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   BPatG, 15.01.2009 - 25 W (pat) 26/08   

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BPatG, 15.01.2009 - 25 W (pat) 26/08 (https://dejure.org/2009,29865)
BPatG, Entscheidung vom 15.01.2009 - 25 W (pat) 26/08 (https://dejure.org/2009,29865)
BPatG, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 25 W (pat) 26/08 (https://dejure.org/2009,29865)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 15.01.2009 - 25 W (pat) 26/08
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Bezeichnungen, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, - Postkantoor).

    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 15.01.2009 - 25 W (pat) 26/08
    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

    Unabhängig von der Frage, ob diese Zeichen zum Eintragungszeitpunkt im Jahr 2003 zu Recht als schutzfähig angesehen wurden, ist jedenfalls die vorliegende Wortfolge unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung, wonach auch die Kombination zweier schutzunfähiger Bezeichnungen nicht eingetragen werden kann, wenn sie sich in einer bloßen Aneinanderreihung der beschreibenden Angaben erschöpft, nicht unterscheidungskräftig (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 -BIOMILD).

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 15.01.2009 - 25 W (pat) 26/08
    Die vorliegende Reihenfolge der Wörter ist daher nicht ungewöhnlich und begründet keine Unterscheidungskraft (vgl. auch BGH GRUR 2004, 778 -URLAUB DIREKT).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 15.01.2009 - 25 W (pat) 26/08
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 15.01.2009 - 25 W (pat) 26/08
    Darüber hinaus führt Mehrdeutigkeit einer Bezeichnung für sich allein noch nicht zur Schutzfähigkeit (EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT).
  • BPatG, 25.02.2021 - 30 W (pat) 2/18
    Beides führt allein nicht von einem sachbegrifflichen Verständnis weg (vgl. BPatG 25 W (pat) 26/08 vom 15. Januar 2009 - STROM SMART, BeckRS 2009, 9133 unter Bezugnahme auf BGH GRUR 2004, 778 - URLAUB DIREKT).
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