Rechtsprechung
BPatG, 11.01.2018 - 25 W (pat) 12/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen die Anmeldung der Wortmarke "SERTEX" für Waren der Klassen 3 und 5; Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "SERTEX", "RESTEX" und "VERTEX"
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "SERTEX/RESTEX/VERTEX (Unionsmarke)" - Warenidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - klangliche Verwechslungsgefahr - keine weitere Entscheidung in Bezug auf die Widerspruchsmarke "RESTEX"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BPatG, 11.03.2020 - 29 W (pat) 37/17
Markenbeschwerdeverfahren - "Alliance Healthcare (Wort-Bild-Marke)/ALLIANCE …
b) Zwischen den Waren "diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke" der angegriffenen Marke und den Widerspruchwaren besteht jedenfalls durchschnittliche Ähnlichkeit, da beide der Krankheitsbehandlung bzw. -prävention dienen bzw. diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke die pharmazeutischen Präparate in einer Behandlung ergänzen (BPatG, Beschluss vom 11.01.2018, 25 W (pat) 12/16 - SERTEX/RESTEX/VERTEX).So gibt es, insbesondere im Bereich der Hautpflege immer mehr Überschneidungen bei der Anwendung von Arzneimitteln einerseits und Pflaster/Verbandmaterial andererseits, z. B. bei Präparaten mit dermatologischem Einschlag (vgl. BPatG, Beschluss vom 11.01.2018, 25 W (pat) 12/16 - SERTEX/RESTEX/VERTEX; Beschluss vom 25.03.2015, 29 W (pat) 532/12 - Mevida/MELVITA).
- BPatG, 19.10.2021 - 26 W (pat) 41/19
Markenbeschwerdeverfahren - " ORGANOSIL G5 (IR-Marke/G5 (IR-Marke)" - teilweise …
Beide Waren werden von Ärzten administriert, über Apotheken angeboten und zur Linderung von Schmerzen und Behandlung von Verletzungen eingesetzt (vgl. BPatG 25 W (pat) 12/16 - SERTEX/RESTEX/VERTEX).Sie können daher demselben Verwendungszweck dienen und werden beide in Apotheken verkauft (vgl. BPatG 25 W (pat) 12/16 - SERTEX/RESTEX/VERTEX).
- BPatG, 19.02.2019 - 27 W (pat) 14/17 Unterschiede am Wortanfang schließen jedoch nicht per se eine Verwechslungsgefahr aus; vielmehr kann auch eine Kongruenz der Wortenden eine Zeichenähnlichkeit begründen und eine Verwechslungsgefahr nach sich ziehen (vgl. BGH, GRUR 2001, 507 - EVIAN/REVIAN; BGH, GRUR 1965, 426 - "ZEO" zur Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen "Zeo" und "Teo"); BPatG 30 W (pat) 15/14 - ECOFILL / COFILL, abrufbar auf juris.de; BPatG 25 W (pat) 12/16 - SERTEX / VERTEX, abrufbar auf juris.de; Onken a. a. O., § 14 Rn. 372).
- BPatG, 20.06.2022 - 29 W (pat) 567/19 Darüber hinaus können sie selbst pharmazeutische Wirkstoffe enthalten, die zur kontrollierten Freisetzung und Aufnahme über die Haut bestimmt sind (vgl. BPatG, Beschl. v. 20.10.2005, 25 W (pat) 140/03 - Cosmo Life/COSMO; Beschluss vom 11.01.2018, 25 W (pat) 12/16 - SERTEX/RESTEX/VERTEX; Beschluss vom 25.03.2015, 29 W (pat) 532/12 - Mevida/MELVITA, Beschluss vom 12.06.2016, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen/Diacard; Beschluss vom 30.10.2019, 29 W (pat) 37/17 - Alliance Healthcare/Alliance; Richter/Stoppel, a. a. O., S. 248, mittlere Spalte).