Rechtsprechung
BPatG, 26.10.2007 - 25 W (pat) 169/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 26.10.2007 - 25 W (pat) 169/05
(EuGH GRUR 2004, 680 Rdn. 39 - Biomild).Eine Schutzfähigkeit kommt in solchen Fällen im allgemeinen nur dann in Betracht, wenn aufgrund einer ungewöhnlichen Änderung, insbesondere syntaktischer oder semantischer Art, ein merklicher Unterschied zwischen der Neuschöpfung und der bloßen Summe der Bestandteile besteht und die Wortkombination in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen einen Eindruck erweckt, der hinreichend weit von dem abweicht, der bei bloßer Zusammenstellung der ihren Bestandteilen zu entnehmenden Angaben entsteht und somit über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht (EuGH GRUR 2004, 680 Rdn. 41 - Biomild).
- BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 26.10.2007 - 25 W (pat) 169/05
Die angemeldete Bezeichnung ist insoweit weder unklar noch mehrdeutig (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 "Bücher für eine bessere Welt"). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 26.10.2007 - 25 W (pat) 169/05
Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungs mittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2003, 58 COMPANYLINE - zur GMV). - EuGH, 19.09.2002 - C-104/00
DKV / HABM
Auszug aus BPatG, 26.10.2007 - 25 W (pat) 169/05
Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungs mittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2003, 58 COMPANYLINE - zur GMV).
- BPatG, 12.12.2007 - 29 W (pat) 134/05
My World
Dabei geht der erkennende Senat in Übereinstimmung mit den anderen Senaten des Bundespatentgerichts (vgl. u. a. 32 W (pat) 21/06 - New Beauty; 32 W (pat) 47/06 - healthy living; 25 W (pat) 169/05 - RECHTLEGAL) davon aus, dass Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG die einer Marke innewohnende konkrete Eignung ist, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (…vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517, Rn. 40 - Linde, Winward und Rado;… GRUR 2006, 233, 235, Rn. 45 - Standbeutel; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice;… GRUR 2006, 850, 854, Rn. 18, 19 - FUSSBALL WM 2006)."cool edition" (BPatG, Beschluss v. 2.10.2007 - 24 W (pat) 121/06 und 122/06; "backWERK" (BPatG, Beschluss v. 24.05.2007 - 25 W (pat) 121/05); "Cleverle" (BPatG, Beschluss v. 8.1. 2008 - 33 W (pat) 117/06) Derselbe Prüfungsansatz kommt auch in weiteren Verfahren zum Tragen, wie z. B. "egovKommune" (BPatG, Beschluss v. 28.06.2007 - 25 W (pat) 51/059); "RECHTLEGAL" (BPatG, Beschluss v. 26.10.2007 - 25 W (pat) 169/05), "Biofriends" (BPatG, Beschluss v. 4.07.2007 - 28 W(pat) 100/06) und "FineLine" (BPatG, Beschluss v. 5.12.2007 28 W (pat) 67/07).