Weitere Entscheidung unten: BPatG, 31.03.2011

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   BPatG, 08.02.2012 - 25 W (pat) 16/10   

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BPatG, 08.02.2012 - 25 W (pat) 16/10 (https://dejure.org/2012,832)
BPatG, Entscheidung vom 08.02.2012 - 25 W (pat) 16/10 (https://dejure.org/2012,832)
BPatG, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 25 W (pat) 16/10 (https://dejure.org/2012,832)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • markenmagazin:recht

    Zum Gegenstandswert im markenrechtlichen Löschungsverfahren

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 Abs 1 RVG, § 23 Abs 2 S 1 RVG, § 23 Abs 3 S 2 RVG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gegenstandswert im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren" - eine Änderung der im Jahr 2006 noch einheitlichen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu den Gegenstandswerten in markenrechtlichen Verfahren ist derzeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch gegen die Eintragung der Wort-/Bildmarke "Pure", "pure massageoil", "puremassageoil.com"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gegenstandswert im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren" - eine Änderung der im Jahr 2006 noch einheitlichen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu den Gegenstandswerten in markenrechtlichen Verfahren ist derzeit ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gegenstandswert im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren" - eine Änderung der im Jahr 2006 noch einheitlichen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu den Gegenstandswerten in markenrechtlichen Verfahren ist derzeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zu den Regelstreitwerten in Markenwiderspruchs- und Markenlöschungsverfahren

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gegenstandswert in markenrechtlichen Beschwerdeverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 1172
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 21.02.2011 - 29 W (pat) 39/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - zur Höhe

    Auszug aus BPatG, 08.02.2012 - 25 W (pat) 16/10
    Im Löschungsverfahren ist bei unbenutzten Marken ein Gegenstandswert in Höhe von 25.000,-- Euro nach wie vor angemessen (Abgrenzung zu den Entscheidungen des BPatG 26 W (pat) 128/03 vom 25. Juli 2007 - Dual Mode und 29 W (pat) 39/09 vom 21. Februar 2011 - Andernacher Geysir).

    Zum Teil wird inzwischen insoweit auch in Bezug auf unbenutzte Marken eine Untergrenze von 50.000,- Euro angenommen (vgl. die Entscheidungen 26 W (pat) 128/03 vom 25. Juli 2007 - Dual Mode und 29 W (pat) 39/09 vom 21. Februar 2011 - Andernacher Geysir, veröffentlich jeweils in Pavis Proma; vgl. Fuchs-Wissemann in Ekey/Klippel/Bender, Markenrecht, Band 1, 2. Aufl. § 71 MarkenG, Rdn. 9), was dem 12, 5-fachen Satz des Regelwerts nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG entspricht.

  • BPatG, 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08
    Auszug aus BPatG, 08.02.2012 - 25 W (pat) 16/10
    Dies entsprach einer Verdopplung des Regelgegenstandswert-Multiplikators von 2, 5 auf 5, 0. Auch insoweit ist nach Auffassung des Senats eine weitere Anhebung derzeit nicht veranlasst (a. A. neuerdings BPatG 27 W (pat) 75/08 vom 5. August 2008, 27 W (pat) 146/08 vom 26. April 2010 und nunmehr auch 26 W (pat) 47/10 vom 30. November 2011).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZB 48/05

    Festsetzung des Beschwerdewerts in einem markenrechtlichen

    Auszug aus BPatG, 08.02.2012 - 25 W (pat) 16/10
    Die in Literatur und Rechtsprechung wiederholt geäußerte Auffassung, dass der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung (GRUR 2006, 704 - Markenwert = Mitt. 2006, 282 Gegenvorstellung) allgemein Kritik an den (angeblich) zu niedrigen Gegenstandswertfestsetzungen des Bundespatentgerichts geübt hätte (vgl. etwa BPatG, Beschluss vom 25. Juli 2007, 26 W (pat) 128/03 oder auch Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 71 Rdn. 29, der gar von einer "ungewöhnlichen Gefolgschaftsverweigerung des Bundespatentgerichts" spricht), kann nicht nachvollzogen werden.
  • LG Düsseldorf, 10.01.2006 - 4b O 519/05

