Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.11.2013 - 25 U 79/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 Abs 1 BGB
Computergestützte Implantation einer Hüftgelenkstotalendoprothese - CASPAR - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Computergestützte Implantation einer Hüftgelenkstotalendoprothese - CASPAR
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Anwendung einer computergesteuerten automatisierten Operationsmethode bei prothetischer Versorgung eines Hüftgelenks als ärztlicher Behandlungsfehler - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anwendung der computergesteuerten CASPAR-Operationsmethode kann nicht zu beanstanden sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anwendung der computergesteuerten CASPAR-Operationsmethode kann nicht zu beanstanden sein
Verfahrensgang
- LG Kassel, 28.03.2012 - 2 O 2081/07
- OLG Frankfurt, 08.11.2013 - 25 U 79/12
- BGH - VI ZR 521/13 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04
Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2013 - 25 U 79/12
In Übereinstimmung hiermit ist die Anwendung des mit dem CASPAR-Verfahren vergleichbaren Robodoc-Verfahrens jedenfalls für die Zeit bis zum Jahr 2000 in der Rechtsprechung nicht als behandlungsfehlerhaft bewertet worden (BGH, NJW 2006, 2477 Rdn. 6; OLG Frankfurt am Main, 8. Zivilsenat, NJW-RR 2005, 173, 174; OLG Dresden…, Urteil vom 13. September 2007, 4 U 601/06, juris Rdn. 15).Hat der Patient bei seiner Einwilligung das später eingetretene Risiko in Kauf genommen, so kann er bei wertender Betrachtungsweise nach dem Schutzzweck der Aufklärungspflicht aus der Verwirklichung dieses Risikos keine Haftung herleiten (BGH, NJW 2006, 2477, 2479 Rdn. 18 - Robodoc).
Will der Arzt keine allseits anerkannte Standardmethode, sondern eine relativ neue und noch nicht allgemein eingeführte Methode mit neuen, noch nicht abschließend geklärten Risiken anwenden, so hat er den Patienten unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass unbekannte Risiken derzeit nicht auszuschließen sind (BGH, NJW 2006, 2477, 2478 Rdn. 14 - Robodoc).
- BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90
Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2013 - 25 U 79/12
Medizinisches Detailwissen, etwa zu Art und Umfang von Muskelablösungen, musste ihm nicht vermittelt werden (BGH, NJW 1991, 2346, 2347;… NJW 2009, 1209, 1210 Rdn. 11).Allerdings geht der Bundesgerichtshof im Grundsatz davon aus, dass Aufklärungsdefizite, unabhängig davon, ob sich ein aufklärungsbedürftiges Risiko verwirklicht oder nicht, nicht anders als bei einem eigenmächtigen ärztlichen Vorgehen ohne jede Einwilligung den ärztlichen Eingriff insgesamt mangels ausreichender Einwilligung des Patienten rechtswidrig machen und deshalb bei einem Verschulden des Arztes grundsätzlich zu einer Haftung für alle Schadensfolgen führen (BGH, NJW 1989, 1533, 1535; NJW 1991, 2346, 2347).
- OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06
Arzthaftung; TEP-Operation; Risikoaufklärung; Robodoc
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2013 - 25 U 79/12
In Übereinstimmung hiermit ist die Anwendung des mit dem CASPAR-Verfahren vergleichbaren Robodoc-Verfahrens jedenfalls für die Zeit bis zum Jahr 2000 in der Rechtsprechung nicht als behandlungsfehlerhaft bewertet worden (…BGH, NJW 2006, 2477 Rdn. 6; OLG Frankfurt am Main, 8. Zivilsenat, NJW-RR 2005, 173, 174; OLG Dresden, Urteil vom 13. September 2007, 4 U 601/06, juris Rdn. 15).
- BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07
Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2013 - 25 U 79/12
Medizinisches Detailwissen, etwa zu Art und Umfang von Muskelablösungen, musste ihm nicht vermittelt werden (BGH, NJW 1991, 2346, 2347; NJW 2009, 1209, 1210 Rdn. 11). - BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88
Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2013 - 25 U 79/12
Allerdings geht der Bundesgerichtshof im Grundsatz davon aus, dass Aufklärungsdefizite, unabhängig davon, ob sich ein aufklärungsbedürftiges Risiko verwirklicht oder nicht, nicht anders als bei einem eigenmächtigen ärztlichen Vorgehen ohne jede Einwilligung den ärztlichen Eingriff insgesamt mangels ausreichender Einwilligung des Patienten rechtswidrig machen und deshalb bei einem Verschulden des Arztes grundsätzlich zu einer Haftung für alle Schadensfolgen führen (BGH, NJW 1989, 1533, 1535; NJW 1991, 2346, 2347). - BGH, 22.05.2007 - VI ZR 35/06
Umfang der Aufklärungspflicht und Sorgfaltsmaßstab bei Anwendung einer ärztlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2013 - 25 U 79/12
Allerdings muss ein höheres Risiko in den besonderen Sachzwängen des konkreten Falls oder in einer günstigeren Heilungsprognose eine sachliche Rechtfertigung finden (BGH, NJW 2007, 2774 Rdn. 12 f. m. w. Nachw.). - OLG Frankfurt, 07.12.2004 - 8 U 194/03
Arzt- und Krankenhaushaftung: Anforderungen an die Auswahl der Behandlungsmethode …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2013 - 25 U 79/12
In Übereinstimmung hiermit ist die Anwendung des mit dem CASPAR-Verfahren vergleichbaren Robodoc-Verfahrens jedenfalls für die Zeit bis zum Jahr 2000 in der Rechtsprechung nicht als behandlungsfehlerhaft bewertet worden (…BGH, NJW 2006, 2477 Rdn. 6; OLG Frankfurt am Main, 8. Zivilsenat, NJW-RR 2005, 173, 174; OLG Dresden…, Urteil vom 13. September 2007, 4 U 601/06, juris Rdn. 15).
- OLG Hamm, 23.01.2018 - 26 U 76/17
Neulandmethode erfordert besondere Aufklärung
Der Patient muss in die Lage versetzt werden, für sich sorgfältig abzuwägen, ob er sich nach der herkömmlichen Methode mit bekannten Risiken operieren lassen möchte oder nach der neuen Methode unter besonderer Berücksichtigung der in Aussicht gestellten Vorteile und der noch nicht in jeder Hinsicht bekannten Gefahren (…BGH Urt. v. 13.06.2006 - VI ZR 323/04, juris; OLG Frankfurt Urt. v. 08.11.2013 - 25 U 79/12, juris).