Rechtsprechung
BPatG, 25.02.2010 - 25 W (pat) 33/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Goldhase in neutraler Aufmachung
§ 3 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Goldhase in neutraler Aufmachung (dreidimensionale Marke)" - Warenform setzt bestimmte technische Maßnahmen voraus, ist aber nicht zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich - keine Unterscheidungskraft - ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Goldhase in neutraler Aufmachung (dreidimensionale Marke)" - Warenform setzt bestimmte technische Maßnahmen voraus, ist aber nicht zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich - keine Unterscheidungskraft - ...
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Goldhase in neutraler Aufmachung (dreidimensionale Marke)" - Warenform setzt bestimmte technische Maßnahmen voraus, ist aber nicht zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich - keine Unterscheidungskraft - ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Goldhase in neutraler Aufmachung (dreidimensionale Marke)" - Warenform setzt bestimmte technische Maßnahmen voraus, ist aber nicht zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich - keine Unterscheidungskraft - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- markenmagazin:recht (Leitsatz)
Goldhase in neutraler Aufmachung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Goldhase in neutraler Aufmachung
Papierfundstellen
- GRUR 2011, 68
Wird zitiert von ... (14)
- BPatG, 17.11.2017 - 25 W (pat) 112/14
Nespresso-Kaffeekapsel - (Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - …
Für die Ermittlung, welche Merkmale wesentlich sind, kommt es auf die Verkehrsauffassung an (vgl. BPatG, GRUR 2011, 68 - Goldhase in neutraler Aufmachung) und sie erfolgt jedenfalls bei nicht allzu schwierig gelagerten Fällen anhand der visuellen Prüfung des Zeichens (EuGH GRUR 2010, 1008 Rn. 71 - Lego). - BPatG, 13.12.2018 - 25 W (pat) 78/14
Quadratische Schokoladentafelverpackung
Sofern die ästhetische Formgebung nach Auffassung des angesprochenen Verkehrs nicht als mit der Ware selbst identisch, sondern als bloße Zutat zur Ware aufgefasst wurde, stand der Eintragung einer ästhetisch besonders gelungenen Form als Marke insoweit kein Schutzhindernis entgegen (vgl. BGH GRUR 2008, 71 Rn. 18 - Fronthaube; GRUR 2010, 138 Rn. 19 ff. - ROCHER-Kugel; BPatG GRUR 2011, 68, 71 - Goldhase in neutraler Aufmachung). - OLG Köln, 30.03.2012 - 6 U 159/11
Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Ritter Sport"-Schokolade und …
Da im Süßwarenbereich eine Nutzung dreidimensionaler Marken, die eine Waren- und Verpackungsform darstellen, in Verbindung mit weiteren Marken im Sinne einer Mehrfachkennzeichnung durchaus üblich ist, schließt dies bei intensiver Verwendung der Form allerdings nicht aus, dass sie innerhalb der Gesamtgestaltung als selbstständige Marke erkannt wird und eine eigenständige herkunftshinweisende Funktion erfüllt (vgl. BPatG, GRUR 2011, 68 [74] - Goldhase in neutraler Aufmachung).
- BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 24/06
Post II - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum …
Zu Gunsten der Antragsgegnerin ist im Rahmen des § 8 Abs. 3 MarkenG darüber hinaus auch die Verwendung der angegriffenen Marke innerhalb der Bezeichnung "Deutsche Post" an den von ihr betriebenen Filialen und auf ihren bei der Erbringung der Beförderungs- und Zustelldienstleistungen verwendeten Vordrucke als firmen- und zugleich markenmäßige Benutzung anzuerkennen; denn wenn durch ein Verkehrsgutachten nachgewiesen worden ist, dass eine Marke - hier: "POST" - als solche Durchsetzungswerte erlangt hat, die ganz erheblich über 50% liegen, so indiziert dies auch, dass diese Marke innerhalb einer mit weiteren Bestandteilen versehenen Gesamtbezeichnung maßgebliche Bedeutung hat und für den Verkehr als herkunftshinweisend erscheint (BPatG BlPMZ 2010, 332, 337 - Goldhase in neutraler Aufmachung). - BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "gelb (HKS 5)
Die Zahl der befragten 1.231 Personen ist hinreichend groß, sie bewegt sich nämlich über der für Einzelbefragungen regelmäßig geforderten Zahl von 1.000 Teilnehmern (BPatG GRUR 2011, 68, 72 - Goldhase in neutraler Aufmachung). - BPatG, 13.12.2018 - 25 W (pat) 79/14 Sofern die ästhetische Formgebung nach Auffassung des angesprochenen Verkehrs nicht als mit der Ware selbst identisch, sondern als bloße Zutat zur Ware aufgefasst wurde, stand der Eintragung einer ästhetisch besonders gelungenen Form als Marke insoweit kein Schutzhindernis entgegen (…vgl. BGH GRUR 2008, 71 Rn. 18 - Fronthaube;… GRUR 2010, 138 Rn. 19 ff. - ROCHER-Kugel; BPatG GRUR 2011, 68, 71 - Goldhase in neutraler Aufmachung).
- BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 29/06
POST II - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum …
Zu Gunsten der Antragsgegnerin ist im Rahmen des § 8 Abs. 3 MarkenG darüber hinaus auch die Verwendung der angegriffenen Marke innerhalb der Bezeichnung "Deutsche Post" an den von ihr betriebenen Filialen und auf ihren bei der Erbringung der Beförderungs- und Zustelldienstleistungen verwendeten Vordrucke als firmen- und zugleich markenmäßige Benutzung anzuerkennen; denn wenn durch ein Verkehrsgutachten nachgewiesen worden ist, dass eine Marke - hier: "POST" - als solche Durchsetzungswerte erlangt hat, die ganz erheblich über 50% liegen, so indiziert dies auch, dass diese Marke innerhalb einer mit weiteren Bestandteilen versehenen Gesamtbezeichnung maßgebliche Bedeutung hat und für den Verkehr als herkunftshinweisend erscheint (BPatG BlPMZ 2010, 332, 337 - Goldhase in neutraler Aufmachung). - BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 25/06
POST II - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum …
Zu Gunsten der Antragsgegnerin ist im Rahmen des § 8 Abs. 3 MarkenG darüber hinaus auch die Verwendung der angegriffenen Marke innerhalb der Bezeichnung "Deutsche Post" an den von ihr betriebenen Filialen und auf ihren bei der Erbringung der Beförderungs- und Zustelldienstleistungen verwendeten Vordrucke als firmen- und zugleich markenmäßige Benutzung anzuerkennen; denn wenn durch ein Verkehrsgutachten nachgewiesen worden ist, dass eine Marke - hier: "POST" - als solche Durchsetzungswerte erlangt hat, die ganz erheblich über 50% liegen, so indiziert dies auch, dass diese Marke innerhalb einer mit weiteren Bestandteilen versehenen Gesamtbezeichnung maßgebliche Bedeutung hat und für den Verkehr als herkunftshinweisend erscheint (BPatG BlPMZ 2010, 332, 337 - Goldhase in neutraler Aufmachung). - BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 26/06
POST II - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum …
Zu Gunsten der Antragsgegnerin ist im Rahmen des § 8 Abs. 3 MarkenG darüber hinaus auch die Verwendung der angegriffenen Marke innerhalb der Bezeichnung "Deutsche Post" an den von ihr betriebenen Filialen und auf ihren bei der Erbringung der Beförderungs- und Zustelldienstleistungen verwendeten Vordrucke als firmen- und zugleich markenmäßige Benutzung anzuerkennen; denn wenn durch ein Verkehrsgutachten nachgewiesen worden ist, dass eine Marke - hier: "POST" - als solche Durchsetzungswerte erlangt hat, die ganz erheblich über 50% liegen, so indiziert dies auch, dass diese Marke innerhalb einer mit weiteren Bestandteilen versehenen Gesamtbezeichnung maßgebliche Bedeutung hat und für den Verkehr als herkunftshinweisend erscheint (BPatG BlPMZ 2010, 332, 337 - Goldhase in neutraler Aufmachung). - BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
POST II - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum …
Zu Gunsten der Antragsgegnerin ist im Rahmen des § 8 Abs. 3 MarkenG darüber hinaus auch die Verwendung der angegriffenen Marke innerhalb der Bezeichnung "Deutsche Post" an den von ihr betriebenen Filialen und auf ihren bei der Erbringung der Beförderungs- und Zustelldienstleistungen verwendeten Vordrucke als firmen- und zugleich markenmäßige Benutzung anzuerkennen; denn wenn durch ein Verkehrsgutachten nachgewiesen worden ist, dass eine Marke - hier: "POST" - als solche Durchsetzungswerte erlangt hat, die ganz erheblich über 50% liegen, so indiziert dies auch, dass diese Marke innerhalb einer mit weiteren Bestandteilen versehenen Gesamtbezeichnung maßgebliche Bedeutung hat und für den Verkehr als herkunftshinweisend erscheint (BPatG BlPMZ 2010, 332, 337 - Goldhase in neutraler Aufmachung). - BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 19/11
Markenbeschwerdeverfahren - "starres Endoskop (dreidimensionale Marke)" - …
- BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 115/06
POST II - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum …
- BPatG, 25.02.2010 - 25 W (pat) 32/09
Goldhase in neutraler Aufmachung - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren …
- BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "dreidimensionale Marke …