    Ermessensspielraum des Patentanwalts bei der Festsetzung seiner Vergütung;

    Auszug aus BPatG, 08.02.2012 - 25 W (pat) 16/10
    Die in Literatur und Rechtsprechung wiederholt geäußerte Auffassung, dass der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung (GRUR 2006, 704 - Markenwert = Mitt. 2006, 282 Gegenvorstellung) allgemein Kritik an den (angeblich) zu niedrigen Gegenstandswertfestsetzungen des Bundespatentgerichts geübt hätte (vgl. etwa BPatG, Beschluss vom 25. Juli 2007, 26 W (pat) 128/03 oder auch Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 71 Rdn. 29, der gar von einer "ungewöhnlichen Gefolgschaftsverweigerung des Bundespatentgerichts" spricht), kann nicht nachvollzogen werden.
  • OLG Köln, 19.05.2010 - 6 U 186/09

    Verwechlsungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 08.02.2012 - 25 W (pat) 16/10
    Die Antragstellerin war den Markeninhaberinnen auch in dem anschließenden Verletzungsprozess zur Hauptsache vor dem Landgericht Köln und sodann vor dem Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 19. Mai 2010, Az.: 6 U 186/09) unterlegen.
  • BPatG, 09.08.2012 - 25 W (pat) 510/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gegenstandswert im Widerspruchs- bzw.

    In den Widerspruchsbeschwerdeverfahren, die sich gegen unbenutzte prioritätsjüngere Marken richten, ist ein Gegenstandswert in Höhe von 20.000,-- Euro nach wie vor angemessen und ausreichend (vgl. GRUR 2007, 176 - Gegenstandswert bei Widerspruchs-Beschwerdeverfahren; vgl. auch die zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidung 25 W (pat) 16/10 vom 8. Februar 2012; a.A u. a. 27 W (pat) 146/08 vom 26. April 2010, 29 W (pat) 115/11 vom 14. März 2012).

    In der vorgenannten Entscheidung hat sich der 25. Senat auch mit der BGH-Entscheidung GRUR 2006, 704 - Markenwert auseinandergesetzt, die teilweise als Kritik an der Gegenstandswertfestsetzung des Bundespatentgerichts aufgefasst worden ist (vgl. zum Gesichtspunkt dieser unzutreffenden Interpretation der BGH-Entscheidung "Markenwert" die Ausführungen in der zur Veröffentlichung vorgesehenen Senatsentscheidung 25 W (pat) 16/10 vom 8. Februar 2012).

    Die anderen Senate des Bundespatentgerichts halten - soweit ersichtlich - an dem Gegenstandswert in Höhe von20.000,-- Euro fest (vgl. u. a. die Entscheidungen 28 W (pat) 52/09 vom 28. Oktober 2009; 25 W (pat) 29/10 vom 3. November 2011 und die zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidung 25 W (pat) 16/10 vom 8. Februar 2012 in einer Löschungssache; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 71 Rdn. 33 m. w. N.).

  • BPatG, 13.11.2014 - 25 W (pat) 79/12

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Festsetzung des Gegenstandswerts

    Mit Hinweis vom 10./11. Juli 2014 hat der Senat den Beteiligten mitgeteilt, dass er entsprechend den Senatsentscheidungen 25 W (pat) 16/10 vom 8. Februar 2012, (GRUR 2012, 1172) und 25 W (pat) 510/11 vom 9. August 2012 (BlPMZ 2012, 421) beabsichtige daran festzuhalten, ohne werterhöhende Gesichtspunkte als Regelwert den jeweils maßgeblichen Ausgangsregelwert nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu verfünffachen, woraus sich angesichts des seit 1. August 2013 gültigen Ausgangsregelwerts nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG in Höhe von 5.000,-- EUR ein Gegenstandswert von 25.000,-- EUR ergebe.

