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   BPatG, 08.09.2008 - 25 W (pat) 26/07   

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BPatG, 08.09.2008 - 25 W (pat) 26/07 (https://dejure.org/2008,20592)
BPatG, Entscheidung vom 08.09.2008 - 25 W (pat) 26/07 (https://dejure.org/2008,20592)
BPatG, Entscheidung vom 08. September 2008 - 25 W (pat) 26/07 (https://dejure.org/2008,20592)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 08.09.2008 - 25 W (pat) 26/07
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).

    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

    Der EuGH hat allerdings klargestellt, dass eine Unterscheidungskraft auch nicht beschreibenden Angaben fehlen kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 08.09.2008 - 25 W (pat) 26/07
    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

    Der EuGH hat allerdings klargestellt, dass eine Unterscheidungskraft auch nicht beschreibenden Angaben fehlen kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 08.09.2008 - 25 W (pat) 26/07
    Teilweise beruhen die von der Anmelderin genannten Eintragungen auf einer früheren Entscheidungspraxis, bei der Angaben, die nicht unmittelbar beschreibend sind, vom Bundesgerichtshof in aller Regel auch als unterscheidungskräftig angesehen worden sind, insbesondere wenn es sich um fremdsprachliche Ausdrücke handelte (BGH GRUR 1999, 1089 - YES).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 08.09.2008 - 25 W (pat) 26/07
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).
  • BPatG, 09.12.2014 - 27 W (pat) 24/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Qui" - werbemäßige Aussprache - keine

    Angesichts vielfältiger Ansprache, an die das angesprochene allgemeine Publikum in diesem Zusammenhang gewöhnt ist, liegt das Verständnis des Zeichens als unmittelbar fassbares Mittel bloßer Kundenakquisition, die unter Bezugnahme auf den französischen Kulturkreis auf die registrierten Bekleidungs- bzw. Schuhwaren hinweist, nahe (vgl. BPatG, Beschluss vom 8. September 2008 -25 W (pat) 26/07 - Bildzeichen "JA"; aufgrund spezifischer Warenlage anders für "SI", Beschluss vom 3. August 1998 - 30 W (pat) 71/97).

    Die Rechtsauffassung, dass hierin eine über das reine Wortverständnis hinausgehende Aussage liege, die es verbietet, dem Zeichen jede Unterscheidungskraft abzusprechen, dürfte keinen Bestand mehr haben (vgl. BGH GRUR 2009, 949 Rn. 27 - MyWorld; GRUR 2010, 640 Rn. 11, 13 - hey!; BPatG, Beschluss vom 8. September 2008 - 25 W (pat) 26/07 - Bildzeichen "JA").

  • BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 64/08
    Durch ihre Bedeutungsvielfalt unterscheide sich die angemeldete Marke von der zurückgewiesenen Markenanmeldung "JA" (vgl. BPatG 25 W (pat) 26/07).
  • BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 65/08

    "hey!" nicht als Marke für Design von Homepages und Webseiten eintragungsfähig

    Durch ihre Bedeutungsvielfalt unterscheide sich die angemeldete Marke von der zurückgewiesenen Markenanmeldung "JA" (vgl. BPatG 25 W (pat) 26/07).
  • BPatG, 19.10.2011 - 29 W (pat) 14/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Der überraschende Teil Bayerns" - keine

    Sie enthält als bloßer Werbespruch nur eine allgemeine Anpreisung (vgl. BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; a. a. O., 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 - Bar jeder Vernunft; BPatG 25 W (pat) 26/07 - JA; 30 W (pat) 33/08 - ...weil Nähe zählt; 25 W (pat) 74/08 - Hilft weniger zu essen).
  • BPatG, 19.10.2011 - 29 W (pat) 550/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Liebt Euch günstiger" - keine Unterscheidungskraft

    Im Übrigen begründet die bloße Tatsache, dass ein Slogan keine die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen unmittelbar beschreibende Bezeichnung darstellt, noch nicht seine Unterscheidungskraft, zumal Werbesprüche ohnehin in der Regel weniger konkret beschreibende Aussagen, sondern eher allgemeine Anpreisungen enthalten (BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; a. a. O., 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 - Bar jeder Vernunft; BPatG 25 W (pat) 26/07 - JA; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdnr. 144 m. w. N.).
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