Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.11.2001 - 25 U 77/01 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Ausgleich von Mietzinsforderungen als Masseverbindlichkeiten; Erfordernis hinsichtlich des Zweckes bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft; Einrede der Insolvenzanfechtung; Anwendbarkeit der Grundsätze über kapitalersetzende Leistungen
Verfahrensgang
- LG Kassel, 28.02.2001 - 4 O 1768/00
- OLG Frankfurt, 23.11.2001 - 25 U 77/01
- LG Kassel, 06.08.2003 - 4 O 1768/00
- OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
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- BGH, 11.07.1994 - II ZR 146/92
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- OLG Frankfurt, 23.11.2001 - 25 U 78/01
Weiterführung des von den Gesellschaftern geführten Aktivprozesses durch die …
Er rügt die Prozeßführungsbefugnis der ehemaligen Arrestkläger und macht nach wie vor unter Bezugnahme auf seine Berufungsbegründung im Hauptsacheverfahren -- 25 U 77/01 -- sein Anfechtungsrecht geltend.Wie sich aus den Entscheidungsgründen des in dem Hautsacheverfahren -- 25 U 77/01 -- vom Senat am 23.11.2001 verkündeten Urteils, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, ergibt, greift der Anfechtungseinwand des Beklagten nicht durch.
Es ist daher zu befürchten, daß nach Abschluß des Hauptverfahrens -- 25 U 77/01 -- die gesamte haftende Masse veräußert und keine Vollstreckungsmöglichkeit mehr gegeben ist.