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   OLG München - 25 U 6306/20   

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OLG München - 25 U 6306/20 (https://dejure.org/9999,130595)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG München I, 19.10.2021 - 13 HKO 15251/20

    Versicherungsschutz, Erkrankung, Versicherungsnehmer, Versicherungsbedingungen,

    Die Bedingungen der Beklagten sehen weder eine bestimmte Rechtsform für die Schließungsanordnung vor noch setzen sie eine intrinsische Gefahr voraus (vgl. hierzu auch OLG München, Beschluss vom 12.05.2021, Az: 25 U 6306/20).

    Es findet sich auch kein Verweis auf eine nähere Definition in Absatz 3, wie dies in anderen Versicherungsbedingungen erfolgt ist (vgl. z.B. die den Beschlüssen des OLG München vom 12.05.2021, Az. 25 U 5794/20 und 25 U 6306/20 zugrunde liegenden Bedingungen; ebenso die dem Urteil des Hanseatischen OLG vom 19.04.2021, Az. 9 U 44/21, dem Urteil des OLG Oldenburg vom 11.02.2021, Az. 1 U 261/20 und dem Urteil des OLG Frankfurt, Az. 3 U 318/20 zugrunde liegende Bedingungen).

    Nicht berücksichtigt werden können für diesen Zeitpunkt allerdings Umsatzrückgänge in dem Betrieb, welche gerade durch das versicherte Risiko ausgelöst wurden (so auch OLG München, Beschluss vom 12.05.2021, Az: 25 U 6306/20).

  • LG München I, 02.11.2021 - 23 O 14003/20

    Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen

    (z.B. OLG München, zu in den hier entscheidenden Punkten nahezu identischen Bedingungen eines anderen Versicherers im Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO vom 12.05.2021, Az. 25 U 5794/20 und Az. 25 U 6306/20).
  • LG München I, 31.08.2021 - 23 O 1207/21

    Betriebsschließungsversicherung mit abschließender Aufzählung deckt Corona nicht

    (OLG München, zu in den hier entscheidenden Punkten nahezu identischen Bedingungen eines anderen Versicherers im Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO vom 07.06.2021, Az. 25 U 1174/21; 2 Beschlüsse vom 12.05.2021, Az. 25 U 5794/20 und Az. 25 U 6306/20).
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