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   OLG Frankfurt, 15.10.2019 - 25 U 74/19   

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https://dejure.org/2019,44092
OLG Frankfurt, 15.10.2019 - 25 U 74/19 (https://dejure.org/2019,44092)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.10.2019 - 25 U 74/19 (https://dejure.org/2019,44092)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Oktober 2019 - 25 U 74/19 (https://dejure.org/2019,44092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Tierarzthaftung - Tod eines Pferdes nach groben Befunderhebungsfehler

  • rabüro.de

    Zur Tierarzthaftung bei Tod eines Pferdes nach einem groben Befunderhebungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Tod eines Pferdes infolge eines groben Befunderhebungsfehlers: Haftet der Tierarzt? ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.2013 - VI ZR 527/12

    Arzthaftung bei Gesundheitsschaden wegen eines Befunderhebungsfehlers bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2019 - 25 U 74/19
    Diese gilt nämlich grundsätzlich nur für die haftungsbegründende Kausalität und nicht für die haftungsausfüllende Kausalität des Gesundheitsschadens (Primärverletzung) für Folgeschäden (BGH, NJW 2014, 688, 690 Rdn. 32).
  • OLG Stuttgart, 04.02.1993 - 14 U 44/92

    Behandlungsfehler des Tierarztes; Ursächlichkeit; Tod eines Pferdes;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2019 - 25 U 74/19
    Da der Gesundheitsschaden darin besteht, dass des Pferd nicht geheilt wurde, sondern nach weiterer Verschlechterung seines Gesundheitszustands gestorben ist, bemisst sich der zu ersetzende Schaden nach dem Wert des aufgrund ordnungsgemäßer Behandlung wieder hergestellten Tieres unter Abzug der hierfür erforderlichen Behandlungskosten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Februar 1993, 14 U 44/92, VersR 1994, 113).
  • BGH, 10.05.2016 - VI ZR 247/15

    Umkehr der Beweislast bei grobem Behandlungsfehler eines Tierarztes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2019 - 25 U 74/19
    Folge des groben Befunderhebungsfehlers ist, dass sich die objektive Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem Gesundheitsschaden umkehrt (BGH, NJW 2016, 2502 f. Rdn. 11, 14).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 12 U 166/10

    Vertragliches Schadensersatzrecht: Pflichtverletzung eines Tierarztes;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2019 - 25 U 74/19
    Bestand somit eine zwar geringe, aber nicht gänzlich fernliegende Heilungschance, dann kann nicht mit dem gemäß § 286 Abs. 1 ZPO für die richterliche Überzeugungsbildung notwendigen Grad an Gewissheit davon ausgegangen werden, dass das Pferd ohnehin nicht hätte geheilt werden können (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 26. April 2012, 12 U 166/10, juris Rdn. 22).
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