Rechtsprechung
BPatG, 17.06.2011 - 25 W (pat) 39/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Abbildung eines Löwen (Bildmarke)/LÖWEN KAFFEE (Widerspruchsmarke zu 1], Wort-Bild-Marke)/Lion Quality (Widerspruchsmarke zu 2], Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)" - Warenidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Abbildung eines Löwen (Bildmarke)/LÖWEN KAFFEE (Widerspruchsmarke zu 1], Wort-Bild-Marke)/Lion Quality (Widerspruchsmarke zu 2], Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)" - Warenidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwechslungsgefahr zwischen einer Bildmarke und einer Wort-/Bildmarke bei jeweiliger Darstellung eines Löwen ist trotz Warenähnlichkeit nicht gegeben; Verwechslungsgefahr zwischen einer Bildmarke und einer Wort-/Bildmarke bei jeweiliger Darstellung eines Löwen; ...
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Abbildung eines Löwen (Bildmarke)/LÖWEN KAFFEE (Widerspruchsmarke zu 1], Wort-Bild-Marke)/Lion Quality (Widerspruchsmarke zu 2], Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)" - Warenidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr ...
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Abbildung eines Löwen (Bildmarke)/LÖWEN KAFFEE (Widerspruchsmarke zu 1], Wort-Bild-Marke)/Lion Quality (Widerspruchsmarke zu 2], Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)" - Warenidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "Abbildung eines Löwen (Bildmarke)/LÖWEN KAFFEE (Widerspruchsmarke zu 1], Wort-Bild-Marke)/Lion Quality (Widerspruchsmarke zu 2], Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)" - Warenidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BPatG, 22.06.2015 - 25 W (pat) 517/13
Markenbeschwerdeverfahren - "Rose (Wort-Bild-Marke)/ROSE BRAND …
Die markante Darstellungsform (Schattenriss oder jedenfalls Scherenschnitt) ist ein konstitutives Zeichenelement, dem im Rahmen der Bestimmung des Sinngehalts der Marke Rechnung zu tragen ist, umso eher, als dem der Natur entnommenen und daneben aufgrund seines ausgeprägten Symbolgehalts u. a. für Reinheit oder Exklusivität branchenübergreifend als Dekor verwendbaren Rosenmotiv ein sehr allgemeiner Sinngehalt zugrunde liegt, den das Publikum für sich in aller Regel nicht als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen wird (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; BPatG, Beschluss v. 17.6.2011, 25 W (pat) 39/10, Löwenbild/LÖWEN KAFFEE). - BPatG, 23.06.2015 - 24 W (pat) 43/13
Markenbeschwerdeverfahren - "kiss the frog... it could be an prince …
Diese Darstellungsweise in flächigen schwarz-weiß Kontrasten, insbesondere einer hervorgehobenen Brustpartie, beinhaltet eine kreative Verfremdung der dargestellten Figur, die den begrifflichen und grafischen Gehalt der Widerspruchsmarke maßgeblich bestimmt, umso eher, als dem der Natur entnommenen Froschmotiv ein sehr allgemeiner Sinngehalt zugrunde liegt, den das Publikum für sich in aller Regel nicht als betrieblichen Herkunftshinweis auffasst (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; BPatG, Beschluss v. 17.6.2011, 25 W (pat) 39/10, Löwenbild/LÖWEN KAFFEE).