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   OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10   

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https://dejure.org/2011,74361
OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10 (https://dejure.org/2011,74361)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.11.2011 - 25 U 77/10 (https://dejure.org/2011,74361)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. November 2011 - 25 U 77/10 (https://dejure.org/2011,74361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zur Frage des Mitverschuldens, wenn das Verkehrsunfallopfer einen Sicherheitsgurt nicht angelegt hat bzw. sich einem erkennbar fahruntüchtigen Fahrzeugführer anvertraut

  • verkehrslexikon.de

    Mitverschuldensanteil bei Verstoß gegen die Anschnallpflicht und Mitfahrt mit einem alkoholisierten Fahrzeugführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage des Mitverschuldens, wenn das Verkehrsunfallopfer einen Sicherheitsgurt nicht angelegt hat bzw. sich einem erkennbar fahruntüchtigen Fahrzeugführer anvertraut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07

    Mitverschulden wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt; Schmerzensgeld für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10
    Während die Beweislast dafür, dass der Verstoß gegen die Anschnallpflicht für die tatsächlich eingetretenen Schäden ursächlich war, der Schädiger trägt (BGH, NJW 1980, 2125, 2126; OLG Naumburg, OLGR 2008, 537, 538; OLG Celle, OLGR 2009, 948, 949), ist die Behauptung des Geschädigten, bei angelegten Gurt wären entweder dieselben oder andere Verletzungen in vergleichbarer Schwere entstanden, als Replik auf den Mitverschuldenseinwand von diesem zu beweisen (BGH, NJW 1980, 2125, 2126; OLG Karlsruhe, NZV 1989, 470; Janker, in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 21. Aufl., § 21a Rdn. 6).

    Ein solcher Ausnahmefall kann etwa vorliegen, wenn ein betrunkener Kraftfahrer bei Dunkelheit mit voller Geschwindigkeit auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug kollidiert, dessen Insassen nicht angeschnallt sind, weil dann zu dem als grobes Verschulden zu bewertenden Alkoholkonsum die ungewöhnlich hohe Betriebsgefahr des unfallverursachenden Kraftfahrzeugs hinzutritt (vgl. OLG Naumburg, OLGR 2008, 537, 538).

  • BGH, 29.09.1992 - VI ZR 286/91

    Ausnahmen vom Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10
    Die Verletzung der Anschnallpflicht könnte der Klägerin nur dann nicht als Mitverschulden angelastet werden, wenn ihr von der Straßenverkehrsbehörde auf einen entsprechenden Antrag hin eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5b StVO hätte erteilt werden müssen (vgl. BGH, NJW 1993, 53).

    Voraussetzung für die Erteilung einer derartigen Ausnahmegenehmigung ist, dass mit dem Anlegen des Sicherheitsgurts für den Betroffenen konkret ernsthafte Gesundheitsschäden verbunden sind, denen auf anderem Wege nicht vorgebeugt werden kann (BGH, NJW 1993, 53, 54).

  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 278/87

    Schadensersatz wegen Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10
    Vermag der Kläger seinen Schadensersatzanspruch insgesamt noch nicht zu beziffern, insbesondere, weil sich dieser in der Entwicklung befindet, dann darf er, auch wenn ein Teil des Schadens bereits entstanden ist, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist, in vollem Umfang Feststellungsklage erheben (BGH, NJW 1988, 3268 m. w. Nachw.; OLG Köln, VersR 1992, 764; Musielak/Foerste, ZPO, 8. Aufl., § 256 Rdn. 29).
  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 236/79

    Bemessung des Schmerzensgeldes für Prellungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10
    Handelt es sich, wie hier, um rein subjektive Ängste, die mit dem Anlegen des Sicherheitsgurts verbunden sind, dann können sie die vom Geschädigten im Verhältnis zum Schädiger zu fordernde Sorgfalt gegen sich selbst, ohnehin nicht beeinflussen (BGHZ 74, 25, juris Rdn. 25; BGH, VersR 1981, 548, juris Rdn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.1989 - 1 U 347/88

