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   BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 29/08   

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BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 29/08 (https://dejure.org/2009,29386)
BPatG, Entscheidung vom 13.10.2009 - 25 W (pat) 29/08 (https://dejure.org/2009,29386)
BPatG, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 25 W (pat) 29/08 (https://dejure.org/2009,29386)
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  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 55/05

    Pantogast

    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 29/08
    Dieser Umstand verbietet auch einen Vergleich mit der seitens der Inhaberin der angegriffenen Marke genannten "Pantogast"-Entscheidung des BGH (GRUR 2008, 909), bei der die jeweiligen Markenbestandteile zu einer Einwortmarke zusammengefügt waren.
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 29/08
    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (BGHZ 139, 340, 347 -Lions; BGH MarkenR 2008, 393, 395 Tz. 21 -HEITEC).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 29/08
    Die alleinige Abweichung in den Vokalen "i/e" im ohnehin weniger beachteten Wortinnern der beiden Markenwörter "Pamedro" und "PAMIDRO wirkt insoweit einer klanglichen Verwechslungsgefahr angesichts des ansonsten übereinstimmenden Gesamtklangbilds beider Markenwörter nicht hinreichend entgegen, zumal der Verkehr die Marken in aller Regel nicht zeitgleich oder in unmittelbarer zeitlicher Abfolge wahrnimmt und seine Auffassung daher erfahrungsgemäß von einem eher undeutlichen Erinnerungsbild bestimmt wird (vgl. EuGH, MarkenR 1999, 236, 239 -Lloyd/Loints).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 29/08
    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (BGHZ 139, 340, 347 -Lions; BGH MarkenR 2008, 393, 395 Tz. 21 -HEITEC).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 29/08
    so dass eine Verwechslungsgefahr von vornherein nur in Betracht kommt, wenn auf Seiten der Widerspruchsmarke der Bestandteil "PAMIDRO" den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck derart prägt, dass die anderen Bestandteile in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck der Marke nicht mehr mitbestimmen (vgl. BGH MarkenR 2006, 402, 404 -Malteserkreuz; MarkenR 2008, 405 406 Tz. 18 -SIERRA ANTIGUO).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 29/08
    so dass eine Verwechslungsgefahr von vornherein nur in Betracht kommt, wenn auf Seiten der Widerspruchsmarke der Bestandteil "PAMIDRO" den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck derart prägt, dass die anderen Bestandteile in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck der Marke nicht mehr mitbestimmen (vgl. BGH MarkenR 2006, 402, 404 -Malteserkreuz; MarkenR 2008, 405 406 Tz. 18 -SIERRA ANTIGUO).
  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 29/08
    Weiterhin ist im Hinblick auf die Benutzungslage zugunsten der Widersprechenden im Rahmen der Integrationsfrage aufgrund der nach ständiger Rechtsprechung anzuwendenden "erweiterten Minimallösung" (vgl. BPatG, MarkenR 2004, 361, 362 CYNARETTEN/Circanetten) von einer Benutzung der Widerspruchsmarke für "Osteoporosemittel/Calcium-/Knochenstoffwechselregulatoren" der Hauptgruppe 68 der ROTEN LISTE auszugehen.
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 29/08
    Da das Warenverzeichnis der Widerspruchsmarke eine Beschränkung auf rezeptpflichtige Arzneimittel nicht enthält, sind grundsätzlich auch die allgemeinen Verkehrskreise uneingeschränkt zu berücksichtigen, wobei nach dem Verbraucherleitbild des EuGH auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (EuGH GRUR 2004, 943 -SAT.2), dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (EuGH MarkenR 2006, 567 -Picasso), der jedoch allem, was mit der Gesundheit zu tun hat, aufmerksamer begegnet als bei vielen anderen Produkten des täglichen Lebens (vgl. BGH GRUR 1995, 50 -INDOREKTAL/INDOHEXAL).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 29/08
    Wenngleich der Bestandteil "PAMIDRO" auf den INN "Pamidronsäure" und der Endbestandteil "-cell" auf den Wirkungsbereich der entsprechenden Produkte bzw. Präparate ("Zelle") hinweisen, erscheinen im Hinblick auf die bei pharmazeutischen Erzeugnissen übliche Praxis, Marken in der Weise zu bilden, dass einzelne Zeichenteile Art, Zusammensetzung, Wirkung, Indikation und dergleichen jedenfalls für den Fachmann erkennen lassen (vgl. BGH GRUR 1998, 815, 817 -Nitrangin), diese Elemente in der Widerspruchsmarke hinreichend phantasievoll zusammengefügt, so dass keine erhebliche Kennzeichnungsschwäche der Gesamtbezeichnung angenommen werden kann.
  • BPatG, 11.11.2004 - 25 W (pat) 148/03
    Auszug aus BPatG, 13.10.2009 - 25 W (pat) 29/08
    Aufgrund dessen steht dann aber trotz der nach der erweiterten Minimallösung nicht bestehenden Rezeptpflicht für die Waren der Widerspruchsmarke in tatsächlicher Hinsicht ebenso wie bei den rezeptpflichtigen Waren der angegriffenen Marke der im Umgang mit Arzneimittel sorgfältigere Fachverkehr im Vordergrund (vgl. BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 148/03 v. 11. November 2004 -Binox/Timox).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

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