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   BPatG, 26.03.2009 - 25 W (pat) 28/07   

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BPatG, 26.03.2009 - 25 W (pat) 28/07 (https://dejure.org/2009,20138)
BPatG, Entscheidung vom 26.03.2009 - 25 W (pat) 28/07 (https://dejure.org/2009,20138)
BPatG, Entscheidung vom 26. März 2009 - 25 W (pat) 28/07 (https://dejure.org/2009,20138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Begriff "iFinder" als Marke für EDV-Bereich nicht eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mangels Unterscheidungskraft "iFinder" als Marke für EDV-Bereich nicht eintragungsfähig

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 25 W (pat) 28/07
    Denn in einer bloßen Sachangabe sieht der Verkehr keinen Hinweis auf die Herkunft der betreffenden Ware aus einem bestimmten Betrieb (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2008, 1093, 1094 Tz. 15 -Marlene-Dietrich-Bildnis).

    In Bezug auf diese liegt daher ein Eintragungshindernis bereits dann vor, wenn ein Schutzhindernis hinsichtlich einzelner unter den Oberbegriff fallender Waren und/oder Dienstleistungen anzunehmen ist (vgl. BGH, GRUR 2002, 261 -AC; GRUR 2006, 850, 856 Tz. 36 -FUSSBALL WM 2006).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 25 W (pat) 28/07
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 -Postkantoor).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und des BGH neben Zeichen, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 -Postkantoor), vor allem auch solche, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und sich damit in einer beschreibenden Sachangabe erschöpfen.

  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 25 W (pat) 28/07
    Denn in einer bloßen Sachangabe sieht der Verkehr keinen Hinweis auf die Herkunft der betreffenden Ware aus einem bestimmten Betrieb (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2008, 1093, 1094 Tz. 15 -Marlene-Dietrich-Bildnis).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 25 W (pat) 28/07
    Sie ist weder mehrdeutig noch begrifflich unbestimmt -wobei in rechtlicher Hinsicht für die Annahme eines Schutzhindernisses sogar ausreicht, dass lediglich eine der Bedeutungen für die beanspruchten Waren/Dienstleistungen beschreibenden Charakter hat (EuGH, GRUR 2004, 146 Tz. 33 -DOUBLE-MINT, GRUR 2004, 222 -BIOMILD; BGH, GRUR 2008, 397, 398 Tz. 15 -SPA II) -, sondern beschreibt in jeder ihrer Bedeutungsmöglichkeiten den Verwendungsund Bestimmungszweck oder den (thematischen) Inhalt der Waren bzw. den Gegenstand oder den Inhalt der Dienstleistungen treffend und verständlich.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 25 W (pat) 28/07
    Voraussetzung hierfür wäre aber, dass ein merklicher und schutzbegründender Unterschied zwischen der Kombination und der bloßen Summe ihrer Bestandteile besteht (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 Nr. 39 bis 41 -BIOMILD).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 25 W (pat) 28/07
    In Bezug auf diese liegt daher ein Eintragungshindernis bereits dann vor, wenn ein Schutzhindernis hinsichtlich einzelner unter den Oberbegriff fallender Waren und/oder Dienstleistungen anzunehmen ist (vgl. BGH, GRUR 2002, 261 -AC; GRUR 2006, 850, 856 Tz. 36 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 25 W (pat) 28/07
    Voreintragungen selbst identischer Marken führen weder für sich, noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung der über die Eintragung entscheidenden Stellen, da es sich dabei nicht um eine Ermessens-, sondern um eine Rechtsfrage handelt (EuGH GRUR 2004, 428, Nr. 63 -Henkel; BGH BlPMZ 1998, 248 -Today; BPatG GRUR 2007, 333 -Papaya; BPatG BlPMZ 2007, 236 -CASH-FLOW).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 25 W (pat) 28/07
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 -Postkantoor).
  • BPatG, 25.09.2003 - 25 W (pat) 249/02
    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 25 W (pat) 28/07
    Der vorangestellte Vokal "i" lässt sich im EDV-/IT-Bereich als Abkürzung für "Internet" in Akronymen wie 'IA' (Internet Application'), 'IMAP' ('Internet Message Access Protocol') und 'ISP' (Internet Service Provider') nachweisen (vgl. dazu HABM PAVIS PROMA R 0149/05-2 v. 6. Oktober 2005 -IPHONE; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 249/02 -ifinance.de), so dass der Verkehr die Kombination dieses Buchstabens mit dem Begriff "Finder" i. S. von "Internet-Finder", d. h. als Vorrichtung/Programm, welche ein zielgerichtetes Auffinden im Internet ermöglichen soll, verstehen wird.
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 25 W (pat) 28/07
    Voreintragungen selbst identischer Marken führen weder für sich, noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung der über die Eintragung entscheidenden Stellen, da es sich dabei nicht um eine Ermessens-, sondern um eine Rechtsfrage handelt (EuGH GRUR 2004, 428, Nr. 63 -Henkel; BGH BlPMZ 1998, 248 -Today; BPatG GRUR 2007, 333 -Papaya; BPatG BlPMZ 2007, 236 -CASH-FLOW).
  • BPatG, 19.04.1999 - 30 W (pat) 239/98
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