    Angurten; Anschnallen; Mitverschulden; Haftung; Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10
    Während die Beweislast dafür, dass der Verstoß gegen die Anschnallpflicht für die tatsächlich eingetretenen Schäden ursächlich war, der Schädiger trägt (BGH, NJW 1980, 2125, 2126; OLG Naumburg, OLGR 2008, 537, 538; OLG Celle, OLGR 2009, 948, 949), ist die Behauptung des Geschädigten, bei angelegten Gurt wären entweder dieselben oder andere Verletzungen in vergleichbarer Schwere entstanden, als Replik auf den Mitverschuldenseinwand von diesem zu beweisen (BGH, NJW 1980, 2125, 2126; OLG Karlsruhe, NZV 1989, 470; Janker, in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 21. Aufl., § 21a Rdn. 6).
  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10
    Handelt es sich, wie hier, um rein subjektive Ängste, die mit dem Anlegen des Sicherheitsgurts verbunden sind, dann können sie die vom Geschädigten im Verhältnis zum Schädiger zu fordernde Sorgfalt gegen sich selbst, ohnehin nicht beeinflussen (BGHZ 74, 25, juris Rdn. 25; BGH, VersR 1981, 548, juris Rdn. 18).
  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10
    Zwar kann der Vorwurf des Mitverschuldens gerechtfertigt sein, wenn ein Mitfahrer trotz erkennbarer Trunkenheit des Fahrzeugführers an der Fahrt teilnimmt (BGH, VersR 1979, 1007, 1008; NJW 1988, 2365; OLG Karlsruhe, OLGR 2009, 311, 312).
  • OLG Hamm, 28.10.1993 - 6 U 91/93

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn anstatt des vorhandenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10
    Unter diesen Voraussetzungen ist es dem Kläger allerdings auch nicht verwehrt, einen Teil seines bezifferbaren Schadens im Wege der Leistungsklage geltend zu machen und im Übrigen Feststellungsklage zu erheben (OLG Hamm, NZV 1995, 26, 27).
  • OLG Celle, 16.09.2009 - 14 U 71/06

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer offenen Schmerzensgeldteilklage;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10
    Während die Beweislast dafür, dass der Verstoß gegen die Anschnallpflicht für die tatsächlich eingetretenen Schäden ursächlich war, der Schädiger trägt (BGH, NJW 1980, 2125, 2126; OLG Naumburg, OLGR 2008, 537, 538; OLG Celle, OLGR 2009, 948, 949), ist die Behauptung des Geschädigten, bei angelegten Gurt wären entweder dieselben oder andere Verletzungen in vergleichbarer Schwere entstanden, als Replik auf den Mitverschuldenseinwand von diesem zu beweisen (BGH, NJW 1980, 2125, 2126; OLG Karlsruhe, NZV 1989, 470; Janker, in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 21. Aufl., § 21a Rdn. 6).
  • OLG Köln, 29.01.1991 - 27 W 3/91

    Schadensersatz; Dauerschaden; Fehlerhafte Geburtshilfe; Feststellungsklage;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10
    Vermag der Kläger seinen Schadensersatzanspruch insgesamt noch nicht zu beziffern, insbesondere, weil sich dieser in der Entwicklung befindet, dann darf er, auch wenn ein Teil des Schadens bereits entstanden ist, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist, in vollem Umfang Feststellungsklage erheben (BGH, NJW 1988, 3268 m. w. Nachw.; OLG Köln, VersR 1992, 764; Musielak/Foerste, ZPO, 8. Aufl., § 256 Rdn. 29).
  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

  • BGH, 12.07.1988 - VI ZR 283/87

    Gewichtung der Verursachungsbeiträge von Schädiger und Geschädigtem

  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser;

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 1 U 192/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers

  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 223/78

    Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Schadens aus einem Verkehrsunfall

  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

  • OLG Schleswig, 08.04.2021 - 7 U 2/20

    Mithaftung eines betrunkenen, nicht angeschnallten Beifahrers für eigene

    Wenn das Landgericht das Mitverschulden des Klägers insgesamt mit einem Drittel bemessen hat, ist dies nicht zu beanstanden und liegt im Bereich dessen, was gemeinhin in derartigen Fällen obergerichtlich ausgeurteilt wird (vgl. nur OLG Karlsruhe a. a. O., KG, Urteil v. 12.01.2006, 12 U 261/04; OLG Frankfurt, Urteil v. 04.11.2011, 25 U 77/10).".
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