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   KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21   

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https://dejure.org/2021,55736
KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21 (https://dejure.org/2021,55736)
KG, Entscheidung vom 22.12.2021 - 25 U 33/21 (https://dejure.org/2021,55736)
KG, Entscheidung vom 22. Dezember 2021 - 25 U 33/21 (https://dejure.org/2021,55736)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 StVO, § 3 Abs 1 StVO, § 4 Abs 1 StVO, § 7 Abs 5 StVO, § 37 Abs 2 Nr 1 S 5 StVO
    Schadenersatz aus einem Auffahrunfall an einer roten Ampel

  • verkehrslexikon.de

    Kein Anscheinsbeweis auch bei feststehendem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang eines Fahrspurwechsels mit dem anschließenden Auffahrunfall

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall bei Fahrspurwechsel mit anschließendem Auffahrunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung der auf Auffahrunfälle auf Autobahnen bezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10 -; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16) auf den mehrspurigen innerstädtischen Verkehr Kein Anscheinsbeweis auch bei ...

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls Übertragung der auf Auffahrunfälle auf Autobahnen bezogenen Rechtsprechung des BGH auf mehrspurigen innerstädtischen Verkehr Haftungsverteilung zwischen den Parteien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 430
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21
    Übertragung der auf Auffahrunfälle auf Autobahnen bezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Fortführung BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10 und BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16) auf den mehrspurigen innerstädtischen Verkehr.(Rn.37).

    Infolgedessen kann regelmäßig keine der beiden Varianten alleine als der typische Geschehensablauf angesehen werden, der zur Anwendung des Anscheinsbeweises zu Lasten eines der Beteiligten führt (vgl. BGH NJW 2012, 608).

    Auch in diesem Falle besteht die gleichwertige Möglichkeit, dass das vorausfahrende Fahrzeug unter Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO den Fahrstreifen gewechselt hat, oder aber der Auffahrunfall auf eine verspätete Reaktion des auffahrenden Fahrers zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 2012, 608).

    Haften mangels Nachweises eines Verschuldens beide Parteien nur wegen der Betriebsgefahr der unfallbeteiligten Fahrzeuge, ist eine Haftungsquote von 50 zu 50 angemessen (vgl. BGHZ 192, 84).

  • BGH, 28.01.1975 - VI ZR 143/73

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21
    Dabei ist es unschädlich, dass die Ehefrau des Klägers die hauptsächliche Nutzerin des Fahrzeuges war (vgl. BGH NJW 1975, 922; KG Berlin, Urteil vom 26. September 1985 - 12 U 6608/84 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 29.05.2008 - Ss 205/08

    Fahrlässiger Rotlichtverstoß bei Überfahren einer zunächst "gelb" anzeigenden

    Auszug aus KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21
    Dazu muss er gegebenenfalls bereits in der Grünphase seine Geschwindigkeit unter die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduzieren (vgl. OLG Oldenburg NZV 2008, 471).
  • OLG Brandenburg, 27.02.2020 - 12 U 86/18

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21
    Wird ein Fahrzeug solchermaßen intensiv und regelmäßig genutzt, ist zu vermuten, dass der Halter und Fahrer dieses auch während eines unfallbedingten Ausfalls getan hätte (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 25 U 11/12 -, juris; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2020, 668; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2007, Az: I - 1 U 110/07, juris; OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Köln VRS 96, 325 ).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07

    Begrenzung des Nutzungsausfalls bei zumutbarer Notreparatur

    Auszug aus KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21
    Wird ein Fahrzeug solchermaßen intensiv und regelmäßig genutzt, ist zu vermuten, dass der Halter und Fahrer dieses auch während eines unfallbedingten Ausfalls getan hätte (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 25 U 11/12 -, juris; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2020, 668; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2007, Az: I - 1 U 110/07, juris; OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Köln VRS 96, 325 ).
  • KG, 12.12.2012 - 25 U 11/12

    Berechtigung zum Werkunternehmerpfandrecht eines Herstellers und Garantiegebers

    Auszug aus KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21
    Wird ein Fahrzeug solchermaßen intensiv und regelmäßig genutzt, ist zu vermuten, dass der Halter und Fahrer dieses auch während eines unfallbedingten Ausfalls getan hätte (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 25 U 11/12 -, juris; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2020, 668; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2007, Az: I - 1 U 110/07, juris; OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Köln VRS 96, 325 ).
  • OLG Celle, 01.11.2011 - 311 SsBs 109/11

    Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Beiziehung eines Ampelschaltplans zur