  • BPatG, 11.01.2011 - 33 W (pat) 130/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "iFINANCE" - Freihaltungsbedürfnis -

    Er könne auch für das englische Personalpronomen "I" (Ich) stehen (BPatG, 25 W (pat) 28/07-- iFinder ).

    Wenngleich es sich bei dem Buchstaben "i" nicht um eine offizielle Abkürzung für das Internet handelt, belegen die zahlreichen Beispiele gleichwohl, dass der angesprochene Verkehr in der Lage ist, dem Einzelbuchstaben "i" in Zusammenhang mit bestimmten Waren oder Dienstleistungen einen Hinweis auf das Internet zu entnehmen (ebenso: BPatG 25 W (pat) 28/07 - iFinder ).

    Dementsprechend hat das Bundespatentgericht in der Entscheidung " iFinder " auch eine entsprechende Bedeutung des Buchstabens "i" für Waren der Klasse 16 (Druckereierzeugnisse) und Dienstleistungen der Klasse 41 (Herausgabe von Texten etc.) angenommen (BPatG 25 W (pat) 28/07 - iFinder ; vgl. auch BPatG 25 W (pat) 249/02 i finance .de), obwohl diese nicht als klassische Internet- oder EDV-Produkte einzuordnen sind.

    Soweit die Anmelderin auf Voreintragungen Bezug nimmt, ist darauf hinzuweisen, dass es mehrere richterliche Entscheidungen gibt, die eine beschreibende Bedeutung ähnlich gebildeter Wortzeichen mit dem vorgestellten Buchstaben "i" annehmen (BPatG 25 W (pat) 28/07 - iFinder ; BPatG 25 W (pat) 249/02 - ifinance .de; HABM R0149/05-2 - iPhone).

  • BPatG, 19.11.2015 - 30 W (pat) 508/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "iGLUE (Wort-Bild-Marke)/iGLUE

    Ein Verständnis als (englische) Abkürzung für "intelligent" wird ebenso vertreten (vgl. HABM PAVIS PROMA, R0660/07-1, 14.2.2008, "I-player"; offengelassen in BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 24. Mai 2006, 25 W (pat) 28/07 - "iFinder"), während die von der Beschwerdeführerin weiterhin vorgebrachten Bedeutungen als Abkürzung für "innovativ" und "interessant" lexikalisch für keine der beiden Sprachen nachweisbar sind und sich auch im Übrigen nicht belegen lassen.

    So wurde dem Einzelbuchstaben "i" in der Rechtsprechung durchaus schon der Begriffsgehalt einer waren- und dienstleistungsbeschreibenden Angabe zugemessen, wobei sich diese Annahme indes zunächst auf den EDV-/IT-Bereich und die Bedeutung von "i" als Abkürzung für "Internet" (siehe ausführlich BPatG, Beschl. v. 24. Mai 2006, 25 W (pat) 28/07 "iFinder"; vgl. auch EuG, 16.12.2010 - T-0161/09 - "ilink"; aA BPatG, Beschl. v. 8.10.2013, 27 W (pat) 553/13, "idays") oder aber auf die Bedeutung von "i" als Abkürzung für "Information" (BPatG, Beschl. v. 12. Mai 2003 - 30 W (pat) 97/02 - "i") bezog.

  • BPatG, 25.08.2022 - 30 W (pat) 46/20
    Ein Verständnis als (englische) Abkürzung für "intelligent" wird ebenso vertreten (vgl. HABM PAVIS PROMA, R0660/07-1, 14.2.2008, "I-player"; offengelassen in BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 24. Mai 2006, 25 W (pat) 28/07 - "iFinder").

