Weitere Entscheidung unten: KG, 31.10.1994

Rechtsprechung
   KG, 29.08.1994 - 25 U 5213/94   

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KG, 29.08.1994 - 25 U 5213/94 (https://dejure.org/1994,11064)
KG, Entscheidung vom 29.08.1994 - 25 U 5213/94 (https://dejure.org/1994,11064)
KG, Entscheidung vom 29. August 1994 - 25 U 5213/94 (https://dejure.org/1994,11064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarkeit eines Urteils gegen Sicherheitsleistung; Voraussetzungen für die Festsetzung einer Sicherheitsleistung; Unzureichende Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 11.04.2014 - 15 O 43/14

    UBER-APP

    Hinzutreten muss zudem, dass von dem Verbot erhebliche, schon als einschneidend zu bezeichnende wirtschaftliche Auswirkungen für den Antragsgegner ausgehen (KG Berlin, Urteil vom 29. August 1994 - 25 U 5213/94 -, juris).
  • LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09

    Einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Museum Schloss Moyland erlassen

    Aufgrund eines drohenden Schadens auf Seiten der Antragsgegnerin war die Vollziehung der einstweiligen Verfügung von einer Sicherheitsleistung in Höhe des Streitwerts von 100.000,- EUR abhängig zu machen (vgl. OLG Celle, AfP 2006, 251; KG, WRP 1995, 24; OLG Celle, OLGR Celle 1995, 116; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9.Aufl., Kap.55 Rz.4).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2022 - 2 W 42/21

    Einstweilige Verfügung im Falle der Doppelvermietung

    Im Hinblick auf die im einstweiligen Verfügungsverfahren aufgrund des streitigen Sachverhalts nicht hinreichend zu beurteilende Rechtslage in der Hauptsache, insbesondere die Frage der Wirksamkeit der seitens der Antragsgegnerin erklärten außerordentlichen Kündigungen, und auf den bei der Antragsgegnerin durch die Vollziehung der einstweiligen Verfügung möglicherweise eintretenden erheblichen Schaden wird die Vollziehung der einstweiligen Verfügung von der Erbringung einer Sicherheitsleistung durch die Antragstellerin abhängig gemacht (§§ 936, 921 S. 2, § 108 ZPO; vgl. hierzu aber auch KG, WRP 1995, 24 ff.).
  • OLG Köln, 10.07.2015 - 6 U 195/14

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung des Urheberrechts (hier: an einer

    Eine entsprechende Anordnung kommt u.a. in Betracht, wenn die Vollziehung zu schwersten Eingriffen in den Gewerbebetrieb des Schuldners (z.B. Untersagung von Produktion und der Vertrieb von Waren; Auferlegung von Kontrahierungszwang gegenüber Wettbewerbern) führt (vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO, 30. Auflage, § 921 Rn. 7; KG Urteil vom 29.08.1994, Az. 25 U 5213/94, zitiert nach juris Rn 4 ff).
  • KG, 17.02.2004 - 5 U 366/03

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen den Zeitschriftentiteln

    In Betracht zu ziehen ist die Festsetzung einer Vollstreckungssicherheit, wenn die Vermögensverhältnisse des Gläubigers oder sie betreffende Unsicherheiten etwaige Schadensersatzansprüche des Titelschuldners für den Fall der späteren Aufhebung des Eiltitels als gefährdet erscheinen lassen (KG, 25. Zivilsenat, WRP 1995, 24; OLG Hamm, WRP 1989, 116, 118; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 921 Rn.3), oder wenn der aus dem Vollzug dem Schuldner drohende Schaden besonders hoch ist (OLG Hamm, a.a.O.; KG, 5. Zivilsenat, NJW-RR 1986, 1127, 1128; KG, 5. Zivilsenat, WRP 1984, 476; OLG München, GRUR 1988, 709, 710; Zöller/Vollkommer, a.a.O.), etwa in dem Fall der Untersagung der Produktion oder des Vertriebs einer Ware (KG, NJW-RR 1986, a.a.O.).
  • KG, 24.11.1994 - 25 U 3868/94

    Verpflichtung von Gewerbeverbänden zur Benennung seiner Mitglieder im

    Zwar ist er grundsätzlich der Auffassung, auch bei hinreichender Glaubhaftmachung im summarischen Wettbewerbsverfahren könne eine Sicherheitsleistung angeordnet werden (Senatsurteil vom 29. September 1994 - 25 U 5213/94 = KGR Berlin 1994, 212, 213 m.w.N.), was insbesondere in Betracht komme, wenn die maßgebliche Rechtslage nicht völlig sicher erscheine und dem Antragsgegner durch den Vollzug ein besonders großer Schaden entstehen könne (aaO.).
  • LG Dessau-Roßlau, 24.02.2016 - 3 O 6/16

