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   BPatG, 17.01.2008 - 25 W (pat) 152/05   

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BPatG, 17.01.2008 - 25 W (pat) 152/05 (https://dejure.org/2008,33065)
BPatG, Entscheidung vom 17.01.2008 - 25 W (pat) 152/05 (https://dejure.org/2008,33065)
BPatG, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 25 W (pat) 152/05 (https://dejure.org/2008,33065)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 17.01.2008 - 25 W (pat) 152/05
    Das schließt es nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. EuGH, Urt. v. 6. Oktober 2005 - C-120/04, GRUR 2005, 1042 Tz 28/29 = WRP 2005, 1505 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 60 Tz 17 - coccodrillo, jeweils m. w. N.).

    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Tz 30 - THOMSON LIFE; BGH, Urt. v. 5. April 2001 - I ZR 168/98, GRUR 2002, 171, 174 = WRP 2001, 1315 - Marlboro-Dach; Urt. v. 22. Juli 2004 - I ZR 204/01, GRUR 2004, 865, 866 = WRP 2004, 1281 - Mustang).

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 17.01.2008 - 25 W (pat) 152/05
    Daran ändert auch die erhöhte Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. BGH GRUR 2003, 880 - City Plus) für Zeitungen nichts.
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 17.01.2008 - 25 W (pat) 152/05
    Das schließt es nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. EuGH, Urt. v. 6. Oktober 2005 - C-120/04, GRUR 2005, 1042 Tz 28/29 = WRP 2005, 1505 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 60 Tz 17 - coccodrillo, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus BPatG, 17.01.2008 - 25 W (pat) 152/05
    Bei Identität oder Ähnlichkeit dieses selbständig kennzeichnenden Bestandteils mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang kann das Vorliegen von Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG zu bejahen sein, weil dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (BGH GRUR 2006, 513 Malteserkreuz).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 17.01.2008 - 25 W (pat) 152/05
    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Tz 30 - THOMSON LIFE; BGH, Urt. v. 5. April 2001 - I ZR 168/98, GRUR 2002, 171, 174 = WRP 2001, 1315 - Marlboro-Dach; Urt. v. 22. Juli 2004 - I ZR 204/01, GRUR 2004, 865, 866 = WRP 2004, 1281 - Mustang).
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus BPatG, 17.01.2008 - 25 W (pat) 152/05
    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Tz 30 - THOMSON LIFE; BGH, Urt. v. 5. April 2001 - I ZR 168/98, GRUR 2002, 171, 174 = WRP 2001, 1315 - Marlboro-Dach; Urt. v. 22. Juli 2004 - I ZR 204/01, GRUR 2004, 865, 866 = WRP 2004, 1281 - Mustang).
  • BPatG, 29.03.2011 - 26 W (pat) 20/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Die grüne Post"/"Die grüne Post"

    Als deren Anbieter gegenüber Dritten am Markt kommen sie hingegen kaum in Betracht (vgl. hierzu auch BPatG PAVIS PROMA, 25 W (pat) 152/05 - Bild Punkt/Bild; OLG Hamburg, GRUR 2004, 104-110).
  • BPatG, 27.12.2017 - 30 W (pat) 51/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "nivo (Wort-Bild-Marke)/NIVONA (Unionsmarke)/NIDO" -

    Eine jedenfalls durchschnittliche Ähnlichkeit besteht insoweit auch zu den von der angegriffenen Marke beanspruchten "Fotografien", da in Zeitungen regelmäßig auch Photographien drucktechnisch wiedergegeben und der Verkehr bei identischer Kennzeichnung durchaus annehmen könnte, diese könnten unabhängig von der Zeitung über den Verlag auch eigenständig zu erwerben sein (vgl. BPatG 25 W (pat) 152/05 v. 17. Januar 2008 - BILD PUNKT / BILD).
  • BPatG, 30.10.2013 - 26 W (pat) 70/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "COSMOTY/COSMO TV (IR-Marke)/COSMOPOLITAN

    Die Ähnlichkeit dieser Waren zu den Dienstleistungen der Klasse 35 "Werbung" und der Klasse 38 "Telekommunikation" auf Seiten der angegriffenen Marke ist jedoch allenfalls gering (Richter/Stoppel a. a. O. S. 373 re. Spalte: Werbung ./. Zeitungen, Zeitschriften, keine Ähnlichkeit, HABM 07, BK R 316/07-2; HABM 08, BK R 297/08-1; BPatG 08, 25 W (pat) 152/05; Werbung ./. Telekommunikation, Internet-Dienstleistungen, keine Ähnlichkeit, HABM 03, BK R 384/02-1; HABM 07, BK R 498/04-1).
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