auf den Ort abgestellt werden könnte, an dem sich das Vermögen des Geschädigten im Zeitpunkt der Vornahme der schädigenden Handlung befunden hat ( OLG München , Urt. v. 21.1.1992 - 25 U 2987/91 - NJW-RR 1993, 701, 703, unter 2. m.w.N.; missverständlich insoweit Schultzky , a.a.O.: "Betrug am Belegenheitsort des Klägervermögens").
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 32/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Klage eines Käufers eines vom

    Dieser Zweck würde verfehlt, wenn immer auch auf den Ort abgestellt werden könnte, an dem sich das Vermögen des Geschädigten im Zeitpunkt der Vornahme der schädigenden Handlung befunden hat ( OLG München , Urt. v. 21.01.1992 - 25 U 2987/91 - NJW-RR 1993, 701, 703, unter 2. m.w.N.; missverständlich insoweit Schultzky , a.a.O.: "Betrug am Belegenheitsort des Klägervermögens").
  • BGH, 12.06.2007 - XI ZR 290/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Bestehen der zuständigkeitsbegründenden

    Selbst wenn die Repräsentanz auch wirtschaftlich ihrer Verfügungsbefugnis unterliegen sollte, ergibt sich daraus keine rechtliche Vermögenszuordnung, die bei einer Vollstreckung gegen die Beklagte einen Zugriff ermöglichen würde (OLG München NJW-RR 1993, 701, 704; Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Aufl. § 23 Rdn. 7a, 8).
  • OLG Hamm, 14.12.2018 - 32 SA 53/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

    Dieser Zweck würde verfehlt, wenn immer auch auf den Ort abgestellt werden könnte, an dem sich das Vermögen des Geschädigten im Zeitpunkt der Vornahme der schädigenden Handlung befunden hat (Senat, Beschluss v. 26.10.2018, I-32 SA 46/18, juris ; OLG München , Urt. v. 21.1.1992 - 25 U 2987/91 - NJW-RR 1993, 701, 703, unter 2. m.w.N.; missverständlich insoweit Schultzky , a.a.O.: "Betrug am Belegenheitsort des Klägervermögens").
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 30/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche des Käufers eines vom

    Dieser Zweck würde verfehlt, wenn immer auch auf den Ort abgestellt werden könnte, an dem sich das Vermögen des Geschädigten im Zeitpunkt der Vornahme der schädigenden Handlung befunden hat ( OLG München , Urt. v. 21.01.1992 - 25 U 2987/91 - NJW-RR 1993, 701, 703, unter 2. m.w.N.; missverständlich insoweit Schultzky , a.a.O.: "Betrug am Belegenheitsort des Klägervermögens").
  • OLG München, 16.03.2016 - 15 U 2341/15

    Ansprüche aus Anwaltshaftung gegen in der Schweiz ansässige Rechtsanwälte und

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird teilweise für ein Werben und Ausrichten auch gefordert, dass der Vertragspartner "allgemein Kunden ansprechen" möchte und nicht nur "gezielt bestimmte Einzelpersonen" (OLG Nürnberg, Urt. v. 26.01.2016 - 3 U 1548/15, Anl. BB 4 zu Bl. 286/291; OLG Stuttgart, Urt. v. 22.12.2015 - 12 U 91/15, auszugsweise wiedergegeben in Anl. BB 4, dort S. 8 f.), einer Kommentarmeinung folgend (Stadler in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., EuGVVO aF Art. 15 Rn. 8, bei Fn. 51), die sich auf ältere obergerichtliche Entscheidungen zu Art. 13, 14 EuGVÜ beruft, denen sich aber ein solcher Grundsatz - auch schon zur alten Rechtslage - nicht entnehmen lässt (OLG München, Urt. v. 21.01.1992 - 25 U 2987/91, NJW-RR 1993, 701; OLG Köln, Urt. v. 09.07.2003 - 13 U 135/02, WM 2004, 1324 = BeckRS 2004, 02971).
  • OLG München, 28.05.2010 - 5 U 4254/09

    Internationale Zuständigkeit für die Klage eines deutschen Kapitalanlegers gegen

    (4) Vor diesem Hintergrund ist die Versendung eines vorausgefüllten Vertragsformulares nach Deutschland, wenngleich nach Begriffen des deutschen Rechts als "invitatio" zu werten, als bloße Formalie, nicht aber als substantielle Werbung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 a LÜ zu sehen (vgl. OLG München, Urteil vom 21.01.1992 - 25 U 2987/91, NJW-RR 1993, 701, 703, unter 1 d)), zumal unter der Geltung des LÜ - anders als nach Art. 15 EuGVVO - ein bloßes "Ausrichten" der Tätigkeit auf den deutschen Markt nicht genügt, sondern die Anforderungen an das Vorliegen eines Verbrauchervertrages nach dem LÜ strenger zu fassen sind (Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 15, Rn. 49; Rauscher/Leible, a.a.O., Art. 15 Rn. 13; in diesem Sinne auch Schlosser, a.a.O., Art. 15 Rn. 8: das Versenden von Werbung genügt nicht; kritisch gegenüber dem weiten Anwendungsbereich der Neuregelung in Art. 15 EuGVVO Kropholler, a.a.O., Art. 15 Rn. 24).

