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   BPatG, 11.03.2003 - 25 W (pat) 134/01   

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https://dejure.org/2003,16259
BPatG, 11.03.2003 - 25 W (pat) 134/01 (https://dejure.org/2003,16259)
BPatG, Entscheidung vom 11.03.2003 - 25 W (pat) 134/01 (https://dejure.org/2003,16259)
BPatG, Entscheidung vom 11. März 2003 - 25 W (pat) 134/01 (https://dejure.org/2003,16259)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 11.03.2003 - 25 W (pat) 134/01
    Die Markenstelle hat auch zutreffend ausgeführt, dass die Dienstleistungen "Werbung" und "Versicherungswesen" sich auf Autos beziehen können, so dass hierfür die angemeldete Bezeichnung ebenfalls nicht schutzfähig ist, denn ein Zeichen ist für einen angemeldeten Oberbegriff auch dann schutzunfähig ist, wenn es für ein darunter fallendes Spezialprodukt nicht schutzfähig ist (BGH, GRUR 2002, 261 -AC).
  • BPatG, 06.10.1999 - 29 W (pat) 195/98
    Auszug aus BPatG, 11.03.2003 - 25 W (pat) 134/01
    Dieses Zeichen ist nicht nur zu einem umfassenden Symbol für die online-Telekommunikation geworden (vgl 29 W (pat) 195/98 -@), sondern ist auch werbeübliches Blickfangelement zur Ausschmückung des Vokals "a" (vgl PAVIS CD ROM PROMA, zB 30 W (pat) 124/00 - net c@rd; 33 W (pat) 189/00 - LinkF@ctory; 29 W (pat) 226/99 -NetK@uf) und wirkt als solches nicht (mehr) schutzbegründend.
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 11.03.2003 - 25 W (pat) 134/01
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, wobei grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr.; vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES, GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).
  • BPatG, 19.02.2001 - 30 W (pat) 124/00
    Auszug aus BPatG, 11.03.2003 - 25 W (pat) 134/01
    Dieses Zeichen ist nicht nur zu einem umfassenden Symbol für die online-Telekommunikation geworden (vgl 29 W (pat) 195/98 -@), sondern ist auch werbeübliches Blickfangelement zur Ausschmückung des Vokals "a" (vgl PAVIS CD ROM PROMA, zB 30 W (pat) 124/00 - net c@rd; 33 W (pat) 189/00 - LinkF@ctory; 29 W (pat) 226/99 -NetK@uf) und wirkt als solches nicht (mehr) schutzbegründend.
  • BPatG, 06.12.2000 - 29 W (pat) 226/99
    Auszug aus BPatG, 11.03.2003 - 25 W (pat) 134/01
    Dieses Zeichen ist nicht nur zu einem umfassenden Symbol für die online-Telekommunikation geworden (vgl 29 W (pat) 195/98 -@), sondern ist auch werbeübliches Blickfangelement zur Ausschmückung des Vokals "a" (vgl PAVIS CD ROM PROMA, zB 30 W (pat) 124/00 - net c@rd; 33 W (pat) 189/00 - LinkF@ctory; 29 W (pat) 226/99 -NetK@uf) und wirkt als solches nicht (mehr) schutzbegründend.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 11.03.2003 - 25 W (pat) 134/01
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, wobei grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr.; vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES, GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).
  • BPatG, 20.02.2001 - 33 W (pat) 189/00
    Auszug aus BPatG, 11.03.2003 - 25 W (pat) 134/01
    Dieses Zeichen ist nicht nur zu einem umfassenden Symbol für die online-Telekommunikation geworden (vgl 29 W (pat) 195/98 -@), sondern ist auch werbeübliches Blickfangelement zur Ausschmückung des Vokals "a" (vgl PAVIS CD ROM PROMA, zB 30 W (pat) 124/00 - net c@rd; 33 W (pat) 189/00 - LinkF@ctory; 29 W (pat) 226/99 -NetK@uf) und wirkt als solches nicht (mehr) schutzbegründend.
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 11.03.2003 - 25 W (pat) 134/01
    Das Wort "line" (Produktlinie) ist in Wortzusammensetzungen auch bei Dienstleistungen üblich, um bestimmte Arten der betroffenen Dienstleistungen zu bezeichnen (vgl auch Entscheidung der ersten Beschwerdekammer des HABM, GRUR Int 1999, 449 - COMPA-NYLINE, bestätigt durch EuG, GRUR Int 2000, 249 und EuGH, GRUR Int 2003, 56).
