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   BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 23/09   

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BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 23/09 (https://dejure.org/2009,27092)
BPatG, Entscheidung vom 13.10.2009 - 25 W (pat) 23/09 (https://dejure.org/2009,27092)
BPatG, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 25 W (pat) 23/09 (https://dejure.org/2009,27092)
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  • BPatG, 09.01.2002 - 32 W (pat) 265/00
    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 23/09
    Auch sei der Bezeichnung "Maccaroni" in der Entscheidung 32 W (pat) 265/00 Unterscheidungskraft zugesprochen worden.

    Auch die Entscheidung 32 W (pat) 265/00 führt hier zu keinem anderen Ergebnis.

    Es handelt sich hierbei auch um Rechtsprechung insbesondere des EuGH und des BGH, die nach der Entscheidung 32 W (pat) 265/00 ergangen ist, so dass auch zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht erforderlich ist (§ 83 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 23/09
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 -"Cityservice"; GRUR 2004, 683, 684 -"Farbige Arzneimittelkapsel"; GRUR 2006, 850, 854 -Tz. 18 -"FUSS-BALL WM 2006"; EuGH GRUR 2004, 674 -"Postkantoor").

    Nur soweit ein Zeichen zur Erfüllung der Herkunftsfunktion geeignet ist, besteht eine Rechtfertigung dafür, die allgemeine Wettbewerbsfreiheit dadurch einzuschränken, dass die betreffende Angabe der ungehinderten Verwendung vorenthalten und zugunsten eines einzelnen monopolisiert wird (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604, 607 Tz. 51 -"Libertel"; GRUR 2004, 674, 677 Tz. 68 -"Postkantoor").

    Ausgehend davon ist nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH wie auch des BGH Unterscheidungskraft nicht nur solchen Angaben abzusprechen, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen; vielmehr kann diese auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 -"Postkantoor"; GRUR 2004, 680 -"Biomild").

  • BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02

    Farbige Arzneimittelkapsel

    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 23/09
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 -"Cityservice"; GRUR 2004, 683, 684 -"Farbige Arzneimittelkapsel"; GRUR 2006, 850, 854 -Tz. 18 -"FUSS-BALL WM 2006"; EuGH GRUR 2004, 674 -"Postkantoor").
  • BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 22/09

    "Tortellini" nicht als Marke für Süsswaren schutzfähig

    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 23/09
    Dazu gehören auch Formen von Lebensund Nahrungsmitteln aus anderen Bereichen wie Backwaren (z. B. Brezeln), Beilagen (Fritten) und auch Teigwaren (Spaghetti), wie dies die in der am 3. September 2009 verhandelten Parallelsache 25 W (pat) 22/09 -Tortellini an die Vertreter der Beschwerdeführerin übergebenen Warenabbildungen zeigen.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 23/09
    Ausgehend davon ist nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH wie auch des BGH Unterscheidungskraft nicht nur solchen Angaben abzusprechen, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen; vielmehr kann diese auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 -"Postkantoor"; GRUR 2004, 680 -"Biomild").
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 23/09
    Nur soweit ein Zeichen zur Erfüllung der Herkunftsfunktion geeignet ist, besteht eine Rechtfertigung dafür, die allgemeine Wettbewerbsfreiheit dadurch einzuschränken, dass die betreffende Angabe der ungehinderten Verwendung vorenthalten und zugunsten eines einzelnen monopolisiert wird (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604, 607 Tz. 51 -"Libertel"; GRUR 2004, 674, 677 Tz. 68 -"Postkantoor").
  • BGH, 04.12.2003 - I ZB 38/00

    "Käse in Blütenform"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftsnachweis;

    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 23/09
    Bei Lebens-, Genussund Arzneimitteln, die regelmäßig in bestimmten Grundformen produziert und vertrieben werden, kann eine sich von solchen Grundformen erheblich unterscheidende Produktgestaltung im Einzelfall ggf. als betrieblicher Herkunftshinweis bewertet werden (vgl. BGH GRUR 2004, 329, 330 Käse in Blütenform).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 23/09
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 -"Cityservice"; GRUR 2004, 683, 684 -"Farbige Arzneimittelkapsel"; GRUR 2006, 850, 854 -Tz. 18 -"FUSS-BALL WM 2006"; EuGH GRUR 2004, 674 -"Postkantoor").
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 23/09
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 -"Cityservice"; GRUR 2004, 683, 684 -"Farbige Arzneimittelkapsel"; GRUR 2006, 850, 854 -Tz. 18 -"FUSS-BALL WM 2006"; EuGH GRUR 2004, 674 -"Postkantoor").
  • EuG, 30.04.2003 - T-324/01

    Axions und Belce / HABM (Forme de cigare de couleur brune)

    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 23/09
    Allerdings muss berücksichtigt werden, dass in einzelnen Lebensmittelbereichen eine erhebliche Formenvielfalt existieren kann, von der sich die angemeldete Marke deutlich unterscheiden muss (vgl. EuG GRUR Int. 2003, 944, 946 Zigarrenform; HABM-BK GRUR-RR 2005, 187, 188 Schirmchenform für den Bereich der Süßwaren).
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