    So wurde dem Einzelbuchstaben "i" in der Rechtsprechung durchaus schon der Begriffsgehalt einer waren- und dienstleistungsbeschreibenden Angabe zugemessen, wobei sich diese Annahme indes zunächst auf den EDV-/IT-Bereich und die Bedeutung von "i" als Abkürzung für "Internet"  (siehe ausführlich BPatG, Beschl. v. 24. Mai 2006, 25 W (pat) 28/07 "iFinder"; vgl. auch EuG, 16.12.2010 - T-0161/09 - "ilink"; aA BPatG, Beschl. v. 8.10.2013, 27 W (pat) 553/13, "idays") oder aber auf die Bedeutung von "i" als Abkürzung für "Information" (BPatG, Beschl. v. 12. Mai 2003 - 30 W (pat) 97/02 - "i") bezog.

  • BPatG, 10.12.2015 - 30 W (pat) 514/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "iComfort" - Unterscheidungskraft - kein

    Ausgehend hiervon lässt sich auch die amtsseitig zitierte Rechtsprechung (EuG, Urt. v. 16. Dezember 2010, T 161/09 - "ilink", juris ; BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 11. Januar 2011, 33 W (pat) 130/09 - "iFINANCE" (Bl. 23 VA); BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 26. Januar 2011, 26 W (pat) 508/10 - "i.store" (Bl. 25 VA); HABM PAVIS PROMA R 1173/12-2, 14. Mai 2013 - "i-area" (Bl. 26 VA); vgl. etwa auch BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 24. Mai 2006, 25 W (pat) 28/07 - "iFinder") nicht unbesehen auf den vorliegenden Fall - und die hier betroffenen Waren der Klasse 9 - übertragen.
  • BPatG, 24.01.2013 - 30 W (pat) 521/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "IPERFUMER" - Unterscheidungskraft - kein

    Abgesehen davon lasse der Buchstabe "I" gemäß der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts nicht per se auf die Abkürzung des Wortes "Internet" schließen, vielmehr setze dies seine Verwendung als Kleinbuchstabe "i" voraus (BPatG 25 W (pat) 28/07 - iFinder; 33 W (pat) 130/09 - iFINANCE; 26 W (pat) 23/10 - iNanny; HABM R 01494/06-1 - iDesigner).
  • BPatG, 29.10.2019 - 29 W (pat) 513/18
    üblich ist (BPatG, Beschluss vom 19.04.1999, 30 W (pat) 239/98 - SAT-Finder; Beschluss vom 26.03.2009, 25 W (pat) 28/07 - iFinder; Beschluss vom 10.12.2004, 29 W (pat) 45/04 - SmartFinder; vgl. auch die im gerichtlichen Hinweis genannten Entscheidungen des EUIPO und EuG zu "CHEMFINDER" und "Windfinder"; jeweils in Anlage 1 zum gerichtlichen Hinweis vom 17. September 2019, Bl. 26-30 d. A.).
  • BPatG, 14.05.2014 - 24 W (pat) 24/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "iDiner" - keine Unterscheidungskraft

    Dem vorangestellten Minuskel "i" misst der Verkehr, soweit ihm wie hier Produkte aus dem IT-Bereich begegnen, seit längerem den Sachhinweis zu, dass diese mit dem Internet im Zusammenhang stehen, sei es z. B., dass damit ein leichter(er) Zugang ins Internet gewährt wird, Angebote speziell für das Internet bezeichnet werden oder der Bezug über das Internet erfolgt (vgl. BPatG, 26 W (pat) 23/10, B.v. 16.02.2011 - iNanny; BPatG, 26 W (pat) 508/10, B.v. 26.01.2011 - i.store; BPatG, 33 W (pat) 130/09, B.v. 11.01.2011 - iFINANCE; BPatG 25 W (pat) 28/07, B.v. 26.03.2009 - iFinder; BPatG 25 W (pat) 249/02, B.v. 25.09.2003 - i-finance.de).
  • BPatG, 22.01.2014 - 25 W (pat) 528/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "i.demo" - Unterscheidungskraft - kein

    Zur weiteren Begründung nimmt die Markenstelle auf mehrere Entscheidungen des Bundespatentgerichts sowie des Harmonisierungsamts Bezug (wie z.B. BPatG 33 W (pat) 130/09 - iFINANCE; BPatG 25 W (pat) 249/02 - i-finance.de; BPatG 26 W (pat) 023/10 - iNanny; BPatG 25 W (pat) 028/07 - iFinder und HABM R0758/02-2 - ITUNES;  HABM R0682/02-2 - I-CARD; HABM R1494/06-1 - iDesigner).
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