    Stromeinspeisung aus einer Solaranlage: Begriff des Errichtens der Anlage im

    Auch dann, wenn der Verfügungsanspruch glaubhaft gemacht ist kann gemäß §§ 936, 921 Abs. 2 Satz 2 ZPO eine Vollziehungssicherheit angeordnet werden (KG Berlin, Urteil vom 29.08.1994, 25 U 5213/94 zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 12.05.2022 - 312 O 71/22
    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung ist in Erwägung zu ziehen, wenn entweder die Vermögensverhältnisse des Gläubigers etwaige Schadensersatzforderungen für den Fall der späteren Aufhebung des Eiltitels als gefährdet erscheinen lassen, oder der aus dem Vollzug dem Schuldner drohende Schaden besonders hoch ist oder unsichere Beurteilungen im tatsächlichen oder rechtlichen Bereich vorliegen (KG, Urteil v. 29.08.1994, Az. 25 U 5213/94, Rz. 11).
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Rechtsprechung
   KG, 31.10.1994 - 25 U 5213/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2936
KG, 31.10.1994 - 25 U 5213/94 (https://dejure.org/1994,2936)
KG, Entscheidung vom 31.10.1994 - 25 U 5213/94 (https://dejure.org/1994,2936)
KG, Entscheidung vom 31. Oktober 1994 - 25 U 5213/94 (https://dejure.org/1994,2936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbandsklagebefugnis von Wettbewerbsverbänden ; Pflichtangaben auf Packungsbeilagen oder auch nur Beipackzettel als Werbung im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes ; Voraussetzungen und Grenzen zulässiger Werbung für Arzneimttel; Verbot, außerhalb von Fachkreisen für ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1995, 684
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 29.05.1991 - I ZR 284/89

    Katovit - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit Fremdwörtern

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  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 14/69

    Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das Gesetz über die Werbung auf dem

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  • BGH, 05.11.1971 - I ZR 85/69

    Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs - Voraussetzungen an ein

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  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 94/02

    Konsumentenbefragung

    b) Die vom Senat befürwortete Gegenansicht geht von einer abschließenden Regelung aus, die einen Höchststandard setzt, wenn nicht einzelne Vorschriften ausdrücklich nur Mindestanforderungen beinhalten (zur Richtlinie 92/28/EWG: KG GRUR 1995, 684, 688; Doepner, Heilmittelwerbegesetz, 2. Aufl. (2000), Einl. Rdn. 24 ff.; Gröning, Heilmittelwerberecht, Bd. 2 (RL 92/28/EWG), Einl. Rdn. 21 ff.).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Vereinbarkeit nationaler Verbote der

    An dieser Auffassung hält der Senat auch nach erneuter Überprüfung und mit Rücksicht auf die hierzu vertretene Gegenmeinung (vgl. KG GRUR 95, 684, 688; Gröning, Heilmittelwerberecht, Einleitung RL Rdz. 21 ff.; Doepner a.a.O., Einleitung Rdz. 30) fest.
  • OLG München, 26.03.1998 - 29 U 5758/97

    Wörtliche Einbeziehung von Textpassagen in ein Werk; Urheberrechtliche

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  • OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 331/01

    Kein Entgegenstehen des Art. 5 der Richtlinie 92/28/EWG bei Werbung außerhalb der

    Die Auslegung ergebe, daß eine Vollharmonisierung angestrebt sei und in Teilbereichen auch ermöglicht werde (so - nach Doepner, a.a.O., - auch KG PharmaR 1995, 125, 136).
  • OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 23/02

    Werbung für homöopatische Arzneimittel außerhalb der Fachkreise

    Die Auslegung ergebe, daß eine Vollharmonisierung angestrebt sei und in Teilbereichen auch ermöglicht werde (so - nach Doepner, a.a.O., - auch KG PharmaR 1995, 125, 136).
  • KG, 19.01.1995 - 25 U 7569/94

    Aktivlegitimation eines Wettbewerbsverbandes; Verpflichtung eines

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  • KG, 04.09.1995 - 25 U 6765/94

    Verbandsklagebefugnis von Wettbewerbsverbänden; Missbrauch der Klagebefugnis

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  • KG, 20.04.1995 - 25 U 3499/94

    Verpflichtung eines Gewerbeverbandes zur namentlichen Bezeichnung seiner

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  • OLG Schleswig, 25.09.2001 - 6 U 42/01

    Unzulässigkeit der Werbung für ein Arzneimittel mit ausführlicher Beschreibung

    Damit korrespondiert die Feststellung, dass die Richtlinie keine ausdrückliche Öffnungsklausel zugunsten abweichender nationalstaatlicher Regelungen enthält (vgl. Kammergericht GRUR 1995, S. 684 [688]) und nach der Gesetzesgeschichte auch nicht haben soll.
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