  • BPatG, 06.02.2006 - 25 W (pat) 34/05
    Der ebenfalls englische Begriff "line" weist auf einen bestimmten Geschäfts- oder Tätigkeitsbereich bzw. bei Waren auf eine Produktsparte hin (vgl. EuGH GRUR Int 2003, 56 - COMPANYLINE; BGH GRUR 1998, 394 - Active Line; PAVIS PROMA, Kliems, 25 W (pat) 134/01 - c@rline ).
  • BPatG, 09.10.2014 - 24 W (pat) 514/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "PAYLINE (IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

    Der ebenfalls englische Begriff "line" weist auf einen bestimmten Geschäfts- oder Tätigkeitsbereich bzw. bei Waren auf eine Produktsparte hin (vgl. EuGH GRUR Int. 2003, 56 - COMPANYLINE; BGH GRUR 1998, 394 - Active Line; BPatG 25 W (pat) 134/01, B. v. 11. März 2003 - c@r-line).
  • BPatG, 15.03.2007 - 27 W (pat) 99/06
    Soweit die Anmelderin geltend macht, damit würden nicht Merkmale der beanspruchten Waren beschrieben, irrt sie; denn mit dem Hinweis auf die Angehörigkeit zur Grundausstattung wird eine Aussage über ihre Eignung und Verwendbarkeit und damit über ein für die Kaufentscheidung wesentliches Merkmal getroffen (ähnlich EuGH GRUR 2003, 58 - Companyline; BGH GRUR 1998, 394 - Active Line; BPatG 24 W (pat) 262/99 - babyline; 28 W (pat) 117/95 - BIOLINE; 32 W (pat) 78/95 - BLUE LINE; 25 W (pat) 134/01 - c@rline; 29 W (pat) 12/99 - Colorline; 32 W (pat) 89/96 - ComfortLine; 32 W (pat) 157/95 - TOP-LINE; 33 W (pat) 45/01 - TopLine; 25 W (pat) 9/95 - Topline; 24 W (pat) 76/96 - Topline; 28 W (pat) 41/05 - CREATIVE LINE; 33 W (pat) 210/03 - creative line; 27 W (pat) 235/00 - CyberLine; 25 W (pat) 34/05 - Danceline; 32 W (pat) 154/96 - ecoLINE; 32 W (pat) 59/98 - EUROLINE; 28 W (pat) 24/98 - EUROLINE; 28 W (pat) 133/96 - Fantasy-Line; 32 W (pat) 108/05 - GOURMET LINE; 33 W (pat) 122/97 - Green-Line; 33 W (pat) 144/99 - GREENLINE; 30 W (pat) 187/03 - Handyline; 30 W (pat) 6/02 - HighQLine; 28 W (pat) 378/03 - Hobby Line; 32 W (pat) 18/97 - Kitchenline; 25 W (pat) 126/03 - Language Line; 32 W (pat) 411/02 - LearnLine; 27 W (pat) 103/03 - magic line; 27 W (pat) 336/03 - MEGALINE; 24 W (pat) 30/95 - NEURON-LINE; 30 W (pat) 53/95 - POWERLINE; 32 W (pat) 171/96 - Profiline; 27 W (pat) 306/00 - STARLINE; 28 W (pat) 190/98 - Trendline; 24 W (pat) 237/95 - TRENDLINE; 27 W (pat) 46/01 - FUNLine; sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 08.04.2004 - 25 W (pat) 149/03
    Wie bereits die Markenstelle zutreffend unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung ausgeführt hat und der Senat nochmals durch eine ergänzende Recherche zur Verwendung der angemeldeten Schreibweise des Wortes "Kommunik@tion" belegt hat, ist das "@" Zeichen zu einem werbeüblichen Blickfangelement geworden, welches den Buchstaben "a" ersetzt und ausschmückt (vgl PAVIS CD ROM PROMA, zB 29 W (pat) 195/98 - @; 29 W (pat) 040/01 - @; 30 W (pat) 124/00 - net c@rd; 33 W (pat) 189/00 - LinkF@ctory; 29 W (pat) 226/99 -NetK@uf; 25 W (pat) 134/01 - c@reline).
  • BPatG, 18.10.2004 - 30 W (pat) 187/03
    Auch bei Dienstleistungen ist die Verwendung von "line" (Produktlinie) in Wortzusammensetzungen üblich, um bestimmte Arten der betreffenden Dienstleistung zu bezeichnen (vgl 25 W (pat) 134/01 c@rline, PAVIS PROMA, Kliems), so daß die beanspruchten Dienstleistungen entweder die Entwicklung oder die Ausstattung eines speziellen Mobiltelefonsortiments zum Gegenstand bzw die Entwicklung und den Betrieb einer Mobiltelefonverbindung zum Inhalt haben.
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