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   BPatG, 22.12.2009 - 25 W (pat) 224/03   

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https://dejure.org/2009,24414
BPatG, 22.12.2009 - 25 W (pat) 224/03 (https://dejure.org/2009,24414)
BPatG, Entscheidung vom 22.12.2009 - 25 W (pat) 224/03 (https://dejure.org/2009,24414)
BPatG, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 25 W (pat) 224/03 (https://dejure.org/2009,24414)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 50 Abs. 1; 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG
    Eine Marke, die mit dem Ziel der Blockade bzw. Lizenzierung an Dritte eingetragen wird, kann gelöscht werden

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Auszug aus BPatG, 22.12.2009 - 25 W (pat) 224/03
    Auf die -zugelassene -Rechtsbeschwerde der Antragstellerin hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 2. April 2009 (I ZB 8/06) den Beschluss des Bundespatentgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Die zulässige Beschwerde hat auf der Grundlage der vom Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 2. April 2009 (I ZB 8/06) dargelegten Rechtsauffassung, an die der Senat gemäß § 89 Abs. 4 Satz 2 MarkenG gebunden ist, Erfolg.

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 22.12.2009 - 25 W (pat) 224/03
    Auch die Entscheidung des EuGH C-529/07 -L... führe zu keiner anderen Beurteilung, da auch die Auslegung des aus der Markenrechtslinie stammenden Begriffs der Bösgläubigkeit durch den EuGH die umfassende Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und aller erheblichen Faktoren fordere.

    Der EuGH hat in der Entscheidung C-529/07 -L... zur Auslegung des Begriffs der Bösgläubigkeit bereits Stellung genommen.

  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus BPatG, 22.12.2009 - 25 W (pat) 224/03
    Ist das Tatbestandsmerkmal "bösgläubig" in Art. 3 Abs. 2 lit. d RL Nr. 89/104/EG dahingehend auszulegen, dass es bösgläubig ist, wenn ein Dritter eine nationale Marke in einem Mitgliedstaat der EU für Arzneimittel angemeldet und zur Eintragung bringt, die identisch mit der von einem Arzneimittelhersteller in einem anderen Mitgliedstaat der EU eingetragenen, prioritätsälteren Marke für Arzneimittel ist, sofern sich ein Parallelimporteur dieses Arzneimittels wegen der nationalen Marke des Dritten auf die hierdurch objektiv bestehende Zwangslage zur Durchführung der Umkennzeichnung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache C-379/97 (U...) berufen kann.".
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Auszug aus BPatG, 22.12.2009 - 25 W (pat) 224/03
    Soweit die Beschwerdegegnerin meint, es handle sich vorliegend um eine grundsätzliche Rechtsfrage, nämlich dass es keinen Unterschied machen könne, ob ein Parallelimporteur die Marke anmelde oder eine Markenagentur, und dass die Entscheidung des BGH seiner Entscheidung in BGHZ 173, 230 CORDARONE widerspreche, ist -abgesehen davon, dass die jeweiligen Sachverhalte nicht identisch sind -zu berücksichtigen, dass der Bundesgerichtshof in der vorliegenden Sache zu der von der Beschwerdegegnerin gestellten Frage bereits abschließend Stellung genommen hat, nämlich dahingehend, dass der Unternehmensgegenstand des Anmelders eine Rolle spielen kann.
  • BGH, 05.10.2006 - I ZB 86/05

    Farbmarke gelb/grün II

    Auszug aus BPatG, 22.12.2009 - 25 W (pat) 224/03
    Es sind hier keine relevanten Umstände erkennbar, die der Bundesgerichtshof nicht bereits berücksichtigt hat und die Bindungswirkung des § 89 Abs. 4 Satz 2 MarkenG aufgrund höherrangigen Rechts entfallen lassen könnten (vgl. BGH GRUR 2007, 55 Farbmarke gelb/grün II).
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Rechtsprechung
   BPatG, 17.01.2006 - 25 W (pat) 224/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,33153
BPatG, 17.01.2006 - 25 W (pat) 224/03 (https://dejure.org/2006,33153)
BPatG, Entscheidung vom 17.01.2006 - 25 W (pat) 224/03 (https://dejure.org/2006,33153)
BPatG, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 25 W (pat) 224/03 (https://dejure.org/2006,33153)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus BPatG, 17.01.2006 - 25 W (pat) 224/03
    Unter Umständen kann der Parallelimporteur sogar gegen den Hersteller einen Anspruch auf Markenersetzung haben (EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn), z. B. wenn nicht der Hersteller, sondern ein Dritter im Inland die Markenrechte inne hat (BGH GRUR 2002, 1059 Zantac/Zantic).

    Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beschwerdegegnerin die Marke angemeldet hat, um einen Parallelimporteur - etwa entsprechend einer Absprache - in eine solche Zwangslage zu bringen, dass dieser berechtigt wäre, für die parallelimportierten Waren die Marke "Stilnox" der Beschwerdeführerin zu benutzen (entsprechend der EuGH-Entscheidung Pharmacia & Upjohn; WRP 1999, 1264, vgl. auch BGH GRUR 2002, 1059 Zantac/Zantic; Ströbele/Hacker, Markengesetz 7. Aufl. § 24 Rdn. 110 ff. zur Markenersetzung) und auf diese Weise am Markterfolg der Beschwerdeführerin mit dem Produkt "Stilnox" teilzuhaben oder mittelbar Parallelimporteure dazu zu zwingen, Lizenzverträge einzugehen oder ein Entgelt zu zahlen, wenn diese im Inland für die Waren die Kennzeichnung verwenden wollen, welche die Beschwerdeführerin im Ausland verwendet.