    Auszug aus KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21
    Zu diesem Zeitpunkt hatte der Beklagte zu 1. die Haltlinie noch nicht überquert, er hätte also abstoppen und seine Fahrweise zuvor darauf einstellen müssen, und es ist davon auszugehen, dass er dies bei einer üblichen Gelblichtdauer von drei Sekunden innerorts und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h unter normalen Umständen auch hätte tun können (vgl. KG VRS 129, 333; KG DAR 2016, 214; OLG Bamberg DAR 2014, 277; OLG Celle NZV 2012, 403).
  • OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98

    Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug

    Auszug aus KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21
    Wird ein Fahrzeug solchermaßen intensiv und regelmäßig genutzt, ist zu vermuten, dass der Halter und Fahrer dieses auch während eines unfallbedingten Ausfalls getan hätte (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 25 U 11/12 -, juris; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2020, 668; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2007, Az: I - 1 U 110/07, juris; OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Köln VRS 96, 325 ).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21
    Soweit der Kläger hierzu erstmals in der Berufungsinstanz vorgetragen hat, dass das Fahrzeug vor dem Unfall täglich von seiner Ehefrau und mehrmals in der Woche von ihm genutzt wurde und es sich um das einzige Fahrzeug der Eheleute handelte, ist dies - nach Vernehmung der Ehefrau des Klägers als Zeugin - von den Beklagten im Wesentlichen unstreitig gestellt worden und bereits deshalb in der Berufungsinstanz noch zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 161, 138).
  • KG, 24.02.2016 - 3 Ws (B) 649/15

    Urteilsfeststellungen bei innerörtlichem Rotlichtverstoß

    Auszug aus KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21
    Zu diesem Zeitpunkt hatte der Beklagte zu 1. die Haltlinie noch nicht überquert, er hätte also abstoppen und seine Fahrweise zuvor darauf einstellen müssen, und es ist davon auszugehen, dass er dies bei einer üblichen Gelblichtdauer von drei Sekunden innerorts und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h unter normalen Umständen auch hätte tun können (vgl. KG VRS 129, 333; KG DAR 2016, 214; OLG Bamberg DAR 2014, 277; OLG Celle NZV 2012, 403).
  • KG, 26.09.1985 - 12 U 6608/84
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96

    Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine

  • OLG Bamberg, 06.03.2014 - 3 Ss OWi 228/14

    "Einfacher" Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaft: Anforderungen an

  • OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72

    Schadensersatzbegründendes Unfallereignis durch eine sehr leichtfertige

  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer

  • KG, 15.01.2007 - 12 U 205/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei der Kollision eines in eine

  • BGH, 17.03.1954 - VI ZR 162/52

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

  • KG, 18.03.2009 - 3 Ws (B) 46/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Rotlichtverstoß durch Geradeausfahrt auf Abbiegespur

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2017 - 13 U 158/16

    Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für Unfallverursachung bei Fahrstreifenwechsel

  • KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09

    Haftung beim Auffahrunfall: Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall nach

  • KG, 20.11.2013 - 22 U 72/13

    Haftung bei Auffahrunfall: Beweis des ersten Anscheins für Verschulden des

  • BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für

  • BGH, 26.01.2016 - VI ZR 179/15

    Haftung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis bei Kollision eines

  • LG Bonn, 27.01.2017 - 1 O 181/16

    Auffahrunfall, Fahrspurwechsel, Anscheinsbeweis, Quote

  • OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 176/84

    Anscheinsbeweis bei einem Unfall im Begegnungsverkehr

  • OLG München, 05.12.2014 - 10 U 323/14

    Anscheinsbeweis, Fahrbahn, Spurwechsel, Kollision, Unfallstelle, Mitverschulden,

  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

  • OLG Hamburg, 22.06.2022 - 14 U 181/21

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für Auffahrverschulden

    Inzwischen hat zwar das Kammergericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den mehrspurigen innerstädtischen Verkehr übertragen (KG Berlin, Urteil vom 22. Dezember 2021 - 25 U 33/21 -, Rn. 37, juris; Revision wurde zugelassen: Rn. 58), jedoch ist der vorliegende Sachverhalt anders gelagert.
  • LG Berlin, 11.01.2023 - 46 O 45/22
    Erforderlich ist ein Anstoß eines nachfolgenden Fahrzeugs gegen das Heck eines im selben Fahrstreifen befindlichen Fahrzeugs, bei dem zumindest eine Teilüberdeckung der Stoßflächen an Front und Heck mit etwa parallelen Längsachsen vorliegt (KG, r+s 2022, 169 Rn. 27).
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