    Bei mit dem Widerspruch angegriffenen unbenutzten Marken geht der Senat entsprechend der früheren, jedenfalls im Zeitraum von 2006 bis 2012 einheitlichen Praxis der weit überwiegenden Mehrheit der Marken-Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts nach wie vor davon aus, dass der Gegenstandswert im Hinblick auf die große wirtschaftliche Bedeutung der Markenrechte deutlich über dem jeweiligen Regelwert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG festzusetzen ist, und zwar dergestalt, dass dieser normierte Regelwert in der Regel zu verfünffachen ist (vgl. dazu die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 16/10 vom 8. Februar 2012, GRUR 2012, 1172 - Gegenstandswert in markenrechtlichen Beschwerdeverfahren und 25 W (pat) 510/11 vom 9. August 2012, BlPMZ 2012, 421 - Gegenstandswert in Widerspruchs- bzw. Widerspruchsbeschwerdeverfahren).

  • BPatG, 27.04.2016 - 26 W (pat) 77/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren -

    b) Der Auffassung des 25. Senats (25 W (pat) 16/10 = GRUR 2012, 1172 - pjur; 25 W (pat) 25/11; Ströbele/Hacker/Knoll, MarkenG, 11. Aufl., § 71 Rdnr. 35), dass im Löschungsverfahren bei unbenutzten Marken der 6, 25-fache des alten bzw. der 6-fache Satz des neuen Regelwerts gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu veranschlagen sei, was im Hinblick auf die Anhängigkeit des Verfahrens nach dem 31. Juli 2013 analog § 40 GKG unter Zugrundelegung des neuen, ab dem 1. August 2013 geltenden Regelwertes von 5.000 EUR insgesamt 30.000 EUR ausmachen würde, kann sich der Senat nicht anschließen.

    Der Senat folgt aus den bereits dargelegten Gründen nicht der Auffassung des 25. Senats (25 W (pat) 79/12 = GRUR-RR 2015, 229 - Gegenstandswert im Widerspruchs(beschwerde)verfahren, 25 W (pat) 16/10 = GRUR 2012, 1172, 25 W (pat) 510/11 = BlPMZ 2012, 421; 25 W (pat) 73/04 - GRUR 2007, 176 - Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren), die auch der 24. Senat teilt (24 W (pat) 25/14), dass bei unbenutzten angegriffenen Marken grundsätzlich der Regelwert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu verfünffachen sei, was im Hinblick auf die Anhängigkeit des Verfahrens nach dem 31. Juli 2013 analog § 40 GKG unter Zugrundelegung des ab dem 1. August 2013 geltenden Regelwertes von 5.000 EUR insgesamt 25.000 EUR ausmachen würde.

  • BPatG, 12.12.2016 - 26 W (pat) 35/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren"

    c) Der Auffassung des 25. Senats (25 W (pat) 79/12 = GRUR-RR 2015, 229 - Gegenstandswert im Widerspruchs(beschwerde)verfahren, 25 W (pat) 16/10 = GRUR 2012, 1172, 25 W (pat) 510/11 = BlPMZ 2012, 421; 25 W (pat) 73/04 - GRUR 2007, 176 - Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren), die auch der 24. Senat teilt (24 W (pat) 35/13, 24 W (pat) 25/14), dass bei unbenutzten angegriffenen Marken grundsätzlich der Regelwert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu verfünffachen sei, was im Hinblick auf die Anhängigkeit des vorliegenden Verfahrens nach dem 31. Juli 2013 analog § 40 GKG unter Zugrundelegung des ab dem 1. August 2013 geltenden Regelwertes von 5.000 EUR insgesamt 25.000 EUR ausmachen würde, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 50/14

    10 AZR 63/14

    bbb) Der Auffassung des 25. Senats (25 W (pat) 16/10 = GRUR 2012, 1172 - pjur; 25 W (pat) 25/11; Ströbele/Hacker/Knoll, MarkenG, 11. Aufl., § 71 Rdnr. 35), dass im Löschungsverfahren bei unbenutzten Marken der 6, 25-fache des alten bzw. der 6-fache Satz des neuen Regelwerts gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu veranschlagen sei, was im Hinblick auf die Anhängigkeit des Verfahrens nach dem 31. Juli 2013 analog § 40 GKG unter Zugrundelegung des neuen, ab dem 1. August 2013 geltenden Regelwertes von 5.000 EUR insgesamt 30.000 EUR ausmachen würde, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • BPatG, 14.12.2015 - 26 W (pat) 19/12

