Rechtsprechung
BPatG, 23.12.2010 - 25 W (pat) 3/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Myfruit" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Myfruit" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Myfruit" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Myfruit" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wortfolge "Myfruit" nicht für fruchthaltige Lebensmittel und Getränke als Marke eintragbar
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Markenschutz für Bezeichnung "myfruit" für Bereich Früchtezubereitung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"myfruit" ist für den Bereich der Fruchtzubereitung nicht als Marke schutzfähig
Verfahrensgang
- BPatG, 10.12.2010 - 25 W (pat) 3/10
- BPatG, 23.12.2010 - 25 W (pat) 3/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 23.12.2010 - 25 W (pat) 3/10
Es genügt also, wenn die angemeldete Marke in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 31- Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).Für die Eignung als beschreibende Angabe auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; GRUR 2006, 411, Tz. 24 - Matratzen Concord).
Dabei kommt es in erster Linie auf die aktuellen Verhältnisse in dem Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen an, jedoch ist auch die Berücksichtigung des Allgemeininteresses an der Freihaltung der jeweiligen Angabe im Hinblick auf deren künftige beschreibende Verwendung zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 35 - Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz.56 - Postkantoor).
Ist die Eignung der angemeldeten Marke für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweis voraus, ob und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 16, Tz. 32 - DOUBLEMINT, GRUR 2004, 674, Tz. 98 - Postkantoor;… GRUR Int. 2008, 851, Tz. 46 - THE COFFEE STORE).
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 23.12.2010 - 25 W (pat) 3/10
Es genügt also, wenn die angemeldete Marke in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 31- Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).Dabei kommt es in erster Linie auf die aktuellen Verhältnisse in dem Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen an, jedoch ist auch die Berücksichtigung des Allgemeininteresses an der Freihaltung der jeweiligen Angabe im Hinblick auf deren künftige beschreibende Verwendung zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 35 - Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz.56 - Postkantoor).
Ist die Eignung der angemeldeten Marke für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweis voraus, ob und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 16, Tz. 32 - DOUBLEMINT, GRUR 2004, 674, Tz. 98 - Postkantoor;… GRUR Int. 2008, 851, Tz. 46 - THE COFFEE STORE).
- EuGH, 09.03.2006 - C-421/04
Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b …
Auszug aus BPatG, 23.12.2010 - 25 W (pat) 3/10
Für die Eignung als beschreibende Angabe auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; GRUR 2006, 411, Tz. 24 - Matratzen Concord). - EuG, 09.07.2008 - T-323/05
Coffee Store / OHMI (THE COFFEE STORE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
Auszug aus BPatG, 23.12.2010 - 25 W (pat) 3/10
Ist die Eignung der angemeldeten Marke für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweis voraus, ob und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 16, Tz. 32 - DOUBLEMINT, GRUR 2004, 674, Tz. 98 - Postkantoor; GRUR Int. 2008, 851, Tz. 46 - THE COFFEE STORE).
- BPatG, 04.07.2013 - 30 W (pat) 508/12
Markenbeschwerdeverfahren - "my WORLD OF HEARING EVOLUTIONÄRE HÖRAKUSTIK …
Subjektbezogene Aussagen sind in der Werbung insoweit üblich (vgl. BPatG 27 W (pat) 16/12 - my bed; 33 W (pat) 544/10 - myimmo; 26 W (pat) 113/10 - My Anhänger.com Anhängervermietung; 25 W (pat) 3/10 - Myfruit; 27 W (pat) 84/12 - mysportworld Wir bewegen Dich).
Rechtsprechung
BPatG, 10.12.2010 - 25 W (pat) 3/10 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BPatG, 10.12.2010 - 25 W (pat) 3/10
- BPatG, 23.12.2010 - 25 W (pat) 3/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 10.12.2010 - 25 W (pat) 3/10
Es genügt also, wenn die angemeldete Marke in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 31- Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz. 56 Postkantoor).Für die Eignung als beschreibende Angabe auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 Chiemsee; GRUR 2006, 411, Tz. 24 Matratzen Concord).
Dabei kommt es in erster Linie auf die aktuellen Verhältnisse in dem Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen an, jedoch ist auch die Berücksichtigung des Allgemeininteresses an der Freihaltung der jeweiligen Angabe im Hinblick auf deren künftige beschreibende Verwendung zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 35 Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz.56 Postkantoor).
Ist die Eignung der angemeldeten Marke für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweis voraus, ob und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 30 Chiemsee; GRUR 2004, 16, Tz. 32 DOUBLEMINT, GRUR 2004, 674, Tz. 98 Postkantoor;… GRUR Int. 2008, 851, Tz. 46 THE COFFEE STORE).
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 10.12.2010 - 25 W (pat) 3/10
Es genügt also, wenn die angemeldete Marke in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 31- Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz. 56 Postkantoor).Dabei kommt es in erster Linie auf die aktuellen Verhältnisse in dem Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen an, jedoch ist auch die Berücksichtigung des Allgemeininteresses an der Freihaltung der jeweiligen Angabe im Hinblick auf deren künftige beschreibende Verwendung zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 35 Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz.56 Postkantoor).
Ist die Eignung der angemeldeten Marke für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweis voraus, ob und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 30 Chiemsee; GRUR 2004, 16, Tz. 32 DOUBLEMINT, GRUR 2004, 674, Tz. 98 Postkantoor;… GRUR Int. 2008, 851, Tz. 46 THE COFFEE STORE).
- EuGH, 09.03.2006 - C-421/04
Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b …
Auszug aus BPatG, 10.12.2010 - 25 W (pat) 3/10
Für die Eignung als beschreibende Angabe auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 Chiemsee; GRUR 2006, 411, Tz. 24 Matratzen Concord). - EuG, 09.07.2008 - T-323/05
Coffee Store / OHMI (THE COFFEE STORE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
Auszug aus BPatG, 10.12.2010 - 25 W (pat) 3/10
Ist die Eignung der angemeldeten Marke für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweis voraus, ob und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 30 Chiemsee; GRUR 2004, 16, Tz. 32 DOUBLEMINT, GRUR 2004, 674, Tz. 98 Postkantoor; GRUR Int. 2008, 851, Tz. 46 THE COFFEE STORE).