    Weder das Geschäftsprinzip, Marken anzumelden, die im Inland nicht geschützt sind und im Ausland von einem anderen benutzt werden, noch der zeitliche Rahmen der vorliegenden wie auch weiterer Anmeldungen, welcher nach Erlass der EuGH-Entscheidung Pharmacia & Upjohn (WRP 1999, 1264) liegt, lassen hinreichend erkennen, ob die Marken tatsächlich bösgläubig als Sperr- und Behinderungsmarken angemeldet wurden.

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus BPatG, 17.01.2006 - 25 W (pat) 224/03
    Von einer bösgläubigen Markenanmeldung ist auszugehen, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig ist (vgl. BGH GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance; GRUR 1998, 412, - Analgin; GRUR 1998, 1034, - Makalu; GRUR 2000, 1032, - EQUI 2000; GRUR 2003, 428, - BIG BERTHA).

    Der Anmelder eines Kennzeichens handelt nicht einmal dann zwangsläufig unlauter, wenn er weiß, dass ein anderer dasselbe Zeichen für gleiche Waren im Inland benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben, sondern es müssen auf Seiten des Anmelders besondere Umstände vorliegen, welche die Erwirkung der Zeicheneintragung als sittenwidrig im Sinne der genannten Vorschriften erscheinen lassen (vgl. BGH GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance).

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/99

    "Zantac/Zantic"; Erforderlichkeit einer Markenersetzung beim Parallelimport von

    Auszug aus BPatG, 17.01.2006 - 25 W (pat) 224/03
    Unter Umständen kann der Parallelimporteur sogar gegen den Hersteller einen Anspruch auf Markenersetzung haben (EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn), z. B. wenn nicht der Hersteller, sondern ein Dritter im Inland die Markenrechte inne hat (BGH GRUR 2002, 1059 Zantac/Zantic).

    Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beschwerdegegnerin die Marke angemeldet hat, um einen Parallelimporteur - etwa entsprechend einer Absprache - in eine solche Zwangslage zu bringen, dass dieser berechtigt wäre, für die parallelimportierten Waren die Marke "Stilnox" der Beschwerdeführerin zu benutzen (entsprechend der EuGH-Entscheidung Pharmacia & Upjohn; WRP 1999, 1264, vgl. auch BGH GRUR 2002, 1059 Zantac/Zantic; Ströbele/Hacker, Markengesetz 7. Aufl. § 24 Rdn. 110 ff. zur Markenersetzung) und auf diese Weise am Markterfolg der Beschwerdeführerin mit dem Produkt "Stilnox" teilzuhaben oder mittelbar Parallelimporteure dazu zu zwingen, Lizenzverträge einzugehen oder ein Entgelt zu zahlen, wenn diese im Inland für die Waren die Kennzeichnung verwenden wollen, welche die Beschwerdeführerin im Ausland verwendet.

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus BPatG, 17.01.2006 - 25 W (pat) 224/03
    Von einer bösgläubigen Markenanmeldung ist auszugehen, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig ist (vgl. BGH GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance; GRUR 1998, 412, - Analgin; GRUR 1998, 1034, - Makalu; GRUR 2000, 1032, - EQUI 2000; GRUR 2003, 428, - BIG BERTHA).

    Ein bösgläubiger Markenerwerb kann darin liegen, dass der Anmelder in Kenntnis eines im Inland bestehenden schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne rechtfertigenden Grund die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren anmeldet, mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den weiteren Gebrauch der Marke zu sperren (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl. § 50 Rdn. 15).

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus BPatG, 17.01.2006 - 25 W (pat) 224/03
    Eine entsprechende Differenzierung hat auch der Bundesgerichtshof in der "Classe E"-Entscheidung (GRUR 2001, 242) vorgenommen.
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus BPatG, 17.01.2006 - 25 W (pat) 224/03
    Von einer bösgläubigen Markenanmeldung ist auszugehen, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig ist (vgl. BGH GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance; GRUR 1998, 412, - Analgin; GRUR 1998, 1034, - Makalu; GRUR 2000, 1032, - EQUI 2000; GRUR 2003, 428, - BIG BERTHA).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus BPatG, 17.01.2006 - 25 W (pat) 224/03
    Daher ist auch die von der Beschwerdeführerin in der mündlichen Verhandlung als am "einschlägigsten" genannte Entscheidung (BGH GRUR 2005, 414 - "Russisches Schaumgebäck") mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus BPatG, 17.01.2006 - 25 W (pat) 224/03
    Von einer bösgläubigen Markenanmeldung ist auszugehen, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig ist (vgl. BGH GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance; GRUR 1998, 412, - Analgin; GRUR 1998, 1034, - Makalu; GRUR 2000, 1032, - EQUI 2000; GRUR 2003, 428, - BIG BERTHA).
  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95

    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

    Auszug aus BPatG, 17.01.2006 - 25 W (pat) 224/03
    Von einer bösgläubigen Markenanmeldung ist auszugehen, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig ist (vgl. BGH GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance; GRUR 1998, 412, - Analgin; GRUR 1998, 1034, - Makalu; GRUR 2000, 1032, - EQUI 2000; GRUR 2003, 428, - BIG BERTHA).
  • EuGH, 01.07.1999 - C-173/98

    Sebago und Maison Dubois

    Auszug aus BPatG, 17.01.2006 - 25 W (pat) 224/03
    selbst bei bestehendem inländischen Markenrecht des Herstellers im Hinblick auf die Erschöpfung des Markenrechts möglich, wenn die Waren unter dieser Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung in der Gemeinschaft bzw. im EWR in den Verkehr gebracht wurden (EuGH GRUR Int. 1999, 870, 872 - Sabega).
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