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Kostenentscheidung - zur

    cc) Der Auffassung des 25. Senats (25 W (pat) 79/12 = GRUR-RR 2015, 229 - Gegenstandswert im Widerspruchs(beschwerde)verfahren, 25 W (pat) 16/10 = GRUR 2012, 1172, 25 W (pat) 510/11 = BlPMZ 2012, 421; 25 W (pat) 73/04 - GRUR 2007, 176 - Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren), die auch der 24. Senat teilt (24 W (pat) 35/13, 24 W (pat) 25/14), dass bei unbenutzten angegriffenen Marken grundsätzlich der Regelwert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu verfünffachen sei, was im Hinblick auf die Anhängigkeit des Verfahrens vor dem 31. Juli 2013 analog § 40 GKG unter Zugrundelegung des bis zum 31. Juli 2013 geltenden Regelwertes von 4.000 EUR insgesamt 20.000 EUR ausmachen würde, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • BPatG, 13.08.2015 - 26 W (pat) 59/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Gegenstandswert - zur Zulässigkeit - zur Festsetzung

    cc) Der Auffassung des 25. Senats (25 W (pat) 79/12 = GRUR-RR 2015, 229   Gegenstandswert im Widerspruchs(beschwerde)verfahren, 25 W (pat) 16/10 = GRUR 2012, 1172, 25 W (pat) 510/11 = BlPMZ 2012, 421; 25 W (pat) 73/04 - GRUR 2007, 176   Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren), die auch der 24. Senat teilt (24 W (pat) 25/14), dass bei unbenutzten angegriffenen Marken grundsätzlich der Regelwert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu verfünffachen sei, was im Hinblick auf die Anhängigkeit des Verfahrens vor dem 31. Juli 2013 analog § 40 GKG unter Zugrundelegung des bis zum 31. Juli 2013 geltenden Regelwertes von 4.000 EUR insgesamt 20.000 EUR ausmachen würde, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • BPatG, 13.08.2015 - 26 W (pat) 34/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Gegenstandswert - zur Zulässigkeit - zur Festsetzung

    cc) Der Auffassung des 25. Senats (25 W (pat) 79/12 = GRUR-RR 2015, 229 - Gegenstandswert im Widerspruchs(beschwerde)verfahren, 25 W (pat) 16/10 = GRUR 2012, 1172, 25 W (pat) 510/11 = BlPMZ 2012, 421; 25 W (pat) 73/04 - GRUR 2007, 176 - Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren), die auch der 24. Senat teilt (24 W (pat) 25/14), dass bei unbenutzten angegriffenen Marken grundsätzlich der Regelwert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu verfünffachen sei, was im Hinblick auf die Anhängigkeit des Verfahrens vor dem 31. Juli 2013 analog § 40 GKG unter Zugrundelegung des bis zum 31. Juli 2013 geltenden Regelwertes von 4.000 EUR insgesamt 20.000 EUR ausmachen würde, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • BPatG, 17.01.2013 - 25 W (pat) 25/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "stilisierter viereckiger Tacho

    Der erkennende Senat hält bei Löschungsverfahren in Bezug auf unbenutzte Marken am Regelgegenstandswert von 25.000,-- Euro fest (s. auch Beschluss vom 8. Februar 2012, 25 W (pat) 16/10, GRUR 2012, 1172).
  • BPatG, 30.03.2017 - 26 W (pat) 529/16

    Grundsätze zur Festsetzung des Gegenstandswerts im Markenlöschungsverfahren

    c) Der Auffassung des 25. Senats (25 W (pat) 79/12 = GRUR-RR 2015, 229 - Gegenstandswert im Widerspruchs(beschwerde)verfahren, 25 W (pat) 16/10 = GRUR 2012, 1172, 25 W (pat) 510/11 = BlPMZ 2012, 421; 25 W (pat) 73/04 - GRUR 2007, 176 - Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren), die auch der 24. Senat bis zu seiner Auflösung zum 1. Januar 2017 geteilt hat (24 W (pat) 518/16, 24 W (pat) 35/13, 24 W (pat) 25/14), dass bei unbenutzten angegriffenen Marken grundsätzlich der Regelwert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu verfünffachen sei, was im Hinblick auf die Anhängigkeit des vorliegenden Verfahrens nach dem 31. Juli 2013 analog § 40 GKG unter Zugrundelegung des ab dem 1. August 2013 geltenden Regelwertes von 5.000 EUR insgesamt 25.000 EUR ausmachen würde, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • BPatG, 06.04.2016 - 26 W (pat) 50/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - "Ismaqua" -