    (5) Selbst wenn aber in Ansehung der "invitatio" von einer Werbung oder einem Angebot (in diesem Sinne Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 15, Rn. 51, a.A. OLG München, U. v. 21.01.1992, a.a.O) im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 a LÜ und einem hierauf zustande gekommenen Verbrauchervertrag im Sinne von Art. 13 LÜ auszugehen sein sollte, würde das Derogationsverbot des Art. 14 LÜ gleichwohl der Wirksamkeit der Derogation im vorliegenden Fall nicht entgegen stehen, weil die Klägerin sich ohnehin nicht auf die Verletzung eines Verbrauchervertrages stützt, sondern ausdrücklich im Deliktsgerichtsstand (Art. 5 Nr. 3 LÜ; zunächst war die Klage sogar ausdrücklich auf § 32 ZPO gestützt worden, ...) wegen einer Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB, § 32 KWG klagt, nicht aber im Gerichtsstand des Art. 5 Nr. 1 LÜ.

  • OLG Hamm, 09.05.2019 - 32 SA 21/19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Dieser Zweck würde verfehlt, wenn immer auch auf den Ort abgestellt werden könnte, an dem sich das Vermögen des Geschädigten im Zeitpunkt der Vornahme der schädigenden Handlung befunden hat ( OLG München , Urt. v. 21.1.1992 - 25 U 2987/91 - NJW-RR 1993, 701, 703, unter 2. m.w.N.; missverständlich insoweit Schultzky , a.a.O.: "Betrug am Belegenheitsort des Klägervermögens"; zum Ganzen auch umfassend: Senat , Beschluss v. 26.10.2018, I-32 SA 30/18, Zitat nach Juris).
  • OLG München, 16.03.2016 - 15 U 2342/15

    Internationale Zuständigkeit beim Verbrauchergerichtsstand

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird teilweise für ein Werben und Ausrichten auch gefordert, dass der Vertragspartner "allgemein Kunden ansprechen" möchte und nicht nur "gezielt bestimmte Einzelpersonen" (OLG Nürnberg, Urt. v. 26.01.2016 - 3 U 1548/15; OLG Stuttgart, Urt. v. 22.12.2015 - 12 U 91/15), einer Kommentarmeinung folgend (Stadler in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., EuGVVO aF Art. 15 Rn. 8, bei Fn. 51), die sich auf ältere obergerichtliche Entscheidungen zu Art. 13, 14 EuGVÜ beruft, denen sich aber ein solcher Grundsatz - auch schon zur alten Rechtslage - nicht entnehmen lässt (OLG München, Urt. v. 21.01.1992 - 25 U 2987/91, NJW-RR 1993, 701; OLG Köln, Urt. v. 09.07.2003 - 13 U 135/02, WM 2004, 1324 = BeckRS 2004, 02971).
  • OLG Hamm, 27.05.2019 - 32 SA 29/19

    Gerichtsstandbestimmung; Abgasskandal; unerlaubte Handlung; Schadensersatz;

    Dieser Zweck würde verfehlt, wenn immer auch auf den Ort abgestellt werden könnte, an dem sich das Vermögen des Geschädigten im Zeitpunkt der Vornahme der schädigenden Handlung befunden hat ( OLG München , Urt. v. 21.1.1992 - 25 U 2987/91 - NJW-RR 1993, 701, 703, unter 2. m.w.N.; missverständlich insoweit Schultzky , a.a.O.: "Betrug am Belegenheitsort des Klägervermögens").
  • BGH, 28.10.1996 - X ARZ 1071/96

    Gerichtsstand des Vermögens im Verfahren auf Anerkennung der Vollstreckbarkeit

  • BGH, 23.11.2004 - XI ZR 267/03

    Wirksamkeit einer internationalen Gerichtsstandvereinbarung

  • AG Brandenburg, 23.05.2011 - 34 C 124/10

    Kein Schadenersatz wegen Verletzung von Eigentumspositionen mangels schlüssiger

  • OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 645/02

    Zahlungsklage aus finanziertem Gebrauchtwagenkauf mit Käufern aus Frankreich:

  • AG Frankfurt/Main, 13.02.2012 - 31 C 2528/11

    Zum fliegenden Gerichtsstand bei Filesharing-Klagen

  • OLG Köln, 09.07.2003 - 13 U 135/02

    Inlandsbezug für Verbrauchergerichtsstand

  • OLG Hamm, 10.05.2019 - 32 SA 27/19

    Vom Dieselskandal betroffener Pkw des Typs VW Tiguan 2.0 TDI

  • LG Potsdam, 24.06.2020 - 2 O 407/19

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts bei Autokaufverträgen

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2003 - 24 U 176/03

    Örtlich zuständiges Gericht bei deliktischer Schädigung

  • OLG Hamburg, 22.08.1995 - 2 U 29/94

    Anspruch auf vorzeitigen Erbausgleich gegen kanadischen Vater; Internationale

  • OLG Karlsruhe, 22.09.1999 - 19 AR 14/99
  • OLG Zweibrücken, 28.03.2006 - 7 U 243/05
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