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   BPatG, 09.10.2009 - 25 W (pat) 3/09   

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BPatG, 09.10.2009 - 25 W (pat) 3/09 (https://dejure.org/2009,30689)
BPatG, Entscheidung vom 09.10.2009 - 25 W (pat) 3/09 (https://dejure.org/2009,30689)
BPatG, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - 25 W (pat) 3/09 (https://dejure.org/2009,30689)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 21.04.2004 - T-127/02

    Concept / OHMI (ECA)

    Auszug aus BPatG, 09.10.2009 - 25 W (pat) 3/09
    Eine Nachahmung im heraldischen Sinne wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Emblem in bestimmter Weise stilisiert oder dass nur ein Teil von ihm verwendet wird (EuG/GRUR 2004, S. 773, Tz. 41).
  • BPatG, 11.08.2011 - 26 W (pat) 62/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "EURO LEERGUT (Wort-Bild-Marke)"

    Sie hält die Entscheidung der Markenabteilung 3.4 für zutreffend und verweist auf eine Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt vom 11.10.2007 (Az. R-1048/2007-4 - Most Innovative Product), eine Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer vom 25. April 2005 (GRUR 2005, 684 - efcon) und eine Entscheidung des 25. Senats des Bundespatentgerichts vom 19. Oktober 2009 (BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 3/09 - Vital Life EUROPE).

    Die wesentliche Übereinstimmung beider Marken in ihren Kernelementen, nämlich in den zwölf kreis- bzw. ellipsenförmig angeordneten, fünfzackigen, sich nicht berührenden, goldenen bzw. gelben Sternen auf blauem Grund, begründet insgesamt die heraldische Nachahmung des Emblems des Europarates durch das angegriffene Zeichen (vgl. BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 3/09 - Vital Life EUROPE; BPatG PAVIS PROMA 28 W (pat) 4/95 - EUROPA HÖLZER; HABM GRUR 2005, 684 - 687 - efcon; EuG GRUR 2004, 773 [Rz. 40] - Bildmarke ECA; HABM, Vierte Beschwerdekammer, Entsch.

    Umgekehrt können zusätzliche Markenbestandteile wie im hiesigen Fall allerdings auch zusätzliche Hinweise auf die internationale Organisation enthalten und deshalb den Gedanken an ein offizielles Kennzeichen nahelegen (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., Rz. 517 zu § 8; EuG in R 2004, 773 (Nr. 69) - Bildmarke ECA; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 3/09 - Vital Life EUROPE).

    Sie werden die mit der Marke 300 23 021 gekennzeichneten Waren zusätzlich mit der Europäischen Kommission und der Europäischen Union in Verbindung bringen (vgl. BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 3/09 - Vital Life EUROPE; HABM GRUR 2005, 684 - 687 - efcon; EuG GRUR 2004, 773-775 - ECA; HABM Entsch.

  • BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 73/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "EUROKURIER (Wort-Bild-Marke)" -

    Es fehle entgegen der im angegriffenen Beschluss vertretenen Ansicht auch nicht an einem sachlichen Bezug zwischen den Dienstleistungen, für die die angegriffene Marke eingetragen sei, und dem Tätigkeitsbereich der EU und ihrer Institutionen, denn ein solcher Bezug sei auch dort zu bejahen, wo diese Institutionen lenkend, regulierend und auch informierend tätig seien (BPatG 25 W (pat) 3/09 - Vital Life EUROPE).

    Solche weiteren Markenelemente können einerseits grundsätzlich vom Eindruck einer Verbindung mit einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation wegführen, andererseits aber auch gerade als weitere Hinweise auf eine Verbindung mit der betreffenden internationalen Organisation verstanden werden und deshalb den Gedanken an ein offizielles Kennzeichen eher noch verstärken (EuG a. a. O. Rdnr. 69 - Bildmarke ECA; BPatG 25 W (pat) 3/09 - Vital Life EUROPE - und EuG a. a. O. Rdnr. 63 f. - EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES).

  • BPatG, 27.04.2017 - 25 W (pat) 563/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "ONU" - Bezeichnung einer internationalen

    Mit Verweis auf eine Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 18. Oktober 2009 (Aktenzeichen 25 W (pat) 3/09 - "Vital Life Europe") führt die Markenstelle weiter aus, dass ein unzutreffender Eindruck einer Verbindung mit der internationalen zwischenstaatlichen Organisation auch in solchen Bereichen bejaht werden könne, in denen diese lenkend, regulierend und auch informierend tätig sei.

    Ein sachlicher Bezug ist vielmehr bereits dann zu bejahen, wenn die Organisation im weitesten Sinne lenkend, regulierend und auch informierend tätig ist (vgl. BPatG Beschluss vom 19. Oktober 2003, 25 W (pat) 3/09 - Vital Life Europe; Entscheidungstext öffentlich zugänglich über die Homepage des Bundespatentgerichts).

  • BPatG, 15.05.2012 - 25 W (pat) 7/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Sternenkranz (HV Kanaltechnik)

    Der 25. Senat habe nämlich in seiner Entscheidung vom 19. Oktober 2009 (25 W (pat) 3/09) klar gestellt, dass ein Verständnis von § 8 Abs. 2 Nr. 8 MarkenG i. V. m. Art. 6 ter Abs. 1 lit. b PVÜ, einen sachlichen Bezug zur Tätigkeit einer international zwischenstaatlichen Organisation nur auf die Waren und Dienstleistungen zu beschränken, für die die angegriffene Marke registriert sei, dem Normzweck dieser Regelungen wegen der regelmäßig primär hoheitlich ausgerichteten Aufgaben der internationalen Organisationen nicht gerecht werde.

    Mit dieser Beurteilung steht der Senat auch nicht im Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 19. Oktober 2009 (25 W (pat) 3/09 - "Vital Life Europe""), bei der er eine Nachahmung der angegriffenen Marke im heraldischen Sinne bejaht hatte, da die Marke neben einem geschlossenen Sternenkranz als charakteristischem Merkmal des EU-Emblems zudem mit dem Wortbestandteil "Europe" über ein weiteres Element verfügte, das noch zusätzlich einen Bezug zur Europäischen Union herstellte.

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