  • BPatG, 17.01.2013 - 25 W (pat) 26/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "stilisierter Tacho (Bildmarke)"

  • BPatG, 12.08.2019 - 26 W (pat) 44/16
  • BPatG, 12.12.2016 - 26 W (pat) 536/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren"

  • BPatG, 19.03.2013 - 27 W (pat) 34/11
  • BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 517/11

    Markenbeschwerdeverfahren Istanbul Türk kahvesi (Wort-Bildmarke)/ TÜRK KAVEHSI

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Rechtsprechung
   BPatG, 31.03.2011 - 25 W (pat) 16/10   

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https://dejure.org/2011,26722
BPatG, 31.03.2011 - 25 W (pat) 16/10 (https://dejure.org/2011,26722)
BPatG, Entscheidung vom 31.03.2011 - 25 W (pat) 16/10 (https://dejure.org/2011,26722)
BPatG, Entscheidung vom 31. März 2011 - 25 W (pat) 16/10 (https://dejure.org/2011,26722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 50 Abs 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 14 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "pjur (Wort-Bild-Marke)" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - keine bösgläubige Markenanmeldung - Verbietungsrechte sind zentrales Element des Markenrechts - Markeninhaber handelt bei der Markenanmeldung ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag der Löschung einer Marke wegen mangelnder Unterscheidungskraft im Verkehr bzgl. des Wortzeichens "pjur" als Anlehnung an den deutschen Begriff "pur" bzw. an das das englische Wort "pure"; Zweckfremdes Einsetzen einer Marke als Mittel des Wettbewerbs unter ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "pjur (Wort-Bild-Marke)" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - keine bösgläubige Markenanmeldung - Verbietungsrechte sind zentrales Element des Markenrechts - Markeninhaber handelt bei der Markenanmeldung ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "pjur (Wort-Bild-Marke)" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - keine bösgläubige Markenanmeldung - Verbietungsrechte sind zentrales Element des Markenrechts - Markeninhaber handelt bei der Markenanmeldung ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "pjur (Wort-Bild-Marke)" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - keine bösgläubige Markenanmeldung - Verbietungsrechte sind zentrales Element des Markenrechts - Markeninhaber handelt bei der Markenanmeldung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 25 W (pat) 16/10
    Hierbei handelt es sich einmal um die Anmeldung sogenannter "Spekulationsmarken", d. h. Marken, welche der Anmelder nicht benutzen möchte, sondern allein mit dem Ziel schützen lassen möchte, um gutgläubige Dritte unter Druck zu setzen, ohne dass ein genereller Benutzungswille des Markenanmelders vorliegt (vgl. BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 RdNr. 539).

    Des weiteren hat der Bundesgerichtshof Bösgläubigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG bejaht, wenn Marken mit dem Ziel angemeldet werden, den erkannten schutzwürdigen Besitzstand eines Vorbenutzers zu stören oder den weiteren Gebrauch der vorbenutzten Bezeichnung durch den Vorbenutzer zu sperren (vgl. BGH GRUR 2008, 160, 161 - CORDARONE; BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; Ströbele in  Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 RdNr. 547).

    Danach ist Bösgläubigkeit anzunehmen, wenn der Anmelder zum allein maßgeblichen Zeitpunkt der Anmeldung der Marke (vgl. Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 RdNr. 528, § 50 RdNr. 7) die Marke zweckfremd als Mittel des Wettbewerbs einsetzen will (ständige Rechtsprechung: vgl. BGH GRUR 2005, 414, 417 - Russisches Schaumgebäck, BGH GRUR 2001, 242 - Classe E; vgl. auch Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 RdNr. 558 m. w. N.).

