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   OLG Frankfurt, 17.05.2002 - 25 U 311/98   

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https://dejure.org/2002,13593
OLG Frankfurt, 17.05.2002 - 25 U 311/98 (https://dejure.org/2002,13593)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.05.2002 - 25 U 311/98 (https://dejure.org/2002,13593)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Mai 2002 - 25 U 311/98 (https://dejure.org/2002,13593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 906 Abs 1 S 1 BGB, § 906 Abs 1 S 2 BGB, § 906 Abs 2 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 1011 BGB
    Zur Frage von Unterlassungsanspruch, Beweislastverteilung und Wesentlichkeit bei Lärmimmissionen (hier durch ein Speditionsunternehmen)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage von Unterlassungsanspruch, Beweislastverteilung und Wesentlichkeit bei Lärmimmissionen (hier durch ein Speditionsunternehmen)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Beweislast bei Lärmbeeinträchtigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Spedition in Mischgebiet - Lärm muss nachts reduziert werden!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 906 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 § 1004 Abs. 1 S. 2
    Ansprüche der Nachbarn gegenüber nächtlichen Lärmimmissionen eines Speditionsbetriebes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lärmbeeinträchtigung kann zivilrechtlich unterbunden werden! (IBR 2003, 1010)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2002 - 25 U 311/98
    Dabei ist die Qualifizierung einer Immission als wesentlich oder unwesentlich eine Rechtsfrage, die vom Gericht i.d.R. nur auf Grund des eigenen Empfindens von Eigenart und Lästigkeit des konkret beanstandeten Lärms, zumeist im Wege persönlicher Augenscheinseinnahme an Ort und Stelle - in geeigneten Fällen stattdessen durch Abhören des Lärms von einem Tonband (so z.B. BGH v. 20.11.1992 - V ZR 82/91, BGHZ 120, 239 ff., [258] = MDR 1993, 868) - zu beurteilen ist (vgl. z.B. BGH v. 6.7.2001 - V ZR 246/00, BGHReport 2001, 775 = MDR 2001, 1233 = NJW 2001, 3119 ff. [3120]).

    Die Frage dieser Lästigkeit ist nach jüngerer höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht mehr von dem Empfinden eines "normalen Durchschnittsmenschen" aus zu beurteilen, sondern vielmehr aus Sicht und Empfinden des "verständigen Durchschnittsmenschen", der seine Lästigkeitsempfindung zugleich in einer wertenden Abgrenzung durch situationsbezogene Abwägung kontrolliert und dabei auch Allgemeininteressen und gesetzliche Wertungen berücksichtigt (vgl. BGH v. 20.11.1992 - V ZR 82/91, BGHZ 120, 239 ff. [255] = MDR 1993, 868).

    Da die Beklagte mit den maßgeblichen Betriebsvorgängen ihrer Lkws zur Nachtzeit den Beurteilungspegel für Mischgebiete von 45 dB (A) als oberen Richtwert deutlich überschreitet, sind ihre Lärmimmissionen öffentlich-rechtlich nicht privilegiert, wie es beispielsweise aus naturschutzrechtlichen Aspekten in der berühmten "Frösche-Entscheidung" des BGH trotz erheblicher Überschreitung des Beurteilungspegels zur Nachtzeit im Wohngebiet angenommen worden ist und zur Verneinung der Wesentlichkeit der Lärmimmission geführt hatte (BGH v. 20.11.1992 - V ZR 82/91, BGHZ 120, 239 [255, 256] = MDR 1993, 868).

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2002 - 25 U 311/98
    Dabei ist die Qualifizierung einer Immission als wesentlich oder unwesentlich eine Rechtsfrage, die vom Gericht i.d.R. nur auf Grund des eigenen Empfindens von Eigenart und Lästigkeit des konkret beanstandeten Lärms, zumeist im Wege persönlicher Augenscheinseinnahme an Ort und Stelle - in geeigneten Fällen stattdessen durch Abhören des Lärms von einem Tonband (so z.B. BGH v. 20.11.1992 - V ZR 82/91, BGHZ 120, 239 ff., [258] = MDR 1993, 868) - zu beurteilen ist (vgl. z.B. BGH v. 6.7.2001 - V ZR 246/00, BGHReport 2001, 775 = MDR 2001, 1233 = NJW 2001, 3119 ff. [3120]).

    Ob eine Lärmimmission wesentlich ist, hängt entscheidend von der Lästigkeit des Geräuschs ab (vgl. BGH v. 6.7.2001 - V ZR 246/00, BGHReport 2001, 775 = MDR 2001, 1233 = NJW 2001, 3119 ff. [3120].

    eines Industriebetriebs, errichtet wird, dann, wenn der Industriebetrieb die maßgeblichen Richtwerte einhält, zur Duldung der Lärmimmissionen verpflichten kann, auch wenn diese gleichwohl von erheblicher Lästigkeit sind (vgl. BGH v. 6.7.2001 - V ZR 246/00, BGHReport 2001, 775 = MDR 2001, 1233 = NJW 2001, 3119 ff.).

  • BGH, 17.12.1982 - V ZR 55/82

    Lärmeinwirkungen durch den Spielbetrieb von Tennisplätzen - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2002 - 25 U 311/98
    Wie die Zivilkammer zutreffend ausgeführt hat, hat der Kläger nach alledem grundsätzlich nur Anspruch darauf, dass die Beklagte rechtswidrige Lärmbeeinträchtigungen ihres Grundstücks unterlässt, wobei es der Beklagten als Störerin überlassen bleiben muss, wie sie diese Einwirkungen beseitigt (vgl. z.B. BGH v. 17.12.1982 - V ZR 55/82, MDR 1983, 476 = NJW 1983, 751 [752]).

    Nur solchenfalls könnte die bestimmte fragliche Maßnahme der Beklagten im Urteilstenor aufgegeben werden (vgl. BGH v. 17.12.1982 - V ZR 55/82, MDR 1983, 476 = NJW 1983, 751 [752]).

  • OLG Naumburg, 26.06.2018 - 12 U 92/17

    Blendwirkungen eines Edelstahlschornsteins auf dem Dach eines Wohnhauses:

    Das für einen Unterlassungsanspruch maßgebliche Merkmal der Wesentlichkeit einer Immission im Allgemeinen ist nicht schon dann anzunehmen, wenn diese als lästig empfunden wird, sondern darüber hinaus erst auf der Grundlage einer Abwägung der entscheidenden gesetzlichen wie auch konkreten Umstände des Einzelfalls (OLG Frankfurt, Urteil vom 17. Mai 2002 - 25 U 311/98 -, Rn. 33, juris).
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