  • BPatG, 28.06.2010 - 30 W (pat) 519/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Pure Power" - keine Unterscheidungkraft

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 25 W (pat) 16/10
    Zwar spricht einiges für die Rechtsauffassung der Antragstellerin zur Unbegründetheit der Markenverletzung, da der Schutzumfang eines Zeichens wie "pjur", das sich an eine beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe annähert, im Verhältnis zu anderen Bezeichnungen besonderen Beschränkungen unterliegt, die sich in gleicher oder ähnlicher Weise an den beschreibenden oder freizuhaltenden Begriff annähern oder sogar rein beschreibende Sachangaben enthalten, wie dies bei den von der Antragstellerin verwendeten Zeichen "pure", "pure massageoil, "pure massageoil.com" der Fall sein dürfte (vgl. "Apotheke pur" (BPatG 30 W (pat) 011/06; "Pure" BPatG 24 W (pat) 009/09; "Pure Power" BPatG 30 W (pat) 519/10).
  • BPatG, 09.02.2010 - 24 W (pat) 9/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "PURE" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 25 W (pat) 16/10
    Zwar spricht einiges für die Rechtsauffassung der Antragstellerin zur Unbegründetheit der Markenverletzung, da der Schutzumfang eines Zeichens wie "pjur", das sich an eine beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe annähert, im Verhältnis zu anderen Bezeichnungen besonderen Beschränkungen unterliegt, die sich in gleicher oder ähnlicher Weise an den beschreibenden oder freizuhaltenden Begriff annähern oder sogar rein beschreibende Sachangaben enthalten, wie dies bei den von der Antragstellerin verwendeten Zeichen "pure", "pure massageoil, "pure massageoil.com" der Fall sein dürfte (vgl. "Apotheke pur" (BPatG 30 W (pat) 011/06; "Pure" BPatG 24 W (pat) 009/09; "Pure Power" BPatG 30 W (pat) 519/10).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 25 W (pat) 16/10
    Ein so weitreichender Schutz kann auch nicht mit der BGH-Entscheidung "HEITEC" (GRUR 2008, 803 (Tz. 22)) gemeint gewesen sein.
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 25 W (pat) 16/10
    Dabei ist die Annahme einer Bösgläubigkeit nicht allein durch den Nachweis eines eigenen Benutzungswillens des Anmelders ausgeschlossen, vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalles erforderlich (vgl. BGH GRUR 2008, 621, 624 (Nr. 32) AKADEMIKS; vgl. Ströbele in Hacker/Ströbele, MarkenG, 9. Aufl., § 8 RdNr. 558).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 25 W (pat) 16/10
    Des weiteren hat der Bundesgerichtshof Bösgläubigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG bejaht, wenn Marken mit dem Ziel angemeldet werden, den erkannten schutzwürdigen Besitzstand eines Vorbenutzers zu stören oder den weiteren Gebrauch der vorbenutzten Bezeichnung durch den Vorbenutzer zu sperren (vgl. BGH GRUR 2008, 160, 161 - CORDARONE; BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; Ströbele in  Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 RdNr. 547).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 25 W (pat) 16/10
    Danach ist Bösgläubigkeit anzunehmen, wenn der Anmelder zum allein maßgeblichen Zeitpunkt der Anmeldung der Marke (vgl. Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 RdNr. 528, § 50 RdNr. 7) die Marke zweckfremd als Mittel des Wettbewerbs einsetzen will (ständige Rechtsprechung: vgl. BGH GRUR 2005, 414, 417 - Russisches Schaumgebäck, BGH GRUR 2001, 242 - Classe E; vgl. auch Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 RdNr. 558 m. w. N.).
  • OLG Köln, 19.05.2010 - 6 U 186/09

    Verwechlsungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 25 W (pat) 16/10
    Die Antragstellerin war den Markeninhaberinnen auch in dem anschließenden Verletzungsprozess zur Hauptsache vor dem Landgericht Köln und sodann vor dem Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 19. Mai 2010, Az.: 6 U 186/09) unterlegen.
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